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Sonntag, 18. Januar 2004
1.3. Zahlung mit Kreditkarte

Ziel ist, das bereits heute verwendete Zahlungssystem über Kreditkarten in den elektronischen Zahlungsverkehr einzubinden. Anstatt die Kreditkartendaten - wie heute üblich - über Telefon oder Fax weiterzureichen, ändert sich nur das Medium, über welches der Kunde seine Transaktionsinformationen dem Händler übermittelt. Die Abrechnung erfolgt dann auf dem üblichen Wege.

Ein Kunde füllt hierzu ein über das Internet zur Verfügung gestelltes Bestellformular aus. Neben den gewünschten Produkten oder Dienstleistungen ist es notwendig, den eigenen Namen, die Bezeichnung der Kreditkarte und die Kreditkartennummer anzugeben. Diese Daten werden dann über das öffentliche Netz an den Anbieter geschickt. Der Händler erbringt die Leistung an den Kunden und rechnet mit dem Kreditkarteninstitut ab. Das Internet hat hier lediglich die kaufeinleitende Funktion und dient als Kommunikationsmedium.

Diese Vorgehensweise ist natürlich nur möglich, wenn der Kunde eine Kreditkarte besitzt und der Händler ebenfalls einen bestehenden Vertrag mit einem Kreditkarteninstitut hat. Eine Bezahlung zwischen Privatpersonen über diesen Weg ist nicht möglich. Aufgrund von Kostenbetrachtungen eignet sich die Kreditkartenzahlung nicht so sehr für kleine Zahlungsbeträge. Neben für den Händler anfallende Verwaltungs- und Kommunikationskosten muss dieser eine Umsatzprovision (ca. 3,5 % - 4 %) an das Kreditkartenunternehmen bezahlen, sodass ein Mindestbetrag für eine wirtschaftliche Kreditkartenzahlung sinnvoll ist. Für den Kunden fallen neben den jährlichen Kreditkartengebühren zusätzlich die Internetkosten an.

Lange Zeit wurden die Kreditkartendaten unverschlüsselt über das Netz vermittelt. Somit bestand die Möglichkeit, dass Dritte unerlaubterweise aus den Datenpaketen sensible Informationen für ihre Zwecke ableiteten. Übermittelt ein Kunde seine Daten chiffriert unter Verwendung eines mit dem Händler abgestimmten Schlüssels, sind diese vor Lauschangriffen Dritter gesichert. Diese Vorgehensweise bietet aber keine Garantie für den vertrauensvollen Umgang der Daten seitens des Händlers. Die Kreditkartengesellschaft übernimmt für Zahlungsausfälle meist keine Haftung. Diese Probleme treten jedoch auch bei jedem konventionellen Geschäft mit Kreditkarten auf und sind deshalb nicht internet-spezifisch.

Da ist es nur allzu verständlich, dass die Kreditkartenunternehmen alles daran setzen, die Sicherheit beim Kreditkartenkauf durch möglichst fälschungssichere Karten und Bezahlvorgänge zu erhöhen. Hierdurch soll der Schaden, welcher aufgrund von stornierten Buchungen dem Kartenunternehmen entsteht, minimiert werden. Bis 2005 werden deshalb alle Kreditkarten mit einem Chip ausgestattet sein, der als eine Art elektronischer Ausweis für den Karteninhaber fungiert und absolut fälschungssichere Transaktionen über entsprechende Lesegeräte ermöglichen soll.

Die Karte kann dann nur noch von demjenigen benutzt werden, dem die PIN oder das Passwort, das auf dem Chip gespeichert ist, bekannt ist, da nur so die Karte gelesen werden kann. Bei jedem Zahlungsvorgang werden dann elektronisch signierte Datenpakete mit übermittelt, welche die Echtheit der Transaktion bestätigen sollen. Somit entspricht dies weitgehend den Vorgängen bei der elektronischen Signatur.

Der Bezahlvorgang ist somit eindeutig als vom Karteninhaber veranlasst zu erkennen. Der Händler hat dann zweifelsfrei das Recht, vom Kunden den Geldbetrag einzuziehen.
 

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