Weblog: André Pecquet
Freitag, 10. Juni 2005

Digital Rights Management (DRM)

Beschreibung, Pro / Contra

Digital Rights Management bedeutet übersetzt "Digitale Rechteverwaltung" und ist ein Verfahren das sowohl Urheber- und Vermarktungsrechte an geistigem Eigentum (vor allem an Film- und Tonaufnahmen) als auch an Software und elektronischer Literatur wahrt. Darüber hinaus werden mit dieser Rechteverwaltung Abrechnungsmöglichkeiten für Lizenzen und Rechte geschaffen. Dabei gibt es natürlich bei diesem Verfahren sowohl Kritiker als auch Befürworter. Ein Argument für das DRM ist beispielsweise, dass damit die bisherigen Zwangsabgaben z.B. auf Leerkassetten überflüssig werden. Kritiker hingegen warnen vordergründig vor Datenschutzproblemen und erheblichen Einschränkungen bei der Benutzerfreundlichkeit von Computerdateien.

Als DRM - Systeme bezeichnet man elektronische Schutzmechanismen für digitale Informationen. In der Praxis funktioniert das so, dass spezielle Dateien (z.B. eine Musikdatei) nur mit speziellen Programmen und einem, den Nutzer eindeutig identifizierenden Code, auf den heimischen Computer heruntergeladen werden können. So stellt z.B. aber auch der Kopierschutz eines digitalen Mediums eine einfache Form eines DRM - Systems dar, dass die Umwandlung in Computerformate erschweren und somit einer Vervielfältigung im Internet über diverse Tauschbörsen entgegenwirken soll. DRM - Systeme verwirklichen die Idee der zentralen Kontrolle digitaler Inhalte durch kryptographische Verfahren. Eine Realisierung findet dieses Verfahren dadurch, dass ein beliebig digitaler Inhalt eindeutig an ein bestimmtes Gerät oder Nutzer kryptographisch gebunden wird.

Die eingangs angesprochenen Kritiker sehen in DRM allerdings die Abkürzung "Digital Restriction Management". Dies aus dem Grund, da dem Nutzer aus deren Sicht die Rechte erheblich eingeschränkt werden ohne einen direkten Nutzen für den Anwender entstehen zu lassen.
Folgende Argumente werden von Kritikern vertreten:

  • Die durch DRM - Systeme erstellbaren Nutzerprofile verletzen den Datenschutz

  • Geräte werden weniger kundenfreundlich, zumal teilweise auch Privataufnahmen von den Geräten für eine Reproduktion automatisch gesperrt sind

  • Kopiersperren sind zum Teil auch gesetzeswidrig, da es etwa Bildungseinrichtungen oder für Wissenschafts- und Ausbildungszwecke, aber auch für den Privatgebrauch nach derzeitigem Recht erlaubt sein soll, eine (Sicherheits)Kopie anzufertigen

Das Ziel des DRM wird derzeit von Microsoft mit dem TCPA (Trusted Computing Platform Alliance) als einem Bündnis verschiedener Hardware- und Software - Firmen, versucht zu verwirklichen. Darüber hinaus soll in den kommenden Betriebssystemen von Microsoft eine eingebaute DRM - Kontrollfunktion namens Palladium / NGSCB eingebaut werden.

Bezüglich der rechtlichen Umsetzung verbietet beispielsweise in Amerika das nationale Gesetz "Digital Millenium Copyright Act" (DMCA) bereits die Umgehung solcher DRM - Systeme unter Androhung von Geldstrafen. Auch in der EU wurde im Rahmen der Informationsrichtlinie die Rechtsgrundlage diesbezüglich verschärft, sodass nun die Umgehung von Schutzmechanismen unter Strafe gesetzt werden kann. Paradox bleibt bei der derzeitigen Rechtslage jedoch weiterhin, dass das umgehen von Schutzmechanismen zwar verboten ist, der Besitz entsprechender Dateien jedoch nicht.
(Quelle )

Bezüglich der unterschiedlichen Methoden des DRM und der Begriffsdefinition der "Digitalen Wasserzeichen" möchte ich auf den Artikel von Thomas Ellinger in seinem Weblog zu dieser Thematik verweisen.

Trends und Entwicklungen

Wie bereits angesprochen bastelt die EU - Kommission an einer Neuausrichtung zum DRM. Dabei geht es im Wesentlichen um eine Vereinfachung des Lizenzmodells für Onlineinhalte. Dadurch sollen Verhandlungsprobleme der legalen Content - Anbieter mit nationalen Verwertungsgesellschaften gelöst werden. Darüber hinaus wird in Betracht gezogen, die räumlichen Grenzen für den digitalen Entertainment - Markt vollständig aufzulösen. Dann wäre jeder Betreiber einer Plattform mit DRM freigestellt, soviele Rechte wie nur möglich zu erwerben und EU - weit zu lizenzieren. Ähnlich wie in den USA könnte dann jeder Urheber selbst entscheiden, mit welchem Anbieter er zusammenarbeiten will.
(Quelle)

Grundsätzlich schließe ich mich der Meinung meiner Kollegin Daniela Hons zu dieser Thematik an, dass digitale Wasserzeichen für den Schutz des Urheberrechts eine geeignetere Maßnahme darstellen als etwa Zwangsabgaben beim Kauf von Kopierern, Leerkassetten oder CD - bzw DVD - Rohlingen.

Ich möchte mich abschließend folgendem Zitat von Dirk Günnewig anschließen:
    "DRM muss durch den Gesetzgeber reguliert werden, damit nicht die Anbieter einseitig die Regeln festlegen können, wie digitale Filme, Musikstücke und Texte genutzt werden dürfen. Digitales Rechtemanagement bedeutet, dass beide Seiten
    gleichermaßen zu ihrem Recht kommen müssen: die Inhalteanbieter wie auch die Nutzer."

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