ER Modell |
Montag, 22. Januar 2007
Sonja.Pointner.Uni-Linz, 10:40h
... link (0 comments) ... comment Dienstag, 16. Januar 2007
IV 2: 3) Hausübung
Sonja.Pointner.Uni-Linz, 18:10h
Aufgabenstellung: Resumieren Sie, ohne Verpflichtung zur Dokumentation, die in der Lehrveranstaltung zwischen 8. Nov. und 13. Dez. behandelten Themen. Versuchen Sie ausgewählte Aspekte auf das Geschäftsmodell des fiktiven "Schulbuchhandels" anzuwenden. Skizzieren Sie die neuen Aspekte des Geschäftsmodelles in Ihrem Weblog und leiten Sie Konsequenzen für das bestehende Datenmodell
ab. Wie bereits im Kurs begonnen, haben wir uns in der Gruppe Gedanken zu E-Commerce, und den damit Verbundenen Customer Relationship Management und Customer Support System beschäftigt. In Zeiten, in denen sich immer mehr Kunden über Internet bestellen und Informationen beziehen, sollte jedes Unternehmen auch E-Commerce und damit verbundenen Kundenbindungen wahrgenehmen. Für das Buchhandelsunternehmen stellt das Internet eine kostengünstige Möglichkeit dar, eine breiten Öffentlichkeit anzusprechen. Internet und E-Commerce Unsere Idee ist es die Datenbank durch einen Homepage zu ergänzen. So müsste die Buchandelsdatenbank via CRM-Sytem um die jeweiligen Kundeninformationen erweitert werden. Die Datenbank würde mit einer Website verknüpft um Abfragen bezüglich Verlag und Buch durchzuführen. Bisher erfolgen Anfragen über bestimmte Produkte telefonisch. Um dies zu vereinfachen, sollten Informationen bezügliche Produkte und Preise auf der Homepage vorhanden sein. Um Kundenbeziehungen bestmöglich zu gestalten und zu festigen und zu optimieren sollte das „Customer Relationship Management“ in die Strategie des Unternehmens integriert sein. Durch die Nutzung des Internets müssten die Abläufe und Grundprozesse der Unternehmung angepasst werden So wäre es möglich, spezielle Kundenzugänge einzurichten, sodass die Kunden auf Kundenkonten zugreifen können. Eine Möglichkeit wäre für Lehrer und Schüler eigene Versionen zu kreieren. Mittels eigener Zugangscodes für Schüler und Lehrer könnte dies auch in die Praxis umgesetzt werden, sodass Schüler keinen Zugriff auf Lehrerbereiche haben. Für Lehrer wären solche Zusatzinformationen und Lehrmaterialien von Nützlich, da sie den Unterricht interaktiver (durch Folien, Arbeitsblätter, Zusatzinformationen) und besser gestalten können. Zu den Büchern könnten noch Zugangscodes hinzugefügt werden und die passende Homepage im Datenmodell als Attribut hinzugefügt werden. So könnte bei Zugang ein LK (Lehrerkennzahl) vor der Kudennummer für Lehrer und ein SK (Schülerkennzahl) für Schüler stehen. Kundenprofile: Durch den Login der Kunden könnten persönliche Vorteile, wie Begrüßung, Bestelllisten Aufzeichnungen über vergangene Bestellungen, Downloadmöglichkeit der Rechnungen e-mail-Newsletter um über die neuesten Angebote, Erscheinungen und Bestseller informiert sein ect. genützt werden. Weiters ist es möglich, dass eine Webpersonalisierung erfolgt, d.h dass die Inhalte auf spezielle Benützer zugeschnitten werden. So könnten für Schüler und für Lehrer unterschiedliche Informationen zugänglich sein. Informationen bezüglich Inhaltsverzeichnis, Auszüge der Bücher, Leseproben, Aufgabenstellungen etc. könnten veröffentlicht werden und für die jeweiligen Kunden zugänglich sein. Online Beurteilung Weiters wäre eine Bücherbeurteilung durch die Kunden möglich, die Kritik oder Tadel und Empfehlungen zu den jeweiligen Büchern veröffentlichen könnten. (Peer –Review) Online Bestellungen Elektronische Zahlungssysteme, wie Kreditkarte, Pay Back, etc. würde eine bequeme Zahlung ermöglichen, die die Privatsphäre wahren (Datenschutz). Um dem