Überlegungen zur Vorlesung Schlüsseltechnologien der Informationsgesellschaft
Freitag, 6. Januar 2006
Geschichte der Grafischen Benutzeroberflächen (GUIs)

Erst durch die Entwicklung und den Einsatz von Grafischen Benutzeroberflächen auch GUIs (ein Akronym für Graphical User Interface) genannt, gelang der Siegeszug von PCs. Durch diese GUIs ist es für die Mehrheit der User möglich, leicht und intuitiv Programme zu benutzen und zu verwalten. GUIs kamen weitgehend in den 1980er Jahren auf und lösten die bisherige Bedienung per Kommandozeile im Textmodus ab.

Ein Computerbenutzer interagiert dabei mit dem Computer über grafische, metapherhafte Elemente (Schreibtisch, Symbole, Papierkorb, Menü) unter Verwendung eines Zeigegerätes (wie einer Maus). Eine GUI hat also die Aufgabe, Anwendungsprogramme auf einem Rechner mittels grafischer Elemente bedienbar zu machen.
Grafischer Elemente bzw. Bedienelemente sind Schaltflächen (Buttons), Toolbars (Werkzeugleisten), Schieberegler, Auswahllisten und Symbole (Icons). Darüber hinaus werden Dialogboxen meist für Benutzerabfragen oder Eingaben .

Vor den GUIs wurden Character-based User Interfaces (CUI) verwendet. Ein bekannter Vertreter dieser Gruppe war MS-DOS. CUIs sind nicht so leicht und intuitiv zu bedienen. Man muss wissen, mit welchen Befehlen Programme gestartet werden können und welche Befehle nötig sind um ein Computersystem zu verwalten. Im Gegensatz dazu, startet man Programme in GUIs einfach durch einen Click auf das entsprechende Icon.


Die Entwicklung der GUIs

Ein erster Vorgänger heutiger GUIs, namens On-Line System (NLS) , wurde in den Sechzigern von Douglas Engelbart entwickelt. Bei diesem System handelte es sich um mehrere Fenster welche durch einen Maus Cursor gesteuert werden konnten. Auch das Zeigegerät „Maus“ wurde von Engelbart entwickelt.

Die Arbeit von Engelbart führte im Jahr 1973 schließlich zu einer Weiterentwicklung am Palo Alto Research Center (PARC) der Firma Xerox. Erstmals verwendet wurde diese GUI im Xerox Alto, die erste kommerzielle Verwendung folgte 1981 im Xerox Star.

Ab 1979 arbeiteten Teams beim Computerhersteller Apple an der Entwicklung der grafischen Benutzeroberfläche, dabei flossen auch Entwicklungen von Xerox PARC ein. 1983 erschienen mit Lisa und ab 1984 mit dem Macintosh Computer mit grafischen Benutzeroberflächen.
Mit dem Macintosh, dem Atari ST und dem Amiga erlangten GUIs in den 1980er Jahren eine weite Verbreitung.

Ebenfalls in den 1980ern wurde von Microsoft das heute sehr erfolgreiche Betriebsystem Windows entwickelt. Die grafische Benutzeroberfläche wurde dabei nach dem Vorbild des Apple Macintosh entworfen.
Der Erfolg von Windows stellte sich aber erst ab der Programmversion 3.0 ein und ist heute der defacto-Standard beim Arbeiten mit PCs.
Andere sehr wichtige GUIs welche gerade am Markt zu finden sind, sind das X-Window System welches auf Unix und Linux aufsetzt und Mac OS welches auf Apple Computer zu finden ist.


Quellen [Stand: 04.01.06]:

Wikipedia (en) - History of the graphical user interface
Wikipedia (de) - Grafische Benutzeroberfläche
Wikipedia (en) - Graphical user interface

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Donnerstag, 5. Januar 2006
Kopierschutz-Maßnahmen

Ein Kopierschutz ist eine Maßnahme, die unbefugte Dritte daran hindern soll, von urheberrechtlich geschützten Daten, Kopien zu erstellen.
Den perfekten Kopierschutz gibt es nicht. Die meisten Schutzmaßnahmen konnten bis jetzt von findigen Crackern ausgehebelt werden.


Rechtslage – Deutschland, Schweiz, Österreich

Das neue deutsche Urhebergesetz besagt, dass es verboten ist, „wirksame technische Maßnahmen“, die das Kopieren verhindern, zu umgehen. Die Wirksamkeit dieses Verbots ist, unter Experten umstritten. Jedoch, wer einen solchen Schutzmechanismus für den Eigengebrauch umgeht, wird gemäß § 108b UrhG auch nicht bestraft. Das Wiederaufnehmen von Musik ist grundsätzlich erlaubt.
Das Einbringen eines Kopierschutzes, der die legale Privatkopie nicht zulässt, ist nach § 303 StGB strafbar, da hiermit Daten unterdrückt werden, die dem Nutzer nach dem Urhebergesetz zustehen.
Dieses Verbot gemäß § 69a Abs.5 UrhG gilt nicht bei Computerprogrammen.

