Das Problem des Urheberrechts im Internet ergibt sich aus dem Alter des Urheberrechts im Allgemeinen. Dieses entstand im Jahr 1936 und wirkt hinsichtlich der Schnelllebigkeit des Internets veraltert.
Bilder und Fotos
Bilder und Fotos sind urheberrechtlich geschützt und sollten daher nur aus dem Internet kopiert und beispielsweise in die eigene Website eingefügt werden, wenn man eine Genehmigung des Urhebers hat. Jedoch werden trotz Angabe der Quelle die Rechte des/der Urheber/in, bei einer Veröffentlichung von Bildern und Fotos auf der eigenen Website, verletzt. Das Urheberrecht des Fotografen erlischt 50 Jahre nach der Veröffentlichung.
Erlaubt ist allerdings das Verlinken auf Fotos, wenn offensichtlich ist, dass es sich bei der Seite auf die verlinkt wird um eine andere Seite handelt. Es darf nicht das Gefühl vermittelt werden, dass es sich um die eigene Seite handelt und sollte daher nicht in Frames eingefügt sein.
Texte und Artikel
Wenn es sich um Texte im Sinne des Urheberrechtsgesetztes handelt, sind diese Texte urheberrechtlich geschützt. Das Kriterium ist dann als erfüllt anzusehen, wenn es sich um eine „eigentümliche geistige Schöpfung“ handelt. Dies bedeutete, dass es nicht erlaubt ist einen Text der urheberrechtlich geschützt ist, in die eigene Website einzufügen. Es ist auch dann nicht erlaubt, wenn man den/die Autor/in bekannt gibt. Wie auch bei den Bildern und Fotos ist jedoch das Verlinken erlaubt, und soll auch auf demselben Weg abgehandelt werden.
Außerdem …
… haftet man nicht für die Inhalte von Seiten auf die man auf seiner eigenen Website verlinkt. Jedoch muss der Link gelöscht werden, wenn man darauf hingewiesen wird das es sich um rechtswidrigen Inhalt handelt.
… können auch Linklisten geschützt sein und laut dem Urheberrechtschutz ist es nicht erlaubt Sammlungen von Links von einer anderen auf die eigene Website zu kopieren.
Quelle
http://publikationen.bvoe.at/perspektiven/bp2_05/s26-27.pdf
der Rechner mittels DNS Protokoll einen DNS Server. Dieser Server kennt die IP Adresse von google.com und übermittelt sie dem abfragenden System. Dieses kann nun die Webseite anhand der IP-Adresse aufrufen. Im Normalfall merkt der Benutzer von all dem nichts.
Eine manuelle Abfrage von sogenannten 'DNS-Records' kann mit dem Tool nslookup durchgeführt werden, welches auf den aktuellen Windows-Systemen vorinstalliert ist.
Manuelle DNS Abfrage von google.de:
C:\>nslookup www.google.de
Server: dsldevice.lan
Address: 10.0.0.138
Nicht autorisierte Antwort:
Name: www.l.google.com
Addresses: 74.125.43.104, 74.125.43.99, 74.125.43.147, 74.125.43.103
Aliases: www.google.de, www.google.com
Quelle:http://www.lsg.musin.de/Admin/tcpip/DNSuDHCP/wie_funktioniert_dns.htm
Voraussetzung
Um AjaxWrite verwenden zu können bedarf es weder einer Anmeldung oder Registrierung noch einer Installation. Die einzige Voraussetzung ist der Firefox-Browser ab Version 1.5.
Funktionen
Neben den gängigsten Funktionen, wie Speichern, Drucken, Kopieren, Ausschneiden oder Einfügen, sind auch einfache Formatfunktionen (z.B. Schriftarten und Schriftgrößen, Fett, Kursiv, Aufzählungen und Ausrichtungen) vorhanden.
Eine Rechtschreibprüfung gibt es momentan noch nicht, allerdingds wird bereits daran gearbeitet.
Speichern
Die erstellten Text können als Datei lokal auf dem PC gespeichert werden. Folgende Formate werden unterstützt: .doc, .odt, .rtf, .txt, .pdf.
Außerdem besteht die Möglichkeit die erstellten Dokumente auf einem online Speichermedium abzulegen. Dazu muss man nur einen Account anlegen, und man hat 1 GB Speicher, auf dem man von überall zugreifen kann.
Quellen
http://us.ajax13.com/en/ajaxwrite/
http://www.ajaxwrite.de