Kunden diese Seviceleistungen zu ermöglichen, müssen natürlich sämtliche Daten elektronisch gespeichert werden, was momentan noch nicht der Fall ist. Werbung Durch Werbung auf der Homepage könnten Teile der anfallenden Kosten für Homepage, Updates etc erwirtschaftet werden. So wäre sowohl Bannerwerbung, als auch Pop up Werbung möglich. Als kleines Zuckerl könnte den Kunden eine individuelle Erfüllung von Büchern stattfinden. So könnten sich die Kunden verschieden Kapitel oder Artikel in den Büchern, nach Interesse und Belieben zu einem eigenen Buch zusammen zu stellen lassen. Für den Kunden würden dies zu erhebliche Erleichterungen haben wie etwa der Kopieraufwand würde wegfallen. Folgen für den Buchhandel Durch die Internetpräsenz wäre es möglich neue Kunden zu akquirieren und zum Kauf zu verleiten. Die oben erwähnten Dienstleistungen, würden es ermöglichen, die Kundenzufriedenheit entlang der Wertschöpfungskette zu verbessern. So könnten Kunden schneller mit Informationen versorgt werden. Entlang der gesamten Geschäftsprozesse würde es zu Vereinfachung, Verbesserung und Beschleunigung kommen. Zudem muss ein vermehrter Zusammenhalt und eine bessere Zusammenarbeit zwischen dem Buchhandel und seinen Lieferanten, also den Verlagen bestehen. So spielt Collaborative Commerce in Bezug auf Supply Chain Management eine große Rolle. Erweiterungen für den Buchhandel Durch die Bestellung müssten einerseits Auftragsbestellungen an die Kunden gesandt werden, wofür die jeweiligen Daten aus der Datenbank bezogen werden müssten. Weiters müsste das Lager eine Benachrichtigung und in weiterer Folge auch der Versand benachrichtigt werden. Falls Bücher ausgelaufen, der Bestand null oder zur Zeit nicht verfügbar sind sollte dies bei der Bestellung bereits aufgezeigt werden, was abermals Zugriff auf die Datenbank verlangt. ... link (0 comments) ... comment Montag, 15. Januar 2007
Apple Handy
Sonja.Pointner.Uni-Linz, 10:16h
Erstes Apple-Handy zum Ende des Sommers?
11.07.2005 Heftig spekuliert wird in der Branchen-Gerüchteküche über ein Hybrid-Gerät, das halb iPod, halb Handy sein und vom Mobilfunk-Hersteller Motorola gebaut werden soll. Der Computerkonzern Apple steht offenbar kurz davor, sein erstes Handy auf den Markt zu werfen. Heftig spekuliert wird in der Branchen-Gerüchteküche über ein Hybrid-Gerät, das halb iPod, halb Handy sein und vom Mobilfunk-Hersteller Motorola gebaut werden soll. Fachmagazine aus den USA und Großbritannien berichten übereinstimmend, dass Motorola das Gerät während des V-Festivals vorstellen wird - das Musikereignis findet am 20. und 21. August im britischen Staffordshire statt. Bereits vor rund einem Jahr hatte Apple eine Zusammenarbeit mit Motorola angekündigt. Beide Firmen würden ein "iTunes-Handy" auf den Markt bringen, hieß es damals. Trotz einiger Verzögerungen befindet sich das Projekt jetzt offenbar kurz vor der Fertigstellung. Um die Spannung zu erhöhen bekommt der Gerüchtemix jetzt noch eine weitere feurige Zutat: Um den Markennamen iPod und iTunes langfristig zu schützen, zieht es Apple-Gründer Steve Jobs in Erwägung, den Markt mit einem eigenen Mobilfunkunternehmen anzugehen. Marktbeobachter betrachten den dafür gewählten Zeitpunkt - vorausgesetzt die Gerüchte bestätigen sich - als günstig. Apple könne seinen Ruf als Hersteller "cooler, innovativer und benutzerfreundlicher Geräte" voll ausnutzen. Zudem würde Apples Engagement zu dem derzeitigen Trend passen, wonach immer mehr Nicht-Mobilfunk-Hersteller in den Handy-Markt drängen. So kündigte jüngst der Disney-Konzern seinen Einstieg in die Branche an - Analysten gehen davon aus, dass weitere große Namen wie Wal Mart oder Nike folgen werden. Quelle: www.silicon.de ... link (0 comments) ... comment Datenschutz
