Bogotá zu Gast

Donnerstag, 22. Januar 2004
Weitere Meinungen der journalisten
Die Journalistin Doris Piringer setz mit Sicherheit ein, ihre nicht Fürchtung vor der Pressefreiheit gegenüber. Der Grund dafür liegt an den Skandal der sich entwickeln würde im Fall einer Haftstrafung gegen irgendwelchen Journalist. Trozden, Piringer versichert dass der investigative Journalismus sei in Österreich "glat entgangen".
Franz c. Bauer Vorsitzende der Journalisten Gesellschaft, sagt dazu dass die Senzur ein direkter Eingriff von der Behörde zu den Medien gegenüber. Er beschreibt die Situation als die "Kriminalisierung journalistische Arbeit". Die Notwendigkeit zu berichten ist unversichtbar, auch wenn für den Staat unbequem ist. Die Pressefreiheit von Franz. C Bauer wurde bedroht im Streitwert bis zu 3 Millionen Euro.



Manfred Seeh (Die Presse Justiz) ist davon überzeugt dass das Gesetz eine Art "schwindel" ist, wenn wir an das Gesetz von dem Schütz an dritter Personen denken; soleche Regelungen könnten bei bedarf gegen den Journalisten verwendet werden. -mit Recht ist nicht zu vergessen dass auch als Grundträüger der Pressefreiheit, sind jouristische Personen nicht ausgeschlossen, also wenn aus Verfassungsrecht die Begründung von Seeh ausgeht, ist einfach nachvollziehbar-.
Die Verletzung Schützwürdiger Interesse seien eine Möglichkeit der Gelbeschaffung für bestimmte Anwälte die einfach " für flächendeckende Medien Klagen einbringen" -angeschprochen sind die Anwälte die sich mit den Gesetze der Pressefreiheit beschäftigen-.
In seinem zehnten Berufsjahr, hat Manfred Seeh mehere Einschüterungsversuche erfahren. (Quelle, Magazin DÖJ, Oktober 2001)

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Das Ende der Freiheit?


Die suche nach Ausgangspunkte unter den Medienmitarbeiter die Antworten auf die Frage der sinnlosigkeit des Journalismus, und die Einigung von Meinungen fällt schwer, denn die Gesetze und deren Beschränkungen sind eng mit der wirtschaftliche Struktur der Presse verbunden. Der journalist muss sich mit der sogennanten "innere und äussere- Pressefreiheit" befassen. Wie schon erwähnt, eine sinnvolle Information ist jede Begrenzung unbekannt, doch ist diese Situation vorhanden. Der Magazin DÖJ von Oktober 2001 behandelt das Thema, mit dem Titel: "Journalisten drohen in Zukunft Haftstrafen, wenn sie aus Gerichtsakten über "Schützwürdige" dritte berichten. Ist dies das Ende der Pressefreiheit?
michael Völker (Der Standart Justiz) stellt fest die Einschränkung -um einen Stück weiter- der Pressefreiheit; so Völker: "Journalisten werden kriminalisiert". Ein Grundstein der Journalistische Arbeit ist die gründliche Berichtersterstattung, dazu gehört die Sauberkeit des Berichtes, und vor allem seine Ehrlichkeit. Nach Völker, ohne die Zugang von Akten ist dies nicht erfüllbar, das sei Bestandteil der Information, so werden Leser informiert, so wir die "öffentliche Aufgabe" der Presse gegeben.
Auf die Frage: Wurden Sie in ihrer Pressefreiheit schon eimal behindert?, antwortete der Journalist mit einem sicheren Ton: "In meiner Pressefreiheit wurde ich mehrmals behindert. einmal von einem Bürgermeister, der alles daran setzte dass eine bestimmte Studie nicht veröffentlich wurde (...). Das zweite Mal von Beamten des Innenministeriums die mit Druck und Drohungen versucht haben, die Veröffentlichung eine mir bekkanten Informationen zu behindern".

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