Überlegungen zur Vorlesung Schlüsseltechnologien der Informationsgesellschaft |
Donnerstag, 5. Januar 2006
Kopierschutz-Maßnahmen
daniela.daum.uni-sbg, 19:47h
Ein Kopierschutz ist eine Maßnahme, die unbefugte Dritte daran hindern soll, von urheberrechtlich geschützten Daten, Kopien zu erstellen. Den perfekten Kopierschutz gibt es nicht. Die meisten Schutzmaßnahmen konnten bis jetzt von findigen Crackern ausgehebelt werden. Rechtslage – Deutschland, Schweiz, Österreich Das neue deutsche Urhebergesetz besagt, dass es verboten ist, „wirksame technische Maßnahmen“, die das Kopieren verhindern, zu umgehen. Die Wirksamkeit dieses Verbots ist, unter Experten umstritten. Jedoch, wer einen solchen Schutzmechanismus für den Eigengebrauch umgeht, wird gemäß § 108b UrhG auch nicht bestraft. Das Wiederaufnehmen von Musik ist grundsätzlich erlaubt. Das Einbringen eines Kopierschutzes, der die legale Privatkopie nicht zulässt, ist nach § 303 StGB strafbar, da hiermit Daten unterdrückt werden, die dem Nutzer nach dem Urhebergesetz zustehen. Dieses Verbot gemäß § 69a Abs.5 UrhG gilt nicht bei Computerprogrammen. Im Urhebergesetz der Schweiz steht, dass die Umgehung eines Kopierschutzes strafbar sein soll, falls sie "vorsätzlich und unrechtmäßig" geschehe. Die Erstellung von Privatkopien ist erlaubt bzw. rechtmäßig und somit brauchen Privatkopierer auch nichts befürchten. Nur der gewerbliche Verkauf von Raubkopien wird geahndet. In Österreich wurde in der Neufassung des Urheberrechts im Jahr 2003 eine etwas nebulöse Regelung der „Kopie zum privaten Gebrauch“ (§ 42 UrhG) eingeführt. Es ist jedoch noch nicht gerichtlich geklärt, wie weitgehend dieses Recht ist. Probleme von Kopierschutz-Maßnahmen bei Audio-CDs Es gab in der Vergangenheit immer wieder Vorfälle, bei denen sich kopiergeschützte Audio-CDs nicht in allen Geräten abspielen ließen. Probleme bereiteten ältere CD-Player und Computer Laufwerke. Durch einen Kopierschutz ist es auch nicht möglich, zum erstellen einer Privatkopie, die Musikdaten in ein anderes Musikformat (z.B. MP3) zu bringen. Mancher Kopierschutz arbeitet mit falschen Fehlerkorrekturwerten, dies kann bei leicht zerkratzten CDs schnell zu Wiedergabefehlern führen. Die Tonqualität ist wegen bewusst eingebauten Fehlern vermindertl. Quelle: Wikipedia (de) - Kopierschutz [Stand: 29.12.05] Gedanken zu Kopierschutz-Maßnahmen Die Verwendung von Kopierschutz, um Daten nicht von Dritten vervielfältigen zu lassen, ist aus meiner Sicht verständlich und durchaus sinnvoll. Daten sind ebenfalls das Eigentum anderer und dürfen genauso wenig wie Gedankengut oder materielles Eigentum gestohlen werden. Kopierschutz ist für mich gleich gesetzt wie Urheberrechte. Texte anderer müssen in jeder Arbeit zitiert werden und nicht als eigenes Gedanken verkauft werden. Der Kopierschutz soll aber vor allem den Vertrieb von gestohlenen Datenträgern entgegenwirken. Kopien, die dem Eigengebrauch nutzen (z.B. Songs von gekauften Audio-CD’s ins MP3 Formate zu wandeln um diese am MP3 Player hören zu können) sollten nach wie vor möglich sein und auch nicht strafrechtlich verfolgt werden. ... comment |
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