Im Urhebergesetz der Schweiz steht, dass die Umgehung eines Kopierschutzes strafbar sein soll, falls sie "vorsätzlich und unrechtmäßig" geschehe. Die Erstellung von Privatkopien ist erlaubt bzw. rechtmäßig und somit brauchen Privatkopierer auch nichts befürchten. Nur der gewerbliche Verkauf von Raubkopien wird geahndet.

In Österreich wurde in der Neufassung des Urheberrechts im Jahr 2003 eine etwas nebulöse Regelung der „Kopie zum privaten Gebrauch“ (§ 42 UrhG) eingeführt. Es ist jedoch noch nicht gerichtlich geklärt, wie weitgehend dieses Recht ist.


Probleme von Kopierschutz-Maßnahmen bei Audio-CDs

Es gab in der Vergangenheit immer wieder Vorfälle, bei denen sich kopiergeschützte Audio-CDs nicht in allen Geräten abspielen ließen. Probleme bereiteten ältere CD-Player und Computer Laufwerke.
Durch einen Kopierschutz ist es auch nicht möglich, zum erstellen einer Privatkopie, die Musikdaten in ein anderes Musikformat (z.B. MP3) zu bringen.
Mancher Kopierschutz arbeitet mit falschen Fehlerkorrekturwerten, dies kann bei leicht zerkratzten CDs schnell zu Wiedergabefehlern führen.
Die Tonqualität ist wegen bewusst eingebauten Fehlern vermindertl.

Quelle: Wikipedia (de) - Kopierschutz [Stand: 29.12.05]



Gedanken zu Kopierschutz-Maßnahmen

Die Verwendung von Kopierschutz, um Daten nicht von Dritten vervielfältigen zu lassen, ist aus meiner Sicht verständlich und durchaus sinnvoll.
Daten sind ebenfalls das Eigentum anderer und dürfen genauso wenig wie Gedankengut oder materielles Eigentum gestohlen werden.
Kopierschutz ist für mich gleich gesetzt wie Urheberrechte. Texte anderer müssen in jeder Arbeit zitiert werden und nicht als eigenes Gedanken verkauft werden.
Der Kopierschutz soll aber vor allem den Vertrieb von gestohlenen Datenträgern entgegenwirken.
Kopien, die dem Eigengebrauch nutzen (z.B. Songs von gekauften Audio-CD’s ins MP3 Formate zu wandeln um diese am MP3 Player hören zu können) sollten nach wie vor möglich sein und auch nicht strafrechtlich verfolgt werden.

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Montag, 2. Januar 2006
Das Domain Name System (DNS)

Das Domain Name System (DNS) ist eines der wichtigsten Systeme im Internet. Der Hauptzweck des Domain Name Systems ist die Umsetzung von Domainnamen in IP-Adressen.

Jeder Server bzw. Rechner im Internet bekommt eine einmalige Kennnummer, die IP Adresse, zugewiesen. Die IP Adresse des Servers der Uni Salzburg, welcher die Uni-Homepage beinhaltet lautet z.B.: 141.201.80.200. Für einen Menschen ist es sehr schwer sich solche Zahlenketten zu merken. Ein einfacherer Weg um auf diese Homepage zu gelangen, ist den zugehörigen Domainnamen zu verwenden: www.uni-salzburg.at.
DNS ist also vergleichbar mit einem Telefonbuch. Es wird der Name einer Domain (vgl. Name eines Menschen) in die zugehörige IP Adresse (vgl. Telefonnummer) aufgelöst.
Durch das Domain Name System entsteht außerdem eine Entkopplung vom darunter liegenden Aufbau. Es lässt sich also die IP Adresse eines Servers ändern, ohne dass man dabei den zugehörigen Domainnamen ändern muss.

DNS wurde im Jahre 1983 von Paul Mockapetris entworfen und ist in den RFC’s (Request for Comments) beschrieben. RFC’s sind eine Reihe von Dokumenten, die technische Systeme des Internets beschreiben.

Um einen Server mit einem Domainnamen zu versehen, muss ein Domainname registriert werden. Durch eine solche Registrierung wird sichergestellt, dass bestimmte formale Regeln eingehalten werden und dass Domainnamen weltweit eindeutig sind. Diese Registrierungen werden von Organisationen wie etwa der ICANN vorgenommen.

Jeder Domainname besteht aus einer Folge von Buchstaben getrennt durch Punkte. Die Buchstabenkolonne nach dem letzen Punkt wird dabei Top Level Domain genannt. Dies ist die höchste Ebene der Namensauflösung. Beim Domainnamen www.uni-salzburg.at ist „at“ die Top Level Domain.


Man sieht deutlich, dass es sich beim Domain Name System um einen sehr wichtigen Dienst handelt. Ein Ausfall hätte schwerwiegende Folgen. E-Business, E-Mail Verkehr, Nachrichten, usw. – also ein Grossteil des Internets - kämen zum Erliegen. Erhebliche Kosten und finanzielle Verluste wären die Konsequenz.


Quellen:
Wikipedia (de) - Domain Name System [Stand: 22.12.05]
Wikipedia (en) - Domain Name System [Stand: 22.12.05]
Tecchannel - Domain Name System [Stand: 22.12.05]

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