Aufgabe 3 - Urheberrecht

tamara.lang2.uni-linz, 14. Juni 2012, 09:43

Entspricht das geltende Urheberrecht noch der heutigen, "digitalen Gesellschaft"? Enstprechend dieser Aufgabenstellung wurden hier zwei Argumente erläutert und persönlich dazu Stellung genommen.

 

Argument 1:

Das traditionelle Urheberrecht meint „read only“ – bei der Entstehung der Rechtsgrundlage waren die zukünftigen technologischen Entwicklungen und die damit verbundenen Möglichkeiten jedoch noch nicht absehbar.

Demnach entspricht das Urheberrecht dem analogen Denken und Wissensstand von Juristen aus dem 20. Jahrhundert, genauer stammt das „Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst“ aus dem Jahr 1936. Den Hauptproblemkreis bildet die „Kopie“. Kopieren im heutigen Sinn ist bereits das bloße „Lesen“ von Inhalten aus dem Internet, da jeder Browser sämtliche Informationen mitsamt Bildern in einem Zwischenspeicher abspeichert. Eine wörtliche Auslegung von Kopie würde somit bereits jeden Internetuser nicht gesetzeskonform handeln lassen. (vgl. http://diepresse.com/home/techscience/internet/479210/Experte-fordert-Urheberrecht-20-fuer-WebGeneration)


Doch anstatt die Gesetzeslage an die heutigen Bedingungen anzugleichen, geht die Gesetzgebung den gegenteiligen Weg und versucht durch weitere Verbote und verstärkte Maßnahmen die Entwicklungen einzuschränken. (vgl. http://diepresse.com/home/techscience/internet/479210/Experte-fordert-Urheberrecht-20-fuer-WebGeneration)


Meiner Meinung nach lässt sich die Welle, die durch Internet-Portale wie YouTube losgetreten wurde nicht mehr aufhalten. Dagegen anzukämpfen und härter zu strafen wäre der sprichwörtliche Kampf gegen Windmühlen. Eine völlig veränderte Situation - im Vergleich zum Angang des 20. Jahrhunderts - erfordert auch eine entsprechende Überarbeitung von Gesetzen beziehungsweise eine Miteinbeziehung von neu entstandenen Problematiken in die Gesetzesgrundlage. Die Gesetzgebung ist gefordert sich der heutigen Zeit anzupassen oder die bestehenden Gesetze so zu interpretieren, dass beispielsweise der Begriff der "Kopie" die heutigen Formen mit einschließt.


Argument 2:

Teilen und Verändern von Inhalten widersprechen dem Urheberrecht – sind jedoch die Grundlage von Facebook, Twitter und YouTube.


In einem Artikel aus der Zeitung „der Standard“ wird diskutiert, warum die Thematik Urheberrecht und das Internet an sich nicht kompatibel sind. Das Hauptargument besteht darin, dass die durch die so genannten „neuen Medien“ entstandenen Kommunikationsplattformen wie Facebook, YouTube oder Wikipedia dem Urheberrechtsgedanken widersprechen. Doch genau darauf bauen diese Portale auf: Auf den Säulen "teilen" und "transformieren" von Inhalten. So wird beispielsweise ein Video auf YouTube geladen, das mit einer Hintergrundmusik eines Künstlers versehen ist. Die kreative Auseinandersetzung mit Inhalten aus der Musik- und Filmindustrie ist meist für die Kunstschaffenden selbst weniger das Problem – es bedeutet Aufmerksamkeit für die Künstler. In Ländern wie den USA beispielsweise, regelt die „Fair Use“ Klausel genau diese Problematik im Copyright und legalisiert diese Art der „Urheberrechtsverletzung“. (vgl. http://derstandard.at/1334796570269/Textspende-Kulturrisse-In-schlechter-Gesellschaft)


Creative Commons könnten eine Lösung sein. Dies sind freie Urheberrechtslinzenzen, die den Fans die Nutzung der Technologien erleichtern. Rein rechtlich basieren diese zwar auf Urheberrecht, räumen jedoch Dritten die Rechte zu nicht-kommerziellen Nutzung und Verarbeitung ein. (vgl. http://derstandard.at/1334796570269/Textspende-Kulturrisse-In-schlechter-Gesellschaft) Weiterführende Informationen zum Thema Creative Commons finden sich auch hier in meinem Blog.


Dem Großteil der User dieser Plattformen, ist sich meiner Meinung nach nicht bewusst auf welchem dünnem Eis sie sich bewegen. Das bloße Teilen von Inhalten, im Sinne eines Posts eines YouTube-Videos auf der Facobookseite, das den Sinn hat, anderen Menschen seine Präferenzen zu zeigen, könnte bereits problematisch sein. Noch eindeutiger gegen das geltende Urheberrecht ist das verändern von Inhalten, wie das zusammenschneiden von Viedeos oder die Verwendung von Musik für eigene Videos. Dies sollte meiner Meinung nach - für die nicht-kommerzielle Nutzung - "entkriminalisiert" werden, da es nur eine kreative Auseinandersetzung mit Inhalten bedeutet und keineswegs jemandem schaden will. Natürlich hat das Urheberrecht durchaus seine Relevanz – es ist jedoch nicht an die heutige Zeit angepasst.


