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Mittwoch, 15. Juni 2005
Digital Rights Management
Wolfgang.Stockinger.uni-linz, 08:58h
Begriffserklärung Napster & Co. Zu einem ernsten Problem für die Industrie wurde die Möglichkeit, Musik (und mehr) erstmals Mitte der Neunziger Jahre, als CD-Brenner auch für den Endverbraucher erschwinglich wurden und somit Audioaufnahmen ohne Qualitätsverlust (vgl. good old tapes...) kopiert werden konnten. Zum Ende des Jahrzehnts begann dann mit "Napster" das berühmte Zeitalter der Musiktauschbörsen (heute relevant: Soulseek, LimeWire, Kazaa, eMule). Meist handelt es sich bei den getauschten Files um urheberrechtlich geschützte Musik oder Filme, die beispielsweise von einer CD oder DVD kopiert wurden und in ein komprimiertes Format umgewandelt worden sind. Um das zu verhindern, versehen z.B. Plattenfirmen ihre CDs immer häufiger mit einem Kopierschutz, der eine einfache Form eines DRM-Systems darstellt (bei Inhalten, die bereits als Computerdatei vorliegen, ist das Kopieren noch einfacher, da die Umwandlung in ein anderes Format (z.B. einer CD in MP3-Dateien) entfällt). Bei kommerziellen Downloadangeboten greifen die Anbieter deshalb immer mehr auf komplexere DRM-Systeme zurück, damit die gekaufen Dateien vom Käufer nicht gleich kostenlos weiter verteilt werden. Windows Media DRM 10 und PyMusique Bei PyMusique handelt es sich um einen alternativen Client-Software für den iTunes Music Store von Apple und für das wieder existierende Napster (jetzt kostenpflichtig). Es hebelte auf der Grundlage des "FreeMe-Codes" bereits mehrfach das Digital Rights Management der Music Stores aus. Während bei anderen Umgehungsmethoden eine Dekodierung in einfacher Geschwindigkeit nötig ist, wird bei PyMusique eine DRM-freie Version der Originaldatei auf die Festplatte geschrieben (was Apples Geschäftsbedingungen verbieten). Ein Account bei iTunes ist aber trotzdem erforderlich, die Titel müssen auch gekauft werden. Kaum hatte Apple die durch PyMusique entstandene Sicherheitslücke geschlossen, legten die Hacker um John Lech Johansen nach und entwickelten eine neue Version, die die Nutzung vor allem auch für Linux-User ermöglichen soll. Aufforderung zur Diskussion Gerade die Frage, ob nun das kostenlose Tauschen von Files in Börsen wie Kazaa & Co. als illegal gelten soll oder nicht, erhitzt ja in der letzten Zeit die Gemüter. Doch keiner scheint so wirklich zu wissen, wie die gesetzliche Lage derzeit aussieht. Unter folgendem Link könnt ihr euch einen Überblick über die österreichische Urheberrecht - Rechtslage verschaffen (Auszug: "Schon lange im Urheberrecht verankert ist die Regelung, dass ein Werk mit Hilfe der Privatkopie nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden darf [§ 42 UrhG]. Ein Anbieten in Tauschbörsen ist also verboten.") und danach hier in meinem Blog diskutieren. ... comment |
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