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Montag, 8. November 2004
RFID
Eine Technologie, die der BürgerCard (eine wunderbare Arbeit zu diesem Thema findet sich auf Christian Pichlers Weblog /Transboundary Knowledge) nicht unbedingt ähnlich ist, aber Datenschutz betreffend auch viel diskutiert, ist RFID.
Radio Frequency Identification (RFID, engl. für Funkfrequenzidentifizierung) ist eine Methode, um Daten berührungslos und ohne Sichtkontakt lesen und speichern zu können. Bei Wikipedia findet man eine sehr ausführliche Beschreibung der Technologie, Anwendungsbereiche und Geschichte von RFID (Defininition von RFID, Wikipedia).
Zukunftsträchtig und effizient, aber auch umstritten und viel diskutiert- Eigenschaften, welche die Technik der Radio Frequenz Identifikation zweifellos kennzeichnen. In den letzten Jahren hielt sie in vielen Branchen erfolgreich Einzug. Die Technologie wird verwendet in der Logistik, bei Paletten- und Behälterkennzeichnung, sowie bei der Personenidentifikation, zur Zugangskontrolle in Gebäuden und Schigebieten. Die nächste Aufgabe von RFID wird sein Diebstahl von Textilien bzw. Fälschung von Marken zu verhindern. Datenschützer befürchten, dass der Gläserne Konsument zum Gläsernen Menschen mutieren könnte. Der Verein für Internet-Benutzer Österreichs vibe.at beschäftigt sich mit diesen Befürchtungen und klärt auf seiner Homepage über RFID auf und in Konsumgütern auf (vibe.at)


Quellen:
www.uibk.ac.at/sci-
org/voeb/om/om80_kern.pdf (15.11.2004)
http://de.wikipedia.org/wiki/RFID (15.11.2004)
http://www.vibe.at/begriffe/rfid.html (15.11.2004)
http://www.rifid.de/ (15.11.2004)

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Krytographie als Lösung für den Datenschutz?
Blogger haben sich auf Collabor schon mit dem Thema Kryptographie beschäftigt und so will ich zwei Blogs weiterempfehlen, da ich meinerseits nicht mehr viel zufügen könnte:
INTERAKTIVE MEDIEN UND DEREN NUTZUNG
PARTYPAGE

Um jedoch auch einen weiteren Arbeitsauftrag gleich anzuschließen, könnte man hier die Steganographie diskutieren, die teilweise als Unterpunkt der Kryptographie eingeordnet wird, bei Wikipedia jedoch das Gegenteil vertreten wird, nämlich, das Steganographie ganz im Gegensatz zur Kryptographie, bei der eine Botschaft verschlüsselt wird, versucht eine Botschaft dadurch vor dem Zugang Unbefugter zu schützen, dass für den nicht eingeweihten Betrachter nicht erkennbar ist, dass eine versteckte Botschaft überhaupt vorhanden ist Als kurze geschichtliche Einleitung und Beispiele möchte ich den Link der FHT Esslingen empfehlen Geschichte und Beispiele.
Von den Nationalsozialisten entwickelt wurde der sogenannte Microdot, ein Stück Mikrofilm in der Größe eines I-Punktes, der in unverdächtigen Schreibmaschinenseiten als Satzzeichen oder oberhalb des Buchstabens "i" eingeklebt wurde. Solche Microdots konnten riesige Datenmengen einschließlich technischer Zeichnungen und Fotos enthalten.
Um Spionen das Übermitteln versteckter Informationen zu erschweren, reglementierten die Regierungen von Großbritannien und den USA im Zweiten Weltkrieg die internationalen Postsendungen. Verboten war das Verschicken von Schachaufgaben, Kreuzworträtseln, Zeitungsausschnitten, Strickmustern, Liebesbriefen und Kinderzeichnungen. Blumengrüße, Musikwünsche im Radio und Chiffreanzeigen waren suspekt und wurden eingeschränkt. Teilweise formulierten die Zensurbehörden der Regierungen sogar abgefangene Briefe um oder klebten die Briefmarken auf den Umschlägen an andere Positionen.

Drei Eigenschaften von steganographischen Verfahren werden deutlich:

-Es ist eine riesige Vielfalt solcher Verfahren denkbar.
-Selbst bei Verdacht auf eine versteckte Nachricht lassen sich unterschiedliche Botschaften herauslesen; z.B. könnte es sein, daß die Großbuchstaben LKWFISWUETGMK auf der Urlaubskarte einen chiffrierten Text ergeben, der noch vom Empfänger entschlüsselt werden muß. Außerdem denke man an die Fans, die die Tonbänder ihrer Rockidols rückwärts ablaufen lassen, weil dann eine Nachricht zu hören sein soll.
-Die Menge der versteckten Daten ist sehr viel kleiner als die Nachricht, in die sie verpackt werden.

Für einen längeren Auseinandersetzung bzw. für genauere Erklärungen sei der Link von Alexandra Weikert empfohlen sowie Wikipedia .