Quellen:

Autor unbekannt. (2009). Experte fordert "Urheberrecht 2.0" für Web-Generation. In: Die Presse. Online: http://diepresse.com/home/techscience/internet/479210/Experte-fordert-Urheberrecht-20-fuer-WebGeneration

 

Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Urheberrechtsgesetz. Fassung vom 13.06.2012. Online: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=1000184

 

Dobusch L. (2012). In schlechter Gesellschaft. In: derStandard. Online: http://derstandard.at/1334796570269/Textspende-Kulturrisse-In-schlechter-Gesellschaft

 

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Kommentar zu Argument 1

christoph.gierlinger.uni-linz, 14. Juni 2012, 15:02

Hey Tamara

Bin auch deiner Meinung, dass das Urheberrech entsprechend an die heutige Zeit angepasst gehört.

Wichtig dabei wäre, dass jeder Internetbenutzer diese Regelungen versteht, die hinter dem Urhebergesetzt stehen, sollte dieses für Konsumenten auch klar und verständlich aufbereitet und formuliert werden. Wünschenswert bei einer Überarbeitung des Urheberrechtsgesetzes wäre, die Interessen der Konsumenten an einem „Freiem Internet“ zu wahren und nicht dem Lobbying großer Konzerne nachzugeben wie es in etwas übertriebener Weise im ACTA Video dargestellt wurde. Wichtig wäre in diesem Sinne bei einer Neuregelung des Urheberrechtsgesetzes, den Aspekt der privaten Kopie mit der digitalen Piraterie in Einklang zu bringen. Zu sehr guten Beispielen, wie ein Delikt im Sinne des Copyrights vermieden werden kann gibt es Links in meinem Blog.

Zum Thema Musik habe ich auch etwas gefunden, wie zum Beispiel Musiker versuchen sich selbst zu vermarkten. Habe mich an einen Bericht von FM4 aus dem Jahre 2009 erinnert, in dem Über neue Modelle / Vermarktungsideen für Künstler gesprochen wurde. Hierbei habe ich mir gemerkt, dass die Band Radiohead ein Album gratis zur verfügung gestellt hat und Personen konnten eine freiwillige Spende geben. Radiohead hat damit eine großen Erfolg gelandet. Natürlich ist zu bedenken, dass dieses System nicht für Junge Künstler funktionieren kann. Für diese wären zum Beispiel kleinere Live - Auftritte eine Überlegung wert in Kombination mit Eigenvermarktung auf Youtube.

Bezüglich einer Erneuerung des Urheberrechts finde ich, dass am Ende die Konsumenten und Internetuser und die Künstler profitieren sollten. Der Künstler sollte im Vordergrund steht und nicht ein Großkonzern, der Ihn eventuell vermarktet und das meiste Geld einstreift. Mit dieser Thematik habe ich mich bei meiner Aufgabenausarbeitung beschäftigt.

mfg Christoph

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Mein Kommentar zu "Facebook, Twitter & Co."

maja.pocrnja.uni-linz, 14. Juni 2012, 18:05

Hallo Tamara!

Dein 2. Argument find ich super, denn ich habe mir selbst schon während meiner Recherche diese Frage gestellt. Millionen-User missbrauchen doch eigentlich das Urheberrecht durch die Nutzung dieser neuen Medienformen, ausgenommen Länder mit einer von dir beschriebenen "Fair Use"-Klausel o.Ä.

In meiner bearbeiteten Arbeitsaufgabe 3 habe ich auch u.a. die Problematik von Musiker/inne/n, allgemein auch von Künstler/inne/n angeführt. Besonders interessiert bin ich an dieser Thematik weil ich Mitglied eines Tanzvereines bin und natürlich für Auftritte auch hier immer Musik zusammengeschnitten wird. Eigentlich müsste man doch dafür auch Geld an die Musikerinnen und Musiker entrichten. Dabei wird noch gar nicht bedacht, dass ja die Musikzusammenschnitte dann auf privaten und öffentlichen Veranstaltungen zu hören ist sowie auf Facebook und YouTube. Eine interessante Fragestellung... Alles schön und gut, solange sich niemand mal bei unserem Verein meldet. Cool

Glg

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kerstin.wasmeyer.uni-linz, 17. Juni 2012, 11:33

Hallo Tamara,

ich finde deine Argumente zeigen sehr schön auf wie sehr "der Hut brennt" wenn es um diese Thematik geht. Anstatt das Urheberrecht anzupassen wird immer mehr dagegen angekämpft und man will anscheinend den technischen Fortschritt dadurch einschränken. Was aber immer mehr klar wird, nicht so einfach ist, wie sich das manche wohl gerne wünschen würden.

Meiner Meinung nach hat das sehr vieles mit Geldmacherei zu tun. Da es immer wieder heißt, welcher großer Schaden den Besitzern des Urheberrechts nicht zu kommt. Zu diesem Thema habe ich auch ein paar Beispiele in meinem Beitrag, welche aufzeigen wie weit das gehen kann. Es geht nicht nur um das teilen von Videos auf Facebook beispielsweise. Es geht schon so weit, dass man für das singen eines bloßen "Happy Birthday" abgemahnt werden kann.

Durch solche Klauseln bestätit sich auch deine Aussage, dass sich fast ein jeder mittlerweile auf sehr dünnem Eis bewegt was Urheberrechtsverletzung angeht.

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