Aufgabe 3: Standorbezogenen Dienste, Datenschutz und Urheberrecht

nicole.goldberger2.uni-linz, 7. Juli 2011, 20:35

Einleitung:

Das Internet bietet weitläufige Möglichkeiten sich Informationen zu besorgen und offene Kommunikation zu betreiben. Es ist nicht mehr nötig soviel zu wissen wie früher, man muss sozusagen eigentlich "nur mehr" den Browser bedienen könnnen.

Standortbezogene Dienste genannt Local Based Services (LBS) ermöglichen den Benutzern von Internet und Smartphones selektive Informationen bereitzustellen oder eine andere Art von Diensten zu erbringen. Die Verwendung von positions-, zeit- und personenabhängigen Daten soll dabei helfen. (Standortbezogene Dienste, http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Standortbezogene_Dienste.html, 03.07.2011)

Der folgende Beitrag zeigt, was mit Local Based Services möglich ist:

 

 (Trendpiraten. TV. Episode 4, http://www.youtube.com/watch?v=bPF3U7dO5k0, 04.07.2011)

Dennoch sollte man dem Internet und seinen Diensten auch kritisch gegenüberstehen, was den Datenschutz betrifft. Hat man einmal Informationen im Internet wie z. B. auf Facebook bereitgestellt sind diese im Intenet gespeichert und können nie mehr wirklich gelöscht werden.

Eine Möglichkeit um die Privatsphäre mehr zu schützen wäre, diese Local Based Services abzuschalten, wobei andererseits diese Ortsdatendienste Vorteile bringen die auch nicht mehr wegzudenken sind. Es ist wichtig, dass Enwickler von Apps und Netzwerken den Konsumenten den ensprechenden Schutz anbieten, in dem sie dafür sorgen, dass die Benutzer erfahren was mit ihren privaten Daten geschieht und wer diese nutzen kann. So erwähnt Bret Taylor, Technikmanager bei Facebook in einem Artikel im Standard, dass alle Seiten, sowohl User als auch Entwickler, dafür verantwortlich sind, dass Privates privat bleibt. (Apple und Co bei Datenschutz-Anhörung vor US-Senat, http://derstandard.at/1304552408705/Ortsdaten-Apple-und-Co-bei-Datenschutz-Anhoerung-vor-US-Senat, 03.07.2011)

Was soviel bedeutet, wie jeder ist für sich selbst und seine veröffentlichenten Daten verantwortlich und wenn man nicht will, dass mit den privaten Daten gehandelt wird, so darf man sie auch nicht preisgeben. 

 

Warum Datenschutz?

Durch die weltweite Vernetzung in Form von Internet, E-Mail, Mobiltelefon und Videoüberwachung steigen die Gefahren hinsichtlich personenbezogenem Datenschutz. Einerseits ist es gut, dass die Sicherheitsbehörden z. B. durch Rasterfahndung und Telekommunikationsüberwachung die Verbrecherrate vermindern und Finanzbeamte Banktransaktionen überwachen um Steuerhinterziehungen aufzudecken andererseits besteht auch die Gefahr bei zuviel Preisgabe persönlicher Daten, dass diese nicht wieder rückgängig gemacht werden können. (Warum Datenschutz - Datenschutz geht uns alle an, http://www.datenschutz-pahlke.de/warum_datenschutz.html, 03.07.2011)

Dies kann auch zum Nachteil werden wenn sich der zukünftige Personalchef über den Bewerber im Netz erkundigt und dieser auf unsittliche Partyfotos und Äußerungen stößt die eventuell den Bewerber bei der engeren Auswahl behindern könnten. Deshalb gilt die Grundregel: Gib nur soviel preis, wie du später nicht bereust und rückgängig machen würdest, denn das Internet vergisst nichts.

In einem Artikel im Spiegel Online erwähnen Datenschützer der EU- Mitgliedsstaaten, dass Mobilfunk- und Internetfirmen Ortsdaten und Standortinformationen genauso mit Vorsicht zu behandeln sind wie Namen und Geburtstag. Zusätzlich sollen sich Apple und Google die Zustimmung von den jeweiligen Kunden holen müssen, um bestimmte Daten auszuwerten und auch diese sollen dann nach einer gewissen Zeit vernichtet bzw anonymisiert werden. (EU will Ortsdaten zur Privatsache erklären, http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,762351,00.html, 06.07.2011)

 

Warum Urheberrechtsgesetz?

 Die EU-Komminsion möchte im Internet neue Regeln aufstellen was das Urheberrechtsgesetz betrifft. Filme, Musikvideos und andere Downloads sollen besser vor "Piraterie" geschützt werden. Es hat eine deutliche Veränderung der Urheberrechte in den vergangenen Jahren im Internet gegeben erwähnte die Kommison im einem Artikel im Standard. Neue Regeln müssen aufgestellt werden um persönliche Werke zu schützen und eine Bezahlung der Urheber zu gewährleisten. Durch diesen kostenloses Zugang zu solchen Medien entstand 2008 ein erheblicher Schaden von etwas 10 Millionen Euro und etliche Jobs wurden abgeschafft. Aufgrund dieser negativen Auswirkungen sollen zukünftig Vorschriften für Vergütungsgesellschaften (wie zum Beispiel die Musikverwertungsgesellschaft AKM) eingeführt werden. (EU-Kommision will Urheberrecht im Internet neu regeln, http://derstandard.at/1304552742971/Copyright-EU-Kommission-will-Urheberrecht-im-Internet-neu-regeln, 07.07.2011)

 

 Google Street View - legal oder illegal bzw Urheberrechtsverletzung?

