6. Aufgabe: Recht im Web
tanja.eder.uni-linz, 29. Dezember 2013, 23:40
In diesem Blogbeitrag werden aktuelle Themen im Bereich Urheberrecht und Datenschutzrecht betrachtet. Zunächst soll jedoch geklärt werden was mit Urheberrecht und Datenschutzrecht gemeint ist.
Was ist das Urheberrecht? was ist geschützt? (UrhG)
Grundsätzlich schützt das Urheberrecht Werke und sonstige Leistungen. Mit Werken meint das Gesetz geistige Schöpfungen der Literatur §2 (Sprachwerke aller Art, wissenschaftliche Ausführungen und Computerprogramme), der Tonkunst §1, Werke der bildenden Kunst §3 (Fotos und Graphiken), Werke der Filmkunst §4 und Datenbankwerke §40. Weiters schützt das Urheberrechtsgesetz auch sonstige Leistungen die durch das verwandte Schutzrecht geschützt sind.(Q1)
"Am Beispiel Musik-CD lässt sich anschaulich zeigen, daß ein und derselbe Träger mehrere Schutzgegenstände verkörpern kann: Die auf der CD enthaltenen Werke der Tonkunst und allenfalls damit verbundene Werke der Literatur sind durch das Urheberrecht der Komponisten und allfälliger Textdichter (zusammenfassend: Autoren) geschützt, die Aufführung ist durch das verwandte Schutzrecht der ausübenden Künstler (Interpreten) und die Aufnahme ist durch das verwandte Schutzrecht des Schallträgerherstellers (Produzenten) geschütz." (Q2)
§10 Urheber eines Werkes ist, wer es geschaffen hat.
die gesamte Rechtsvorschrift des Urheberrechtsgesetz ist unter folgendem Link aufrufbar:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001848
Fassung vom 29.12.2013
im folgenden Dokument sind Änderungen des Urheberrechtsgesetzes im Jahr 2013 angeführt:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_I_150/BGBLA_2013_I_150.pdf
Im Juli 2013 wurden Änderungen des UrHG verabschiedet. Demnach änderte sich die Verlängerung der Schutzdauer von 50 auf 70 Jahre,
"die Dauer der Leistungsschutzrechte der Tonträgerhersteller und der ausübenden Künstler, deren Darbietungen auf Tonträgern festgehalten sind, werden von bisher 50 auf 70 Jahre nach Erstveröffentlichung verlängert."(Q3)
weiters wurden begleitende Maßnahmen für ausübende Künstler eingerichtet,
* ein Rechtsverlust des Herstellers zugunsten des ausübenden Künstlers bei mangelnder Nutzung während der verlängerten Schutzdauer wird eingeführt
* ein Fonds für Studiomusiker und abzugsfreie Tantiemen für die verlängerte Schutzdauer wird eingerichtet
* für die Verbindung von Komposition und Text von Liedern wird eine gemeinsame Schutzfrist beginnend mit dem Tod des längstlebenden beteiligten Urhebers festgesetzt.(Q3)
Auch Websiten sind laut OGH Entscheidung urheberrechtlich gesützt!
Was ist das Datenschutzrecht?
Das Datenschutzgesetzt 2000 (DSG 2000) regelt in Österreich unter anderem die personenbezogenen Daten (E-Mails, Briefe etc.). Eine Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein eines schutzwürdigen Interesses. Dies liegt vor, wenn Daten öffentlich sind (zB. im Telefonbuch).
Datenschutz ist in Österreich ein Grundrecht und ist in der Verfassung verankert. Geregelt ist dies im §1 DSG,
Grundrecht auf Datenschutz
§ 1. (1) Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. Das Bestehen eines solchen Interesses ist ausgeschlossen, wenn Daten infolge ihrer allgemeinen Verfügbarkeit oder wegen ihrer mangelnden Rückführbarkeit auf den Betroffenen einem Geheimhaltungsanspruch nicht zugänglich sind.
Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Daten:
"Daten" (personenbezogene Daten): Angaben zur Identität der Person
"sensible Daten" (besonders schutzwürdige Daten): Daten von Personen über rassische, ethnische Herkunft, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religöse und philosophische Überzeugung, Gesundheit oder Sexualleben.
In Österreich gibt es eine Behörde die sich nur mit Datenschutz befasst, die österreichische Datenschutzbehörde (DSK) --> www.dsk.gv.at
Bildquelle: Robert Fucik
Probleme mit Datenschutz im Internet - Cookies
Cookies sind kleine Textdateien, die Informationen über den Benutzer auf dem eigenen Computer speichert. Besucht man eine Seite ein zweites Mail, werden die vorab gespeicherten Cookies wieder abgerufen und der Betreiberserver weiß was schon einmal angeklickt worden war. Cookies weisen aber enormes Datenmissbrauchspotenzial auf. Seit 2012 müssen Nutzer jedoch um Erlaubnis gefragt werden ob Cookies gesetzt werden dürfen.(Q4)
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Quelle 1: http://www.internet4jurists.at/urh-marken/faq_urh1a.htm
Quelle 2: http://www.bmukk.gv.at/medienpool/15917/faq_haller.pdf
Quelle 3: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/module?gentics.am=Content&p.contentid=10007.90462
Quelle 4: http://www.golem.de/news/datenschutz-neue-eu-regeln-zu-cookies-treten-in-kraft-1205-92094.html
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