Weblog: André Pecquet
Samstag, 7. Mai 2005
Kryptographie in der ICT:
Notwendigkeit
VS
Begrenzungsbestrebungen

Bevor ich in diesem Artikel die Notwendigkeit beziehungsweise Begrenzungsbestrebungen von Kryptographie diskutiere, ist es meiner Meinung nach notwendig, eine genaue Definition anzuführen.
Gemäß dem Lexikon der Seite matheboard.de, auf die auch mein Kollege Thomas Ellinger in seinem weblog verweist, lautet diese wie folgt:

"Kryptografie bzw. -graphie (aus dem griechischen kryptós, "verborgen", und gráphein, "schreiben") ist die Wissenschaft der Verschlüsselung und Verschleierung von Informationen ("Geheimschriften")."

Weiters seien im Vorfeld noch die 4 Hauptziele von Kryptographie, ebenfalls der oben genannten Homepage (auch für zusätzliche Informationen) zu entnehmen, angeführt:

  1. Ermöglichung der Vertraulichkeit einer Nachricht
  1. Ermöglichung der Datenintegrität einer Nachricht
  1. Möglichkeit zur Authentifizierung einer Nachricht
  1. Nichtabstreitbarkeit einer Nachricht
Mit diesen Hauptzielen ist auch zugleich die Notwendigkeit von Kryptographie für die Privatsphäre in der Information Communication Technology (ICT) begründet.

Die geschichtliche Entwicklung der Kryptographie, von 1900 v.Chr. bis in die Neuzeit, wird von meiner Kollegin Daniela Hons in ihrem weblog zu dem Thema sehr gut dargestellt.

Wie dem Artikel von H.Mittendorfer über Computerkryptographie zu entnehmen ist, bürgt jedoch auch die aufwändigste Entschlüsselung nicht für 100%ige Sicherheit, da sämtliche Verschlüsselungen mit endlicher Rechenzeit geknackt werden können. Es kommt also nur auf den jeweiligen Inhalt des zu Verschlüsselnden an, ob es sich lohnt, Zeit und Geld zu investieren, diesen Inhalt möglichst sicher zu "verpacken" beziehungsweise zu "entpacken". Doch an dieser Stelle befindet sich auch die Krux der Kryptographie. Einerseits ermöglicht sie möglichst hohe Datensicherheit doch andererseits begrenzt sie gleichermaßen die Überprüfbarkeit beziehungsweise Kontrolle, gerade auch mit dem Hintergrund steigender organisierter Kriminalität, die sich ebenfalls dieser Anwendung bedient. Aus diesem Grund wird auch derzeit noch in der EU das Verbot uneingeschränkter Nutzung "starker Verschlüsselung" diskutiert und in manchen Staaten auch bereits praktisch durchgesetzt. Meiner Meinung nach ist aber die staatliche oder legislative Einschränkung der Kryptographie in den ICT nicht mit dem derzeit amtierenden Briefgeheimnis vereinbar, dem ja auch nur mit richterlichem Beschluss entgegenzuwirken ist.

Zum Thema der Begrenzungsbestrebungen geht meine Meinung in diesem Sinne konform mit der meiner Kollegin Daniela Hons, die sie in ihrem Weblog zu der Thematik äussert. Und zwar bin ich auch der Meinung, dass bei einem Kryptographie - Verbot, in erster Linie der gesetzestreue Nutzer zu Schaden kommt, der die zahlreichen, oben beschriebenen Vorteile nutzen möchte. Kriminell motivierte Handlungen hingegen finden stets einen Weg sich, wenn auch nur kurzfristig, aber dafür kontinuierlich der Kontrolle zu entziehen. Ich bin also auch der Meinung, dass die Nachteile für den unbescholtenen Nutzer, der durch ein Verbot der Verschlüsselung gleichzeitig stärker den kriminellen Machenschaften ausgesetzt ist, den Vorteilen durch etwaige Missbrauchsverhinderungen überwiegt.

Ein weiteres Argument gegen die Begrenzungsbestrebungen, dem ich mich ebenfalls anschließen möchte, wird von Thomas Kellermair in seinem Weblog zu diesem Thema angesprochen. Demnach wäre die wirtschaftliche Nutzbarkeit des Internets ohne kryptographischer Verschlüsselung, etwa in Hinblick auf "sicheren" Zahlungsverkehr, stark eingeschränkt. Dass es keine 100%ige Absicherung gibt, habe ich bereits erwähnt, aber dennoch ist bei dem heutigen Verschlüsselungseinsatz gerade in diesen Bereichen der Aufwand für einen Missbrauch zu hoch, was auch die Daten bezüglich krimineller Machenschaften in diesem Bereich meiner Meinung nach belegen.

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