Heftig diskutiert wurde auch die weitverbreitete Methode "Google Street View", die auch in Österreich schon mit gewissen Auflagen genehmigt wurde. Mehr zu finden ist unter folgendem Artikel: Datenschutzbehörde genehmigt Google Street View, http://help.orf.at/stories/1681735/, 06.07.2011

Unter Google Street View versteht man einen Internetdienst der für jeden Menschen online zugänglich ist, es werden hierbei Bilder von verschiedenen öffentlichen Plätzen, Gebäuden, Sehenswürdigkeiten und Straßen gemacht, die dann im Internet abzurufen sind. Dieser Fotos werden von speziellen Fahrzeugen aus gemacht, welche eine hochgestellte Kamera auf den Auto platziert haben. Einerseits bietet Google Steet View die Vorteile sich in einer unbekannten Stadt recht schnell ohne einen Stadtplan ausfindig machen zu müssen, zurechtzufinden. Andererseits jedoch treten auch viele Nachteile auf, die meiner Meinung nach viel zu selten erwähnt werden. Denn durch diese Veröffentlichung von Gebäuden, auch privaten Wohnhäusern kann die Kriminalitätsräte deutlich hochgeschraubt werden. Einbrecher können sich so einen raschen Zugang verschaffen und ihr Zielobjekt genauer definieren. Rechtsanwalt Solmeke von der Kanzlei Wilde Beuger und Solmeke hat dazu einen Beitrag, in dem er über die Legalität vs Illegalität von Google Street View spricht:

 (Google Steet View - legal, illegal, Urheberrechtsverletzung? Kanzlei Wilde Beuger und Solmecke, http://www.youtube.com/watch?v=WCoviJpdPHg, 06.07.2011)

 

Wenn man nicht möchte, dass die Bilder im Internet veröffentlicht werden , gibt es jedoch die Möglichkeit Einspruch zu erheben und die Bilder müssen dann wieder gelöscht werden.

Ich finde diese Methodik sehr mit Vorsicht zu betrachten, denn es gibt noch viele Menschen denen der Zugang zum Internet fremd ist oder die vielleicht gar keinen haben und nicht einmal erfahren, dass ihre Fotos bzw die Fotos von ihren Häusern im Internet herumschwirren. Dann stellt sich bei mir die Frage, wie diese sich dagegen wehren sollen bzw dann Einspruch erheben sollen?

Im Anschluss an diesen Beitrag findet ihr ein Video in dem man genau sieht wie dieses Google Street View funtioniert:

(Datenschutz im Internet,  http://www.youtube.com/watch?v=UTvfBQgjO6g, 4.07.2011)

 

Resüme:

Die verschiedenen Ausschnitte zeigen, dass sich das Internet ständig weiterentwickelt und nie zum Stillstand kommt. Was auch einerseits auf den ersten Blick sehr gut erscheinen mag, denn es bietet viele Möglichkeiten was Kommunikation und die Unterhaltungsbranche betrifft. Dennnoch sollten dabei dem Urheberrecht und Datenschutz große Wichtigkeit zugeschrieben werden. Denn die Privatsphäre eines jeden Menschen und der legale Handel von Produkten sollte dabei an vorderster Stelle stehen. Meiner Meinung nach spricht nichts gegen eine Änderung der Datenschutz- und Urheberrechtsgesetzgebung. Die andere Seite die jedoch eine solche Änderung wahrscheinlich nicht begrüßen würde, sind die verschiedenen Internetanbieter, die durch neuen Regeln und Gesetze wahrscheinlich  eher schlechter aussteigen würden.

 

Quellen:

o. A., Standortbezogene Dienste, o. J., http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Standortbezogene_Dienste.html, am 03.07.2011

(o. A., Trendpiraten. TV. Episode 4, 2010, http://www.youtube.com/watch?v=bPF3U7dO5k0, am 04.07.2011)

(o. A., Apple und Co bei Datenschutz-Anhörung vor US-Senat, 2011, http://derstandard.at/1304552408705/Ortsdaten-Apple-und-Co-bei-Datenschutz-Anhoerung-vor-US-Senat, am 03.07.2011)

(o. A., Warum Datenschutz - Datenschutz geht uns alle an, o. J., http://www.datenschutz-pahlke.de/warum_datenschutz.html, am 03.07.2011)

(o. A., EU will Ortsdaten zur Privatsache erklären, 2011, http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,762351,00.html, am 06.07.2011)

(o. A., EU-Kommision will Urheberrecht im Internet neu regeln, 2011, http://derstandard.at/1304552742971/Copyright-EU-Kommission-will-Urheberrecht-im-Internet-neu-regeln, am 07.07.2011)

(o. A., Datenschutzbehörde genehmigt Google Street View, 2011,  http://help.orf.at/stories/1681735/, am 06.07.2011)

(Solmecke,  Google Steet View - legal, illegal, Urheberrechtsverletzung? Kanzlei Wilde Beuger und Solmecke, 2010, http://www.youtube.com/watch?v=WCoviJpdPHg, am 06.07.2011

(o. A.,  Datenschutz im Internet, 2010, http://www.youtube.com/watch?v=UTvfBQgjO6g, am 04.07.2011)

 

 

 

 

 

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