Sonja.Pointner.Uni-Linz, 10:08h
Datenschutz
Das Recht auf Datenschutz, Geheimhaltung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre besteht in Österreich seit über zwanzig Jahren. Auf der Website der Datenschutzkommission finden Sie alle erforderlichen Informationen, Formblätter und Adressen sowie ein umfangreiches Angebot an Gesetzestexten, Berichten und Hyperlinks zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit. E-Government Am 1.3.2004 trat das E-Government-Gesetz in Kraft. Österreich verabschiedete damit als einer der ersten EU-Mitgliedsstaaten umfassende gesetzliche Regelungen für den Bereich E-Government. Mit E-Government sollen sämtliche Verfahren der öffentlichen Verwaltung einfach und rasch auf elektronischem Weg ausgeführt werden können. Elektronische Zustellung behördlicher Schriftstücke Mit der Umsetzung der elektronischen Zustellung wird es möglich, E-Government Anwendungen durchgängig online durchzuführen, das heißt Behördenverfahren können von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen von der Antragstellung bis zur Zustellung vollständig im Internet abgewickelt werden. Elektronische Zustelldienste in Österreich Gemäß § 29 Abs. 1 Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982 (ZustG), in der Fassung BGBl. I Nr. 10/2004, sind die Zustelldienste für die elektronische Zustellung behördlicher Schriftstücke im Internet bekanntzugeben. Folgender behördlicher Zustelldienst wurden dem Bundeskanzler gemeldet: Gemeldeter behördlicher Zustelldienstbetreiber https://www.zustellung.gv.at Bundeskanzleramt, Ballhausplatz 2, 1014 Wien Mit Bescheid des Bundeskanzlers zugelassene private Zustelldienste sind: Zugelassene private Zustelldienstbetreiber Auflagen und Bedingungen an den Zustelldienst Weitere Dienstleistungen, wie insbesondere die nachweisbare Zusendung von Dokumenten im Auftrag von Privaten, können in den Geschäftsbedingungen des Zustelldienstes als fakultativer Vertragsinhalt angeboten werden (siehe § 28 Abs. 2 ZustG). Zulassung als elektronischer Zustelldienst Für die Zulassung als elektronischer Zustelldienst müssen private Zustelldiensteanbieter die in der Zustelldiensteverordnung (ZustDV), BGBl. II Nr. 233/2005 festgelegten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Dabei sind auch die in § 3 Abs 1 Z 7 und Z 10 ZustDV genannten Anforderungen zu erfüllen. Nach § 4 ZustDV sind diese technischen Spezifikationen sowie die Erfordernisse zur Erfüllung der in § 3 Abs. 1 Z 10 ZustDV genannten "Web Content Accessibility Guidelines" des W3C in der Stufe A im Internet zu veröffentlichen: •Technische Spezifikationen entsprechend § 3 Abs 1 Z 7 ZustDV 1.die Kommunikation zwischen Applikationen und Zustelldienst zur Übergabe von Sendungen und zur Übermittlung von Zustellnachweisen beschreibende Schnittstellenspezifikation „ZUSE Interface Spezifikation – Aufbau (ZUSEMSG)“, 2.die Elektronische Zustellung – LDAP-Schemabeschreibung (ZUSELDAP), 3.die Spezifikation der Bürgerkarte für die in den §§ 32 und 35 ZustG genannte Inanspruchnahme der Bürgerkarte und 4.serverseitig authentifizierte Verbindungen mit starker Verschlüsselung mit Schlüssellängen von mindestens 100 Bit (Server Sicherheitsstufe 1 im Sinne der Konvention „Sicherheitsstufen für die Kommunikation Bürger – Behörde im Bereich E-Government“) •Erfordernisse zur Erfüllung der in § 3 Abs. 1 Z 10 ZustDV genannten "Web Content Accessibility Guidelines" des W3C in der Stufe A Quelle: http://www.austria.gv.at ... link (0 comments) ... comment ... older stories
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