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Privatsphäre im ICT: Die Regelung von Spam-Mails im TKG

Definition

Als Spam versteht man Werbemails und elektronische Massensendungen die an mehr als 50 Empfänger versendet werden. Zu beachten ist, dass die gleiche Regelung auch auf den Versand von Werbe-SMS zutrifft.

Die seit 1. März 2006 gültige Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verschärft die Regelung zur Übermittlung von Spam-Mails in Österreich. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft Unternehmen. War der Versand von Werbemails an Konsumenten bereits vor der Novellierung schon so geregelt, dass an diese nur Werbeemails mit vorheriger Zustimmung (Opt-in) gesendet werden durften, so bedurfte es bei der Zusendung von Werbeemails an Unternehmen nicht der vorangehenden Zustimmung. Unternehmen musste jedoch die Möglichkeit eingeräumt werden, Werbemails abzubestellen (Opt-out).

Seit Eintreten der Novellierung gibt es diese Unterscheidung nicht mehr. Ohne Zustimmung des Empfängers dürfen Werbemails nun generell nicht mehr zugesendet werden. Die Zustimmung bedarf keiner besonderer Form, so ist etwa auch eine mündliche Zustimmung bzw. das Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausreichend. Die Beweispflicht liegt allerdings immer beim Werbenden. Nach § 107 TKG 2003 ist E-Mail-Werbung grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung des Empfängers zulässig. Eine Verletzungen des § 107 TKG 2003 ist mit bis zu € 37.000 strafbar.
Weiterhin zulässig für Werbesendungen oder zur Neukundenakquisition ist die klassische Postsendung.

ECG-Liste

Bereits vor der Gesetzesänderung gab es durch die ECG-Liste die Möglichkeit den Empfang von E-Mail-Werbung zu verhindern. Die Rundfunk und Telekom Regulierung GmbH (RTR-GmbH) ist laut § 7 E-Commerce-Gesetz (ECG) dazu verpflichtet, eine Liste zu führen, in die sich Personen und Unternehmen, die keine Werbe-E-Mails erhalten möchten, kostenlos eintragen können. In die ECG-Liste werden nicht nur einzelne E-Mail Adressen, sondern auch ganze Domains aufgenommen. Mit der Novellierung des TKG schützt § 107 Abs 3 Z 4 die in der Liste eingetragenen Adressen nun rechtlich ausdrücklich vor kommerzieller elektonischer Post.

Quellen

http://futurezone.orf.at/stories/89519/
http://www.rtr.at/de/tk/E_Commerce_Gesetz
http://www.dialog-mail.com/_ueber-dialog-mail/neues/news-artikel.php?id=54

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