Aufgabe 4
ganna.zauner.uni-linz, 22. Juni 2011, 23:31
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„Die Folgen der digitalen Spuren“. Jeder, der aktiv am Web teilnimmt, entweder als Websitebetreiber, Blogger oder Teilnehmer eines Chats hinterlässt dort digitale Spuren. Dies führt dazu, dass es mittlerweile Standard geworden ist, nach einem Namen zu "googeln", wenn man etwas über eine Person erfahren will. Es ist für jeden wichtig, dass man bei Publikationen im Internet immer bedenkt, dass diese öffentlich erfolgen und auch ein Pseudonym und eine anonyme E-Mailadresse keinen Schutz davor bieten, dass im Zuge von diversen Verknüpfungen die Identität offengelegt werden kann. http://www.youtube.com/watch?v=UTvfBQgjO6g
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Datennutzung als Marketinginstrument. „Der Erfolg eines Unternehmens, das online personenbezogene Daten verarbeitet und nutzt, hängt stark vom Vertrauen der Nutzer ab.“ Eine vollständige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben stellt eine vertrauensbildende Maßnahme gegenüber dem Kunden dar. Hierdurch kann der Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens wesentlich mit beeinflusst werden. Die Unsicherheit der Kunden ist in diesem Bereich besonders hoch. Kann der Kunde nicht nachvollziehen, welche Daten für welche Zwecke gespeichert oder übermittelt werden, nimmt er im Zweifel die Dienstleistungen nicht in Anspruch oder wechselt den Anbieter. Man sollte daher die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben nicht als Notwendiges, sondern als vertrauensbildende und kostengünstige Marketingmaßnahme begreifen.Fragen des Datenschutzrechts im Internet sind jedoch sehr komplex. Die geltenden Gesetze holen die Entwicklung im Netz nicht nach. Die Distanz zwischen den Gesetzen und denen praktischer Anwendung ist sehr groß.
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„Nur für Künstler oder "Werke" - Schaffende auf den exklusiven Verkauf ihrer "Waren" angewiesen sind, sind Bestimmungen zum Schutz ihrer Arbeit nötig.“Das heißt, dass das Urheberrecht ist praktisch im Internet verloren gegangen. Unsere Gesellschaft ist geprägt vom Ringen um Besitzansprüche. Es soll nicht spurlos an Kunst und Kultur vorbeigehen. Das Urheberrecht definiert jedoch auch den Schutz von Persönlichkeitsrechten. Jedem Menschen sollte soweit wie möglich das Recht vorbehalten sein, Art, Umfang und Zeitpunkt seiner Lebensäußerungen selbst zu bestimmen. Aber durch die Kommerzialisierung im Internet hat das Urheberrecht seine Bedeutung verloren. Um Exklusivität zu schützen, sollte man solche Werke erst nicht veröffentlichen, es zieht aber hiermit die Verzögerungen in der Entwicklung bestimmter Bereiche.
http://www.internet4jurists.at/intern27a.htm
http://www.dsk.gv.at/ das ist die Seite der Datenschutzkommission in Österreich.
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