Aufgabe 4 - Zitate
Am 21. April 2008 im Topic 'Aufgabe 4 - Zitate'
Zu meinem Artikel „Literary Machines“ in meinem Weblog möchte ich noch Folgendes ergänzen:
Ich habe mir als Zitat den Artikel 5 GG ausgesucht, welcher wie folgt lautet:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Mit diesem Grundrecht ist auch der Journalist im Rahmen seiner Recherchen geschützt. Dieses Grundrecht muss in jedem Fall so verstanden werden, dass der Einzelne vor Verleumdungen und falschen Aussagen bewahrt wird. Vor allem das Internet stellt im Hinblick auf das Grundrecht eine große Herausforderung dar.
Vom WEB 1.0 ausgehend wird das Internet als reine Informations- oder Medienquelle gesehen.
Immer mehr Regierungen sehen im weltweiten Informationsnetz eine Bedrohung für Moral und nationale Sicherheit. Zum Beispiel in Staaten wie Weißrussland gibt es kaum eine private Internetnutzung, da das autoritäre Regime eine Gefährdung sieht.
Allerdings bietet das Internet sehr wohl die Möglichkeit, zensierte Inhalte weit über das übliche Verbreitungsgebiet hinaus bekannt zu machen, indem diese über das Netz zugänglich gemacht werden.
Wenn man aber das Internet als Kommunikationsplattform sieht, dann wird Wissen nicht als fixer Inhalt gesehen, der über Vorlesungen vermittelt wird und den es sich überwiegend anzueignen gilt, sondern als konstruktiver Prozess, der sich ständig weiterentwickelt, der also grundsätzlich offen und durch Referenzierung auf „Wissensstücke“ anderer Lernender oder aus externen Ressourcen intensiv vernetzt ist. Wissen wird von privaten Usern an private User weitergegeben – unzensiert und oft persönlich.
In beiden Fällen ist also die Einhaltung des Artikels 5 GG absolut notwendig und für die Netticette unverzichtbar….
Ich habe mir als Zitat den Artikel 5 GG ausgesucht, welcher wie folgt lautet:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Mit diesem Grundrecht ist auch der Journalist im Rahmen seiner Recherchen geschützt. Dieses Grundrecht muss in jedem Fall so verstanden werden, dass der Einzelne vor Verleumdungen und falschen Aussagen bewahrt wird. Vor allem das Internet stellt im Hinblick auf das Grundrecht eine große Herausforderung dar.
Vom WEB 1.0 ausgehend wird das Internet als reine Informations- oder Medienquelle gesehen.
Immer mehr Regierungen sehen im weltweiten Informationsnetz eine Bedrohung für Moral und nationale Sicherheit. Zum Beispiel in Staaten wie Weißrussland gibt es kaum eine private Internetnutzung, da das autoritäre Regime eine Gefährdung sieht.
Allerdings bietet das Internet sehr wohl die Möglichkeit, zensierte Inhalte weit über das übliche Verbreitungsgebiet hinaus bekannt zu machen, indem diese über das Netz zugänglich gemacht werden.
Wenn man aber das Internet als Kommunikationsplattform sieht, dann wird Wissen nicht als fixer Inhalt gesehen, der über Vorlesungen vermittelt wird und den es sich überwiegend anzueignen gilt, sondern als konstruktiver Prozess, der sich ständig weiterentwickelt, der also grundsätzlich offen und durch Referenzierung auf „Wissensstücke“ anderer Lernender oder aus externen Ressourcen intensiv vernetzt ist. Wissen wird von privaten Usern an private User weitergegeben – unzensiert und oft persönlich.
In beiden Fällen ist also die Einhaltung des Artikels 5 GG absolut notwendig und für die Netticette unverzichtbar….
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