Quellen:
http://marit.koehntopp.de
http://www.fitug.de
http://rhlx01.rz.fht-esslingen.de/projects/
http://de.wikipedia.org/wiki/Steganographie

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Donnerstag, 4. November 2004
Internationaler und nationaler Datenschutz
In den letzten Jahren wurde der Datenschutz aufgrund neuer Technologien immer wichtiger. Wie auch Herr Helmut Spudich in seinem Artikel vom 2.11.2004 im Standard aufgezeigt hat, ist es ein hohes "Big Brother Potenzial" gegeben.
§1 Abs.1 des österreichischen Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz 2000 - DSG 2000) zum Grundrecht auf Datenschutz lautet wie folgt:

§ 1. (1) Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. Das Bestehen eines solchen Interesses ist ausgeschlossen, wenn Daten infolge ihrer allgemeinen Verfügbarkeit oder wegen ihrer mangelnden Rückführbarkeit auf den Betroffenen einem Geheimhaltungsanspruch nicht zugänglich sind.

Der Gesetzgeber regelt das Datenschutz sehr genau, davon kann man sich auch selbst überzeugen:
http://www.dsk.gv.at/
Doch das österreichische Datenschutzgesetz, so streng es auch geregelt wird, wird immer unwichtiger. Durch die Globalisierung verlieren einzelne Nationalstaaten an Bedeutung, da inter- und transnationale Konzerne sich leicht der Verantwortung entziehen können, dem österreichischen Gesetzgeber Rechenschaft abzulegen. Der deutsche Soziologe Ulrich Beck sieht nur eine internationale politische Zusammenarbeit bzw. Gesetzgebung als Ausweg aus diesem Dilemma (Beck 1997, 218ff).
Dem Ruf nach internationaler Gesetzgebung wurde bereits 1990 durch die Vereinten Nationen (UNO) teilweise nachgekommen :
Richtlinien betreffend personenbezogene Daten in automatisierten Dateien (14.12.1990)
L I N K
Doch wie das Wort "Richtlinie" schon aussagt handelt es sich eben nur um eine Linie, nach der sich die Mitgliedstaaten in ihrer Gesetzgebung richten sollten und um keine Norm, Gesetz, Gebot oder Verbot. Genauso verhält es sich mit der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) [Amtsblatt L 201 vom 31. Juli 2002].
Diese überregionalen Richtlinien wenden sich zwar an das jeweilige Mitgliedsland, dennoch bleibt für viele Konzerne eine Hintertür offen.
Ob der Forderung einer gemeinsamen Gesetzgebung in Zukunft nachgekommen wird bleibt somit offen und auch strittig, da Nationalstaaten bestimmt wenig Interesse haben einen weiteren Teil ihrer Souveränität aufzugeben.

Quellen:

http://www.dsk.gv.at/ (15.11.2004)
www.datenschutz-
berlin.de/recht/int/frames/recht.htm
L I N K (15.11.2004)
Beck, Ulrich (1997). Was ist Globalisierung? Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag
Giddens, Anthony (1996). Konsequenzen der Moderne. Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag

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Freitag, 29. Oktober 2004
Journalisten- Kommentar
Glasklares Dilemma
Bequemlichkeit vs. Überwachung - ein Kommentar von Helmut Spudich


Unser Handy weiß unseren Aufenthaltsort (und natürlich, mit wem wir telefonieren), unsere Bank die intimsten Details darüber, wo und wie wir unser Geld ausgeben, und unsere Pässe werden mit Fingerprints aufgerüstet. Zu all den bekannten (und oft wenig beachteten) Nebenwirkungen moderner Informationstechnologie soll sich jetzt eine weitere Technik gesellen, die das Big-Brother-Potenzial weiter erhöht: Funkchips (RFID) zur Identifikation von Gegenständen aller Art.

Dilemma

Der moderne Mensch steckt damit in einem glasklaren Dilemma: Er erkauft Bequemlichkeit und Service dadurch, dass er immer mehr von sich und seinen Gewohnheiten preisgibt und damit nicht nur für seinen Kaufmann, sondern auch für den Staat buchstäblich durchschaubar wird. Die Vorteile der Funkchips für Verbraucher liegen auf der Hand - so könnten verdorbene Waren (wie dieser Tage ungarischer Paprika) zumindest theoretisch bis zum letzten Küchenregal zielgenau aus dem Verkehr gezogen werden. Diese Logik wird fast immer dazu führen, dass solche Techniken zum Einsatz kommen; ohnedies fallen sie, wie Handys, aufgrund ihres großen Nutzens quasi "vom Himmel", bevor wir beginnen, über die Nachteile nachzudenken. Einmal in der Welt sind die hilfreichen Geister so wenig abzuschaffen wie Zahnpaste in die Tube zurückgeht.

Schutz

Was bleibt, sind darum begleitende Schutzmechanismen, von denen es zu wenige gibt. Weiterhin gibt es praktisch für Exekutive und Justiz kaum Verwertungsverbote für die Daten, die über uns im Umlauf sind - werden sie per Zufall eingesammelt, können sie auch dazu verwendet werden, uns bei Bedarf einen Strick daraus zu drehen. Dies zu verhindern muss Priorität des Datenschutzes werden - selbst wenn dadurch manchmal erwiesene Straftaten ungeahndet bleiben.
(DER STANDARD Printausgabe, 02.11.2004
bzw. www.derstandard.at)


Diesen Kommentar von Helmut Spudich möchte ich zum Anlass nehmen, die Frage zu stellen, wie es um den Datenschutz in Österreich bestellt ist, welche Technologien den Datenschutz gewährleisten könnten und die oben erwähnten Funkchips namens RFID genauer erläutern.

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