Bogotá zu Gast

Montag, 19. Januar 2004
Medien sin auch für die Erziehung da!



Die Mediendeklaration der UNESCO sieth die Erziehung jugendlicher als bestandteil einer unverzichtbaren Aufgabe der Presse. -Denkbar ist allerdings was die Jungend wirklich von den Medien bekommen-. Angelika Eitzlmeir gibt folgende Definition: "wenn die Presse über gemeinschaftswichtige Angelegenheiten informiert, den gesellschaftlichen Meinungen Raum gint und mit eigenen Stellungnahmen zur Herausbildung einer öffentlichen Meinung beiträgt, erfüllt sie eine wichtige, in der Demokratie unverzichtbare Aufgabe". Die öffentliche Anerkennung im Zusammenhang mit der Verantwortung ist Ausdruck einer öffentlichen Aufgabe. Die Verfassung definiert die Medien als träger dieser Verantwortung, umso mehr als Teil einer lebendigen Demokratie (vgl.Eitzlmaier Angelika Seite 18).
Ocschon die Analyse des Begriffes notwendigt ist, führt uns aus diesem Grund der Verfassung das Interesse den Ausdruck klar und deutlich zu entlassen, aber, was steht dahinter? Edgar Kull betont die Irrelevanz der Landespressegesetze die "öffentliche Aufgabe" der Presse zu erkennen, denn sie steht vor den Augen ihrer selbsterfüllung, wen die Nachrichten verbreitet werden und die Meinungsbildung mitwirken. Auch wird von der "normferne" des Begriffs gesprochen. Bedenkenfrei stellt der Begriff nur eine soziologische und nicht normative Aussage über ihre Stellung in der Meinungsbildung. Die Erklärung dafür lässt sich mit entsprechenden Gesetz vergleichen, wo die Rechtstellung der freien Presse ihrer funktion "entspricht", nicht aber "ist die Beschreibung dieser Funktion imeinzelnen Inhalt der normativen Gewährleistung". Die "öffentliche Aufgabe" der Presse ist auf individuallrechtliche Sicht offensichtlich nicht stark gegeben, den sie wird durch "institutionelle" vorstellungen gestört, etwa, die privatrechtliche Struktur der Presse steht anders unter dem Schutz der Grundgesetze, indem zwar dem einzelnen wie den gesellschaftlichen Gruppen die Presefreiheit angeboten werden, anderseits die "öffentliche Aufgabe" der Presse ist nur vereinbart und realisierbar durch das privatwirtschaftliche System. Es sei notwendigt die Unabhängigkeit der Medien gegen die "Relevanz" der Gesetze zu schützen. (vgl. Edgar Kull, Seite 193, 194).

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Die Aufgabe der Presse



Wie erwähnt, auch das Hamburger Pressegesetz nennt die Bildungsaufgabe der Presse. (vgl Friedel.A.Harald Seite 32,33).
Das Gesetz ist von dem Autor Edgar Kull interpretiert "in dem ein Presseorgan Nachrichten verbreitet und zur Mienungsbildung beiträgt, und in dem eine Zeitung eine öffentliche Aufgabe erfüllt". (vgl.Wenzel E Karl, Seite 190). -Meiner Meinung nach, nicht alle öffentliche Medien erfüllen umbedingt diese wichtige Funktion, sie erfüllt es dann, wenn was geschrieben wird was das Interesse der Gesellschaft betrifft, in dem die Berichtstattung ehrlich ist und nicht den Hintergedanken erhält, für eine politische Bewegung, Partei, usw anhänger zu gewinnen. Wenn die Medien eine Aufgabe zu erfüllen haben, sollte diese sauber und transparent sein, die Rezipientschaft soll dadurch informiert werden, nicht manipuliert werden-.

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Funktionen der Presse
So wie im Internet, die Medien erfüllen eine Aufgabe, hier ein Überblick, hat zu tun mit der Pressefreiheit, da Rechte eingeschlossen sind.
Somit ist die "öffentliche Aufgabe der Presse", ein Begriff der Medienmitarbeiter und Empfänger betrifft. Genau zwischen diese zwei Stufen lässt sich das Prinzip der diversen Funktionen von Information in der Gesellschaft erkennen. Die öffentliche Aufgabe der Presse soll ebenfalls nicht nur reine Information weiterleiten. Einige Pressegesetze erhalten eine Definition, wie zum Beispil nach §3 des Baden-Würthembergischen LPG erfüllti die Presse eine öffentliche Aufgabe, wenn sie in "Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, dazu Stellung nimmt, Kritik übt oder an der Meinungsbildung mitwirkt". In Österreich und nach dem Verfassungsrecht erfülle die Presse die öffentliche Aufgabe, wenn sie wahre Nachrichten an denen ein Interesse der "Allgemeinheit" besteht, beschafft, verbreitet.." In Deutschland der 3§ der Landespressegesetze werden folgende Komplexe gennant:

- "Die Beschaffung und Verbreitung von Informationen über Angelegenheiten öffentlichen interesses.
- "Die Stellungnahme und Kritikausübung" und
- "Die Mitwirkung bei der Meinungsbildung auf andere weise".

Das hamburger Pressegesetz nennt ausserdem die Bildungsaufgabe der Presse.

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