Bogotá zu Gast

Montag, 19. Januar 2004
Medien sin auch für die Erziehung da!



Die Mediendeklaration der UNESCO sieth die Erziehung jugendlicher als bestandteil einer unverzichtbaren Aufgabe der Presse. -Denkbar ist allerdings was die Jungend wirklich von den Medien bekommen-. Angelika Eitzlmeir gibt folgende Definition: "wenn die Presse über gemeinschaftswichtige Angelegenheiten informiert, den gesellschaftlichen Meinungen Raum gint und mit eigenen Stellungnahmen zur Herausbildung einer öffentlichen Meinung beiträgt, erfüllt sie eine wichtige, in der Demokratie unverzichtbare Aufgabe". Die öffentliche Anerkennung im Zusammenhang mit der Verantwortung ist Ausdruck einer öffentlichen Aufgabe. Die Verfassung definiert die Medien als träger dieser Verantwortung, umso mehr als Teil einer lebendigen Demokratie (vgl.Eitzlmaier Angelika Seite 18).
Ocschon die Analyse des Begriffes notwendigt ist, führt uns aus diesem Grund der Verfassung das Interesse den Ausdruck klar und deutlich zu entlassen, aber, was steht dahinter? Edgar Kull betont die Irrelevanz der Landespressegesetze die "öffentliche Aufgabe" der Presse zu erkennen, denn sie steht vor den Augen ihrer selbsterfüllung, wen die Nachrichten verbreitet werden und die Meinungsbildung mitwirken. Auch wird von der "normferne" des Begriffs gesprochen. Bedenkenfrei stellt der Begriff nur eine soziologische und nicht normative Aussage über ihre Stellung in der Meinungsbildung. Die Erklärung dafür lässt sich mit entsprechenden Gesetz vergleichen, wo die Rechtstellung der freien Presse ihrer funktion "entspricht", nicht aber "ist die Beschreibung dieser Funktion imeinzelnen Inhalt der normativen Gewährleistung". Die "öffentliche Aufgabe" der Presse ist auf individuallrechtliche Sicht offensichtlich nicht stark gegeben, den sie wird durch "institutionelle" vorstellungen gestört, etwa, die privatrechtliche Struktur der Presse steht anders unter dem Schutz der Grundgesetze, indem zwar dem einzelnen wie den gesellschaftlichen Gruppen die Presefreiheit angeboten werden, anderseits die "öffentliche Aufgabe" der Presse ist nur vereinbart und realisierbar durch das privatwirtschaftliche System. Es sei notwendigt die Unabhängigkeit der Medien gegen die "Relevanz" der Gesetze zu schützen. (vgl. Edgar Kull, Seite 193, 194).

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