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Mittwoch, 15. Juni 2005
Digital Rights Management

Begriffserklärung
DRM steht als Abkürzung für "Digital Rights Management", was soviel wie "digitale Rechtsverwaltung" bedeutet. Es handelt sich dabei um ein Verfahren zur Wahrung der Urheber- und Vermarktungsrechte an geistigem Eigentum (Bsp.: Film- und Audioaufnahmen, Software, elektronische Bücher, ...) beziehungsweise zur Schaffung von Abrechnungsmöglichkeiten für Lizenzen und Rechte.
DRM-Befürworter argumentieren, dass mit diesem System die bisherigen Zwangsabgaben z.B. auf Leerkassetten und Fotokopierer an GEMA und VG Wort überflüssig werden, und so ein gerechteres System entstehen könne. Kritiker warnen vor allem vor Datenschutzproblemen, außerdem ziehen die DRM-Systeme Einschränkungen bei der Benutzerfreundlichkeit von Computer-Dateien nach sich.
Quelle: Wikipedia

Napster & Co.

Zu einem ernsten Problem für die Industrie wurde die Möglichkeit, Musik (und mehr) erstmals Mitte der Neunziger Jahre, als CD-Brenner auch für den Endverbraucher erschwinglich wurden und somit Audioaufnahmen ohne Qualitätsverlust (vgl. good old tapes...) kopiert werden konnten. Zum Ende des Jahrzehnts begann dann mit "Napster" das berühmte Zeitalter der Musiktauschbörsen (heute relevant: Soulseek, LimeWire, Kazaa, eMule). Meist handelt es sich bei den getauschten Files um urheberrechtlich geschützte Musik oder Filme, die beispielsweise von einer CD oder DVD kopiert wurden und in ein komprimiertes Format umgewandelt worden sind. Um das zu verhindern, versehen z.B. Plattenfirmen ihre CDs immer häufiger mit einem Kopierschutz, der eine einfache Form eines DRM-Systems darstellt (bei Inhalten, die bereits als Computerdatei vorliegen, ist das Kopieren noch einfacher, da die Umwandlung in ein anderes Format (z.B. einer CD in MP3-Dateien) entfällt). Bei kommerziellen Downloadangeboten greifen die Anbieter deshalb immer mehr auf komplexere DRM-Systeme zurück, damit die gekaufen Dateien vom Käufer nicht gleich kostenlos weiter verteilt werden.
Quelle: Wikipedia

Windows Media DRM 10 und PyMusique

Bei PyMusique handelt es sich um einen alternativen Client-Software für den iTunes Music Store von Apple und für das wieder existierende Napster (jetzt kostenpflichtig). Es hebelte auf der Grundlage des "FreeMe-Codes" bereits mehrfach das Digital Rights Management der Music Stores aus. Während bei anderen Umgehungsmethoden eine Dekodierung in einfacher Geschwindigkeit nötig ist, wird bei PyMusique eine DRM-freie Version der Originaldatei auf die Festplatte geschrieben (was Apples Geschäftsbedingungen verbieten). Ein Account bei iTunes ist aber trotzdem erforderlich, die Titel müssen auch gekauft werden.
Da Napster in den USA das DRM von Microsoft (Windows Media DRM 10) nutzt, hätte PyMusique weitreichende Folgen: Der Großteil der aktuellen Musik-Onlineshops operiert mit genau diesem DRM-Programm!
Quelle: Heise

Kaum hatte Apple die durch PyMusique entstandene Sicherheitslücke geschlossen, legten die Hacker um John Lech Johansen nach und entwickelten eine neue Version, die die Nutzung vor allem auch für Linux-User ermöglichen soll.
Quelle: WCM Online
vgl. Weblog Stefan Höpoltseder

Aufforderung zur Diskussion

Gerade die Frage, ob nun das kostenlose Tauschen von Files in Börsen wie Kazaa & Co. als illegal gelten soll oder nicht, erhitzt ja in der letzten Zeit die Gemüter. Doch keiner scheint so wirklich zu wissen, wie die gesetzliche Lage derzeit aussieht. Unter folgendem Link könnt ihr euch einen Überblick über die österreichische Urheberrecht - Rechtslage verschaffen (Auszug: "Schon lange im Urheberrecht verankert ist die Regelung, dass ein Werk mit Hilfe der Privatkopie nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden darf [§ 42 UrhG]. Ein Anbieten in Tauschbörsen ist also verboten.") und danach hier in meinem Blog diskutieren.
Österreichische Rechtslage - ORF Futurezone

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