Aufgaben Aufgabe 3 - Urheberrecht

sarah.wechsler.uni-linz, 18. Juni 2012, 13:14

Entspricht das heutige Urheberrecht noch der digitalen Gesellschaft?

 

Was ist Urheberrecht eigentlich?

Originaltext von https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/172/Seite.1720400.html, abgerufen am 21. Mai 2012

 

"Das Urheberrecht besagt, dass die Urheberin/der Urheber das alleinige Recht hat, ihr/sein Werk öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, zu verleihen und aufzuführen. Bei Tauschbörsen und Websites sind vor allem zwei Rechte berührt: Einerseits wird das Werk meist anderen öffentlich zugänglich gemacht, andererseits wird es durch die lokale Abspeicherung von Kopien vervielfältigt."

 

 

 

Grafik abgerufen am 21. Mai 2012, http://www.beyond-print.de/2010/08/30/suchmaschinen-schuld-am-zeitungssterben/

 

 

Urheberrechtsverletzung im Internet

"Besonders im Internet ist die Gefahr, das Urheberrecht zu verletzten besonders groß. Das Internet bietet uns unzählige Möglichkeiten zum gegenseitigen Datenaustausch, dieser Datenaustausch gefährdet das Urheberrecht.

Anonyme Anbieter haben via Internet die Möglichkeit, urheberrechtlich geschützte Werke zu verbreiten. Die Anbieter sitzten meist in Ländern mit sehr liberalem Internetrecht.

Ein gutes Beispiel hierfür sind Plattformen, welche die neuesten Kinofilme gratis zum downloaden oder ansehen anbieten."

Internet vs. Urheberrech???

"Das Internet bietet  immer mehr Informationsquellen an, damit steigt auch das Inforamtionsbedürfnis jedes Einzelnen. Informationen werden zu einem bedeutenden Gut für die Menschheit, die logische Schlussfolgerung ist, das die Menschheit Zugang zu Informationen haben möchte. Die Informationen sind jedoch nicht ohne weiteres zugänglich, das Urheberrecht weist die Wissenshungrigen hier in seine Schranken. Ist es gut, dass Werke urheberrechtlich geschützt sind und ohne die Zustimmung des Urhebers nur in seltensten Fällen genutzt werden dürfen?"

 

Argument 1: Die Urheber werden durch das Urheberrecht "geschützt" - die Werke von anderen dürfen nicht als die eigenen ausgegeben werden

Argument 2: Das Internet bietet eine Fülle an Informationen, wieso sollen diese nicht frei zur Verfügung stehen?

Argument 3: Es enstehen neue Verdienstmöglichkeiten für Produzenten, Autoren, ...

 

Definition ACTA

 

(Originaltext abgerufen am 21. Mai 2012, http://de.wikipedia.org/wiki/Anti-Counterfeiting_Trade_Agreement )

"ACTA ist ein Abkommen, das die in den USA und Europa sowie einigen anderen Ländern vorgefundenen Gemeinsamkeiten der Durchsetzung von Schutzrechten für das geistige Eigentum als Mindeststandards festschreibt, mit der Absicht, diese auch in weiteren Ländern zur Geltung zu bringen. Es soll nach Aussage der EU-Kommission dauerhaftes Wachstum der Weltwirtschaft gewährleisten, gefährliche Produktimitate aus dem Verkehr ziehen und den wissensbasierten europäischen Volkswirtschaften helfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit aufrecht zu erhalten."

 

Quellen (alle abgerufen am 21. Mai 2012)

http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechtsverletzung#Urheberrechtsverletzungen_im_Internet

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/172/Seite.1720400.html

Rechtsfragen der Nutzung und Regulierung im Internet, Helmut Goerlich, Berliner Wissenschaftsverlag,

0 comments :: Kommentieren


To prevent spam abuse referrers and backlinks are displayed using client-side JavaScript code. Thus, you should enable the option to execute JavaScript code in your browser. Otherwise you will only see this information.