Thema: Der Film
Puuh, habe leider herausfinden müssen, dass sich das mit unserem Trauermarsch als sehr viel schwieriger darstellt, als anfänglich gedacht...
Hier das Mail, das mir mein Kapellmeister zukommen hat lassen:
Sehr geehrter Herr Fösleitner,
für die Nutzung von geschützten Musikwerken im Rahmen von Multimedia-Produktionen (z.B. DVD, CD-ROM, Video; Power Point-Präsentation,etc.) sind für jeden der eingesetzten Musiktitel folgende Rechte zu erwerben (detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Website www.aume.at unter "Musiknutzer" - "Multimediaproduktion"):
1) Vervielfältigungsrecht: bei Nutzung von Musikwerken, wo der Urheber oder (bei mehreren Urhebern) zumindest einer der Urheber von uns vertreten wird (d.h. ist dieser Mitglied der austro mechana bzw. einer entsprechenden ausländischen Verwertungsgesellschaft), auf Ton- oder Bildtonträgern (CD, CDROM, VHS, DVD, etc.) oder Internet ist dieses Recht ist bei uns zu erwerben (Ausnahmen: TV-Produktionen für Sendezwecke, Kino-Filme, TV- und Kino- Spots, Festival- und Wettbewerbsfilme, einzelne Kopien für Vorführungen auf Messen, etc.), der Tarif richtet sich nach dem letztendlichen Einsatzzweck, der Länge des Musikinhaltes sowie nach der Stückzahl. Dies gilt auch für Auftragskomponisten, die von uns vertreten werden.
Im Anhang finden Sie das Meldeformular sowie das entsprechende Tarifblatt mit Erklärung, siehe Nicht-Vertragspartner.
2) Herstellungsrecht od. Synchronisationsright: darunter versteht man das Erfordernis der Zustimmung der Rechteinhaber an Komposition und Text (Musikverlag, Komponist, Textautor, Bearbeiter) in jedem Einzelfall, ein musikalisches Werk z.B. mit einem Filmwerk zu verbinden und diese Werkverbindung auf einem Bildtonträger erstmals festzuhalten. Dieses Recht liegt in der Regel bei einem Musikverlag (bzw. beim Auftragskomponisten) und ist direkt von diesem zu erwerben.
Grundsätzliche Informationen zu Urhebern bzw. Rechteinhabern an Werken finden auf der Website unter www.akm-aume.at unter "Werksuche".
Für den Fall, dass Sie ausführlichere Informationen benötigen, bei welchem Verlag die Rechte für ein konkretes Werk zu erwerben sind, bieten wir Ihnen diese Auskunft an, soweit wir mit unserer aktuellen Datenbank bzw. durch Rückfragen bei Schwesterorganisationen eine Antwort liefern können. Allerdings können wir derartige Auskünfte nicht unentgeltlich durchführen. Für Auskünfte in diesem Bereich stellen wir Euro 30,- (für Anfrage bis max.10 Werke) in Rechnung. Anfragen richten Sie bitte per e-mail an: karin.schober-schaerf@aume.at.
3) Das sogenannte Leistungsschutzrecht od. Masterright (= Recht des Tonträgerherstellers/Produzenten bzw. des/derInterpreten an der konkreten Aufnahme des Werkes) ist ebenfalls direkt bei der jeweils zuständigen Plattenfirma / beim Produzenten bzw. beim Auftragskomponisten (wenn dieser zugleich Produzent der Aufnahme ist) zu erwerben, wenn Sie die Originalaufnahme verwenden.
Welche Plattenfima zuständig ist, sollte der Hülle/Verpackung des Tonträgers zu entnehmen sein. Sollten Sie weitere Informationen zur Schallplattenfirma benötigen, wenden Sie sich bitte an die LSG (Tel. 01/535 60 35-0).
