Bogotá zu Gast

Freitag, 16. Januar 2004
Wer ist nun der Verleger?


Der Verleger ist aus juristischer Ansicht als zentrale Figur der Pressefreiheit zu sehen, obwohl die Beziehung zu Journalisten zwangsläufig "locker" geworden ist. Dieser umstrittene Punkt ist für den Autor Helmut Kohl aus kritischer Sicht betrachtet; die Verfassung sei wiedersprüchlich. Laut art. 5 GG "jeder" ist träger der sogennanten Presse, bzw. der Pressefreiheit, wenn tatsächlich dieser "Jederman" eben Verleger werden muss, ehe sein Grundrecht ausüben kann,schliesst somit auch die starke Kritik im hinweis auf Paul Sethes:
"PRESSEFREIHEIT SEI DAS RECHT VON 500 MENSCHEN; IHRE MEINUNG ZU SAGEN" (Kohl Helmut, Seite 131). Nach dem Entwurf des deutschen Journalisten-Verbandes ist die "Zusammenarbeit von Verleger und Redaktion gemeint, die durch die Öffentliche Aufgabe der Presse bestimmt wird die Öffentlichkeit zu unterrichten, sowie an der Meinungsbildung mitzuwirken".
Nach Edgar Kull ein wiedersprüchlicher Begriff, und die Kritik kommt wieder von der inneren Pressefreiheit zur existierenden öffentlichen Aufgabe "dies oder jenes zu veröffentlichen oder auch nicht". Es findet keine Einigung zwischen und Redakteuren statt. Die innere Pressefreiheit ist begrenzt und hängt direkt vonder wirtschaftlichen Struktur einer Zeitung ab (oder elektronisches Medium wie Internet). Dem Redakteuer bleibt praktisch keine andere Wahl als der "Vollstrecker der (allein) von ih´m zutreffend interpretierten offentlichen Aufgabe zu sein". (vgl. Kull Edgar. Seite 190).

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Die rechte der Medienmitarbeiter
Die Medienmitarbeiter haben von der Verfassung ihre eigenen Rechte, wie zum Beispiel das Verweigerungsrecht gemäss 2 MedienG, dient zum eigenen Schutz der Meinungsfreiheit im fall eines Verstosses gegen die eigene Moral, Glaube, geistigen Freiraumes, schützwürdige Verletzung des privaten Interesses und gegen sittliche Überzeugungen. Dennoch es so vertraulich klingen mag und scheinbar fair ist folgendes Gesetz, dass von Verlegern erfüllt werden muss in dem sie alljährlich eine Erklärung über die Richtung des periodischen Mediums veröffentlichen. Die sogennante Erklärung soll von dem Journalist akzeptiert werden und im Fall der Entscheidung bei diesem Medium zu arbeiten.
Wie gesehen, muss sich der Journalist pracktisch "zwingen" eine eigene politische Richtung zu verfolgen. Daraus schliesst man die selbe Fragmentierung der Medien, von Verlegern bis Journalist. (vgl. Eitzlmaier Angelika../Wenzel e. Karl, Seite 400).

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Abhängigkeit des Journalisten zu Verlegern

Hans h.Klein erklärt die Abhängigkeit aus historischer Sicht. Etwa im 19. und 20 Jahrhundert wurden die Zensurzwecke dadurch gegeben die kullturpolitische Gesichtspunkte als "verfall des Niveaus"; in wircklichkeit war es blosses Gewinnstreben der Verleger und Drucker, unterstreichen die Schutzbedürftigkeit der "niederen Klassen". So fand die Verweisung der Abhängigkeit des Journalisten von Verlegern statt. (Klein H Hans, Rundfunkmonopol oder Pressezensur, Seite 114).
Der Autor Helmut Kohl beschreibt in seinem Werk die Verleger als "finanzierende und kalkulierende Partei" schliesslich "Herr des Journals", als die jenigen die die Macht zur Herstellung von Zeitungen und Zeitschriften, ebenso wie die produktion von Sendungen für die elektronische Medien bestitzen (natürlich auch das Internet).
Aus dieser Sicht ist der Gedanke notwengig wie weit der Journalist dem Verleger unterworfen ist, die Arbeit der "freien Meinung" wird aud diese Weise bedroht, in dem die genannten Richtlinien von den Medienmitarbeiter zu erfüllen sind, ohne zu vergessen die starke und zunehmende fragmentierung der Gesellschaft, in dem die Gedanken aus der roten, grauen und grünen Farbe herauskommen müssen. Auch für die jenigen Medienmitarbeiter gibt es unter der "staatlichen Hilfe" der Presseförderung eine denkbare Situation. (vgl. Kohl Helmut Seite 130).

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2.2.2 Die innere Pressefreiheit

Die innere Pressefreiheit ist die innere Struktur der Presse, ihre Organisation die prinzipiell auf folgende Punkte achtet:
- Meinungsäusserung gegen kommerzielle Einflusse
- Gegen finanzielle Korrompierung
-Die innere Pressefreiheit als Organ der öffentilchen Meinung
- Die nicht wirtschaftliche Nützung der inneren Struktur
- Die Behinderung anonymer Kräfte die die Presse missbrauchen können.

Ebenso die innere Pressefreiheit schliesst die Beziehung zwischen VERLEGERN UND JOURNALISTEN ein. Diese Verhältnisse wurden mehr unter dem Arbeitsrecht novelliert. In wie fern?- ein Blick auf die Pflichten der Journalisten:
- die Journalisten sollen als abhängige Arbeitsnehmer zu Gehorsam und Treue verpflichtet sein
-Wird im Interesse des Arbeitsgebers so geschrieben. Nichts wir geschrieben was gegen die Partei und eigene Interessen der Verleger geht. Diese Regeln sind zu erhalten
- Die Journalisten sollen dem umfassenden Direktionsrecht des Verlegers unterworfen sein (!), also Gehorsam. Das ist für die Pressefreiheit ein denkbarer Begriff.
- Was geschieben wird ist von den Verlegern vorgegeben, in andere Worten- der Verleger darf Vorschriften machen wie die journalistische Redaktion geschrieben wird, welche Nachrichten werden gebracht, was sie schreiben dürfen und was nicht.

All diese Punkte sin eines der umstrittenden Themen, wo zwischen den Verbänden von Verlegern und Journalisten seit Jahren keine Einigung Statt findet. (vgl. Eiztlmaier Angelika...).

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