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Dienstag, 22. Mai 2007
Digitale Signatur

In diesem Beitrag möchte ich die wesentlichen Punkte in Bezug auf digitale Signatur herausarbeiten.

Bei der digitalen Signatur handelt es sich um ein asymmetrisches Kryptografieverfahren, bei dem der eigentlichen Nachricht (beliebige Daten) eine Zahl (digitale Signatur) beigefügt wird. Diese Zahl wird mittels eines mathematischen Schlüssels berechnet. Die Signatur besteht immer aus einem privaten (geheimen) Schlüssel und einem öffentlichem (nicht geheimen) Schlüssel. Sie soll ermöglichen, dass beim Empfänger nachgeprüft werden kann, ob das Dokument unverändert ankam und soll ermöglichen die Identität des Absenders ohne Zweifel darzulegen um somit das Vertrauen in elektronische Kommunikation zu steigern.
(Quellen: http://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Signatur & http://www.a-sit.at/de/signatur/index.php)

Zur Nutzung der digitalen Signatur benötigt man eine Erweiterung des Computers, den persönlichen Signaturschlüssel. Dieser kann entweder direkt am Computer gespeichert sein, auf einer Chipkarte oder auf dem Server eines bestimmten Anbieters. Das Signieren des Mediums kann entweder durch PIN-Eingabe im Chipkartenleser erfolgen, durch das Aktivieren eines speziellen Programmes oder auch über einen SMS-Dienst (Handy Signatur von A1)
(Quelle: http://www.a-sit.at/de/signatur/index.php)


Man unterscheidet zwischen verschiedenen Arten der Signatur.

• Einfache Digitale Signatur
• Sichere Digitale Signatur
• Fortgeschrittene Digitale Signatur
• Verwaltungssignatur
• Amtssignatur

Die einfache digitale Signatur wird vor allem verwendet um in E-Mails den Absender zu identifizieren. Sie soll dazu dienen Manipulationen von Dokumenten und unberechtigten Zugriff darauf zu verhindern. Rechtlich wird diese Art der Signatur allerdings nicht anerkannt.

Die sichere digitale Signatur ersetzt grundsätzlich die persönliche Unterschrift, da sie eine zweifelsfreie Zuordnung ermöglicht. Alle Rechtsgeschäfte außer der Unterzeichnung eines Testaments können mit Hilfe der digitalen Signatur rechtswirksam abgeschlossen werden.

Außerdem gibt es noch die fortgeschrittene Signatur, die vor allem bei der Online-Rechnungslegung eine Rolle spielt. Sie muss andere Bedingungen erfüllen als die sichere digitale Signatur. Wichtig ist vor allem, dass sie folgende Voraussetzungen erfüllt:

• sie ist ausschließlich dem Signator bzw. der Signatorin zugeordnet
• sie ermöglicht die Identifizierung des Signators bzw. der Signatorin
• sie wird mit Mitteln erstellt, die der Signator bzw. die Signatorin unter seiner bzw. ihrer alleinigen Kontrolle halten kann
• sie ist mit den Daten, auf die sie sich bezieht, so verknüpft, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann

Die Ansichten der Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH betreffend digitale Signatur sind für die Finanzbehörden allerdings nicht bindend.

Die Verwaltungssignatur wird vor allem im Bereich des E-Government. Sie garantiert eine gewisse Sicherheit ohne zu hohe Ansprüche an die Technik zu stellen.

Die Amtssignatur ist eine spezielle Art der Signatur die von Behörden auf bestimmten Dokumenten (Bescheide, Urkunden) angebracht wird.
(Quelle: http://www.help.gv.at/Content.Node/281/Seite.2810003.html)


Rechtlich wurde 1998 mit einer Richtlinie der EU zu digitalen Signaturen ein gemeinschaftlicher Rahmen geschaffen. In der Richtlinie wird allerdings nur von elektronischen Signaturen gesprochen. Elektronische Signaturen sind alle Arten von Authentifizierung die auf elektronischem Weg erfolgen. Wie an dieser Definition zu erkennen ist, sind elektronische und digitale Signatur eigentlich nicht zu 100% synonym zu verwenden. Die digitale Signatur ist demnach ein Anwendungsbereich der elektronischen Signatur.
In Österreich wurde bereits 1999 das Signaturgesetz beschlossen.

In Artikel 5 der EU-Richtline wird auch sichergestellt, dass diese elektronischen Authentifizierungsvorgänge einer persönlichen Unterschrift gleich gestellt sein müssen und im alltäglichen Geschäftsverkehr nicht diskriminiert werden dürfen. Durch diesen Artikel wird auch gewährleistet, dass durch signierte E-Mails in Zukunft bindende Verträge rechtswirksam abgeschlossen werden können. Vor allem im Online-Banking Bereich wird die digitale Signatur heute schon eingesetzt. Man kann sich aber durchaus vorstellen, dass auch so wichtige Tätigkeiten wie Wahlvorgänge in Zukunft via Internet erledigt werden.
(Quelle: http://www.internet4jurists.at/intern25a.htm)

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