Bei der Verwendung von Archivmusik (eine Liste der Anbieter finden Sie auf unserer Website) sind das Herstellungs- und Leistungsschutzrecht direkt mit dem Archivmusikverlag zu klären. Der Rechteerwerb gestaltet sich bei Archivmusik einfacher, die Kosten sind idR niedriger als wenn die Rechteklärung getrennt mit Verlag und Plattenfirma durchgeführt werden muss.
4) Recht der öffentlichen Aufführung (AKM): sollte der Verwendungszweck (zumindest u.a.) die sog. "firmeninterne, unentgeltliche, öffentliche Aufführung" in Österreich sein, so kann über uns auch dieses Recht erworben werden, sofern der Veranstalter darüber nicht ohnedies bereits einen Vertrag direkt mit der AKM geschlossen hat. Anm.: Präsentationen auf Messen fallen nicht unter die "firmeninterne, unentgeltliche, öffentliche Aufführung", da idR bei Messen vom Messebesucher ein Eintrittsgeld bezahlt wird. Hinsichtlich der Rechteklärung für Messevorführungen ist in Österreich die lokal zuständige AKM-Geschäftsstelle bzw. in Deutschland die GEMA zu kontaktieren.
Auf die Kosten seitens der Verlage und Plattenfirmen haben wir keinen Einfluss.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen vorerst weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Schober-Schärf
__________________
austro mechana
Gesellschaft zur Wahrnehmung
mechanisch-musikalischer Urheberrechte GmbH
Im Anhang hat er mir auch die Formulare mitgeschick, die wir für eine Antragstellung brauchen würden.
Schade, ich war sooo sehr begeistert von der Idee...
Hier das Mail, das mir mein Kapellmeister zukommen hat lassen:
Sehr geehrter Herr Fösleitner,
für die Nutzung von geschützten Musikwerken im Rahmen von Multimedia-Produktionen (z.B. DVD, CD-ROM, Video; Power Point-Präsentation,etc.) sind für jeden der eingesetzten Musiktitel folgende Rechte zu erwerben (detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Website www.aume.at unter "Musiknutzer" - "Multimediaproduktion"):
1) Vervielfältigungsrecht: bei Nutzung von Musikwerken, wo der Urheber oder (bei mehreren Urhebern) zumindest einer der Urheber von uns vertreten wird (d.h. ist dieser Mitglied der austro mechana bzw. einer entsprechenden ausländischen Verwertungsgesellschaft), auf Ton- oder Bildtonträgern (CD, CDROM, VHS, DVD, etc.) oder Internet ist dieses Recht ist bei uns zu erwerben (Ausnahmen: TV-Produktionen für Sendezwecke, Kino-Filme, TV- und Kino- Spots, Festival- und Wettbewerbsfilme, einzelne Kopien für Vorführungen auf Messen, etc.), der Tarif richtet sich nach dem letztendlichen Einsatzzweck, der Länge des Musikinhaltes sowie nach der Stückzahl. Dies gilt auch für Auftragskomponisten, die von uns vertreten werden.
Im Anhang finden Sie das Meldeformular sowie das entsprechende Tarifblatt mit Erklärung, siehe Nicht-Vertragspartner.
2) Herstellungsrecht od. Synchronisationsright: darunter versteht man das Erfordernis der Zustimmung der Rechteinhaber an Komposition und Text (Musikverlag, Komponist, Textautor, Bearbeiter) in jedem Einzelfall, ein musikalisches Werk z.B. mit einem Filmwerk zu verbinden und diese Werkverbindung auf einem Bildtonträger erstmals festzuhalten. Dieses Recht liegt in der Regel bei einem Musikverlag (bzw. beim Auftragskomponisten) und ist direkt von diesem zu erwerben.
Grundsätzliche Informationen zu Urhebern bzw. Rechteinhabern an Werken finden auf der Website unter www.akm-aume.at unter "Werksuche".
