Vorratsdatenspeicherung
martina.auer.uni-linz, 11. Juni 2014, 19:22
Die vorläufige Form der EU-Richline zur Vorratsdatenspeicherung muss abgeändert werden. Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist die Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form unverhältnismäßig und nicht mit den Grundrechten der Europäischen Union vereinbar. Die anlasslose Massenspeicherung sei ineffizient und trage nicht zur Aufklärung und Verbrechesbekämpfung (Terrorismusbekämpfung war Anlass für die Schaffung der Richtlinie) bei.(Q1)
Nach einer parlamentarischen Anfrage beim Justizminister kam heraus, dass es bereits im Jahr 2013 über 354 Zugriffe uf Vorratsdaten gab, und keine einzige wegen Terror! (Q§) Im Sinne der Terrismusbekämpfung ist das meiner Meinung nach nicht und erinnert mich stark an den Tierschützerprozess in Wiener Neustadt, indem aufgrund eines unzureichend formulierten Gesetzes Tierschützer wie eine Mafiamitglieder behandelt wurden.
Die teilweise Aufhebung der umstrittenen Richtlinie zeigt, dass Einbringung in den politischen Prozesss und jede einzelne Stimme gegen oder für etwas, Wirkung zeigen kann. 11.000 Privatpersonen, ein Angestellter eines Telekommunikationsunternehmens und die Kärtner Landesregierung hatten eine Prüfung beim VfGH verlangt. Dieser zweifelte an der Vereinbarkeit der RL mit Grundrechtscharta der EU und dem Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten und ersuchte den EuGH um eine Vorabentscheidung. (Q1) Das Urteil zeigt deutlich, dass Kritik jedes Einzelnen, wenn auch aktuelle Betroffenheit nicht dargestellt werden kann, was noch immer keine Rechtfertigung für die Speicherung meiner persönlichen Daten sein soll (außer das wirtschaftliche Interesse an meinen Informationen, der gläseren Mensch wird immer realer), ein Umdenken/eine Veränderung bewirken kann!(Q4)
Quellen:
Q1: http://orf.at/stories/2210096/2210086/
Q2: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML
Q3: http://derstandard.at/2000001928152/Vorratsdaten-Im-letzten-Jahr-354-Zugriffe-keiner-wegen-Terror
Q4: http://derstandard.at/2000001918146/Vorratsdaten-Sammelantrag-vom-VfGH-fast-ganz-zurueckgewiesen
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