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Freitag, 16. Januar 2004
Die rechte der Medienmitarbeiter
valentina_castiblanco_salzburg, 14:00h
Die Medienmitarbeiter haben von der Verfassung ihre eigenen Rechte, wie zum Beispiel das Verweigerungsrecht gemäss 2 MedienG, dient zum eigenen Schutz der Meinungsfreiheit im fall eines Verstosses gegen die eigene Moral, Glaube, geistigen Freiraumes, schützwürdige Verletzung des privaten Interesses und gegen sittliche Überzeugungen. Dennoch es so vertraulich klingen mag und scheinbar fair ist folgendes Gesetz, dass von Verlegern erfüllt werden muss in dem sie alljährlich eine Erklärung über die Richtung des periodischen Mediums veröffentlichen. Die sogennante Erklärung soll von dem Journalist akzeptiert werden und im Fall der Entscheidung bei diesem Medium zu arbeiten.
Wie gesehen, muss sich der Journalist pracktisch "zwingen" eine eigene politische Richtung zu verfolgen. Daraus schliesst man die selbe Fragmentierung der Medien, von Verlegern bis Journalist. (vgl. Eitzlmaier Angelika../Wenzel e. Karl, Seite 400). ... comment |
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Last update: 2004.02.03, 23:33 You're not logged in ... login
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Le mando un saludo a las personas de habla hispana.... by valentina_castiblanco_salzburg (2004.02.03, 23:33) Halllo Valentina!
Ich...
Halllo Valentina! Ich habe soeben mit großer... by catharina.gaigg.linz (2004.02.03, 16:26) Cómo llegaste?
Linda: cómo has llegado a casa? todo bien? disfruta... by monica_castro_salzburg (2004.02.02, 16:27) Hallo!
Habe jetzt endlich die Zeit gefunden mir Deinen Blog... by wolfgang_bauer_salzburg (2004.02.01, 15:34) Mit deinem Herz
Valentina: Man kann es wircklich spüren,dass... by monica_castro_salzburg (2004.01.26, 13:55) |