Für den Fall, dass Sie ausführlichere Informationen benötigen, bei welchem Verlag die Rechte für ein konkretes Werk zu erwerben sind, bieten wir Ihnen diese Auskunft an, soweit wir mit unserer aktuellen Datenbank bzw. durch Rückfragen bei Schwesterorganisationen eine Antwort liefern können. Allerdings können wir derartige Auskünfte nicht unentgeltlich durchführen. Für Auskünfte in diesem Bereich stellen wir Euro 30,- (für Anfrage bis max.10 Werke) in Rechnung. Anfragen richten Sie bitte per e-mail an: karin.schober-schaerf@aume.at.
3) Das sogenannte Leistungsschutzrecht od. Masterright (= Recht des Tonträgerherstellers/Produzenten bzw. des/derInterpreten an der konkreten Aufnahme des Werkes) ist ebenfalls direkt bei der jeweils zuständigen Plattenfirma / beim Produzenten bzw. beim Auftragskomponisten (wenn dieser zugleich Produzent der Aufnahme ist) zu erwerben, wenn Sie die Originalaufnahme verwenden.
Welche Plattenfima zuständig ist, sollte der Hülle/Verpackung des Tonträgers zu entnehmen sein. Sollten Sie weitere Informationen zur Schallplattenfirma benötigen, wenden Sie sich bitte an die LSG (Tel. 01/535 60 35-0).
Bei der Verwendung von Archivmusik (eine Liste der Anbieter finden Sie auf unserer Website) sind das Herstellungs- und Leistungsschutzrecht direkt mit dem Archivmusikverlag zu klären. Der Rechteerwerb gestaltet sich bei Archivmusik einfacher, die Kosten sind idR niedriger als wenn die Rechteklärung getrennt mit Verlag und Plattenfirma durchgeführt werden muss.
4) Recht der öffentlichen Aufführung (AKM): sollte der Verwendungszweck (zumindest u.a.) die sog. "firmeninterne, unentgeltliche, öffentliche Aufführung" in Österreich sein, so kann über uns auch dieses Recht erworben werden, sofern der Veranstalter darüber nicht ohnedies bereits einen Vertrag direkt mit der AKM geschlossen hat. Anm.: Präsentationen auf Messen fallen nicht unter die "firmeninterne, unentgeltliche, öffentliche Aufführung", da idR bei Messen vom Messebesucher ein Eintrittsgeld bezahlt wird. Hinsichtlich der Rechteklärung für Messevorführungen ist in Österreich die lokal zuständige AKM-Geschäftsstelle bzw. in Deutschland die GEMA zu kontaktieren.
Auf die Kosten seitens der Verlage und Plattenfirmen haben wir keinen Einfluss.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen vorerst weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Schober-Schärf
__________________
austro mechana
Gesellschaft zur Wahrnehmung
mechanisch-musikalischer Urheberrechte GmbH
Im Anhang hat er mir auch die Formulare mitgeschick, die wir für eine Antragstellung brauchen würden.
Schade, ich war sooo sehr begeistert von der Idee...
Elke.Ruescher.Uni-Linz,
Freitag, 14. November 2008, 08:51
Hi Steffi,
das klingt wirklich nicht gut....
Und meine Meinung ist, dass es fast ein bisschen riskant ist, unter diesen Bedingungen diese Musik zu verwenden. Wären nur ein paar Euro zu bezahlen, wäre dies kein Problem. Aber dieses Video wird ja auf YouTube gestellt - und da haben wir auf die Zugriffe keinen Einfluss - was doch einen enormen Kostenfaktor darstellen würde.
Schade - aber trotzdem danke für deine Bemühungen. Deine Idee war ja wirklich genial!
Ich werde mich bei meiner Kollegin Sonja, die viel mit Filmen und Musik macht, bezüglich freie Musikverwendung einmal erkundigen, vielleicht gibt es ja doch noch eine Möglichkeit, Musik für diesen Film zu verwenden, auch wenn dies dann nicht so persönlich untermauert ist.
Am Montag, 17.11.2008, werden wir bei unserer Besprechung noch bezüglich dieses Themas diskutieren und vielleicht finden wir eine adäquate Lösung.
Lg. Elke
das klingt wirklich nicht gut....
Und meine Meinung ist, dass es fast ein bisschen riskant ist, unter diesen Bedingungen diese Musik zu verwenden. Wären nur ein paar Euro zu bezahlen, wäre dies kein Problem. Aber dieses Video wird ja auf YouTube gestellt - und da haben wir auf die Zugriffe keinen Einfluss - was doch einen enormen Kostenfaktor darstellen würde.
Schade - aber trotzdem danke für deine Bemühungen. Deine Idee war ja wirklich genial!
Ich werde mich bei meiner Kollegin Sonja, die viel mit Filmen und Musik macht, bezüglich freie Musikverwendung einmal erkundigen, vielleicht gibt es ja doch noch eine Möglichkeit, Musik für diesen Film zu verwenden, auch wenn dies dann nicht so persönlich untermauert ist.
Am Montag, 17.11.2008, werden wir bei unserer Besprechung noch bezüglich dieses Themas diskutieren und vielleicht finden wir eine adäquate Lösung.
Lg. Elke
Ines.Hartl.Uni-Linz,
Samstag, 15. November 2008, 10:00
Oh jeh! Dass ist wircklich schade, vor allem, weil die Idee wirklich gut war und du dir bereits schon einige Mühen gemacht hast. Das tut mir leid! Dann müssen wir uns wohl am Montag eine Alternative einfallen lassen. Vielleicht kann uns ja auch Herr Prof. Mittendorfer weiterhelfen, oder Elkes Kollegin kann uns freie Musik zur Verfügung stellen, die wir dann für unser Video verwenden dürfen. Irgendwie werden wir das schon schaffen!
Hans.Mittendorfer.Uni-Linz,
Samstag, 15. November 2008, 13:32
Wir werden das angesprochene Thema und andere am Montag, dem 17. Nov. besprechen.
Elke.Ruescher.Uni-Linz,
Mittwoch, 19. November 2008, 14:00
Hi Steffi,
wir haben noch kein Feedback von Salzburg bekommen. Jetzt habe ich einmal Vanessa eine "Einladung zur Mitarbeit" geschickt.
Diese ist unter folgendem Link zu lesen:
Was meinst du, wie sollen wir weiter vorgehen???
Lg. Elke
wir haben noch kein Feedback von Salzburg bekommen. Jetzt habe ich einmal Vanessa eine "Einladung zur Mitarbeit" geschickt.
Diese ist unter folgendem Link zu lesen:
Was meinst du, wie sollen wir weiter vorgehen???
Lg. Elke
Hans.Mittendorfer.Uni-Linz,
Mittwoch, 19. November 2008, 14:37
Sie handeln gut, wenn Sie an vielen Stellen mit Ihrer Einladung zur Zusammenarbeit vorstellig werden. Am kommenden Montag werde ich in der Lehrveranstaltung auf Ihre Angebot hinweisen.
Die Tatsache, dass nach 2 Tagen noch keine Reaktion vorhanden sind, ist nicht bedenklich, weil Lernblogs von Ihren Autoren nicht in an jedem Tag besucht werden.
Übrigens, sind manche der Verweise, die Sie in Beiträge am Lernblog unserer Lehrveranstaltung eingebaut haben, nicht funktionstüchtig. Bitte überprüfen Sie die Einträge.
Quellen mit Korrekturwunsch:
http://collabor.idv.edu/lernenzweinull/stories/22979/
http://collabor.idv.edu/lernenzweinull/stories/22951/
Die Tatsache, dass nach 2 Tagen noch keine Reaktion vorhanden sind, ist nicht bedenklich, weil Lernblogs von Ihren Autoren nicht in an jedem Tag besucht werden.
Übrigens, sind manche der Verweise, die Sie in Beiträge am Lernblog unserer Lehrveranstaltung eingebaut haben, nicht funktionstüchtig. Bitte überprüfen Sie die Einträge.
Quellen mit Korrekturwunsch:
http://collabor.idv.edu/lernenzweinull/stories/22979/
http://collabor.idv.edu/lernenzweinull/stories/22951/