Mein Weblog - Nutzung interaktiver Medien
Dienstag, 11. Dezember 2007
Überblick über die Urheberrechtslage bei Privatkopien von CDs/DVDs
Jeder, der selbst Privatkopien von kopiergeschützten CDs/DVDs erstellt, müsste sich eigentlich mit dem Urheberrechtsgesetz (siehe http://internet4jurists.at/gesetze/bg_urhg3a.htm, Aufruf am 11.12.07) auseinandersetzen. Das Gesetz wurde aber nicht wirklich medienwirksam verkauft und auch eine Strafverfolgung ist in der Regel nicht gegeben. Den meisten Personen wird es aber gar nicht bewusst sein, dass sie den Kopierschutz umgehen, da viele Brennprogramme, wie auch zB Nero, automatisch einen "Standard"-Kopierschutz umgehen. Spezielle Programme zum Kopieren von CDs, wie zB CloneCD/DVD, knacken gezielt auch einen starken Kopierschutz. Wie aber sieht die Rechtslage in Österreich konkret aus?

Urheberrechtsgesetz (Österreich)

Die neueste Fassung stammt von 2006, vor allem die Gesetzesnovelle 2003 enthält aber die entscheidenden Regelungen zum Erstellen von Privatkopien:
  • Es gilt "das Verbot des Knackens von Kopierschutzmaßnahmen. Strafbar ist insbesondere der Einsatz von entsprechenden Umgehungstools, nicht aber deren bloßer Besitz." (http://futurezone.orf.at/it/stories/100659/, Aufruf am 11.12.07).

  • Zulässig ist anstatt einer Kopie "zum eigenen Gebrauch" nur mehr eine Kopie "zum privaten Gebrauch". Der Unterschied ist vor allem für Unternehmen relevant, die nun keine firmeninternen Kopien mehr erstellen dürfen. (vgl. http://www.internet4jurists.at/news/aktuell44a.htm, Aufruf am 11.12.07)
Das Spannende dabei ist, dass man zwar grundsätzlich eine Privatkopie erstellen darf (solange man sie nicht weitergibt/ veröffentlicht gem. §42 UrhG; Hinweis: Das Anbieten in Tauschbörsen ist somit nicht erlaubt), man darf den Kopierschutz aber nicht umgehen. Somit wird einem das Recht auf eine Privatkopie praktisch wieder genommen.

Welche Möglichkeit hat man nun also, um CDs/DVDs zu kopieren, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen?

Zulässige Umgehung

Zumindest bei Audio-CDs gibt es eine Möglichkeit, das Gesetz zu umgehen, die sich aus dem Gesetz selbst ergibt: §90c (3) Z2 UrhG besagt, dass verbotene Umgehungsmittel im Sinne dieses Gesetzes nur jene sind, "die abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen, nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben" (§90c UrhG, http://internet4jurists.at/gesetze/bg_urhg3a.htm, Aufruf am 11.12.07).

Erlaubt ist es somit, den CD-Player mit dem PC zu verbinden (da der CD-Player grsl. einen anderen Hauptnutzen als das Umgehen des Kopierschutzes hat) und die Audio-CD am Computer aufzunehmen. Großer Nachteil dabei ist natürlich, dass die CD nur analog übertragen werden kann (wie beim Aufnehmen von CD auf Kassette), man kann somit nur mit 1-facher Geschwindigkeit brennen. Anstelle weniger Minuten benötigt man auf diese Art ca. 1 Stunde. (vgl. http://www.internet4jurists.at/news/aktuell44a.htm, Aufruf am 11.12.07)

Zusammenfassend bedeutet diese Umgehungsmethode, dass man zwar den Kopierschutz bei Audio-CDs legal umgehen kann, allerdings ist dies nur erschwert und unter größerem Zeitaufwand möglich. Für Software-CDs besteht diese Möglichkeit allerdings nicht.

Wird der Kopierschutz illegal umgangen, kann der Rechteinhaber klagen und es droht eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen. (vgl. §91 (1) UrhG, http://internet4jurists.at/gesetze/bg_urhg3a.htm, Aufruf am 11.12.07)

Urheberrechtslage (Kopierschutz) in anderen Ländern
  • Deutschland
Wie auch in Österreich ist es in Deutschland verboten, "wirksame technische Maßnahmen, die das Kopieren verhindern, zu umgehen" (§ 95a Deutsches UrhG, http://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html, Aufruf am 11.12.07). Der große Unterschied zu Österreich besteht aber darin, dass sich dieses Verbot auf Bild- und Tonträger beschränkt. Bei Computerprogrammen ist eine Privatkopie erlaubt. (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz, Aufruf am 11.12.07)
  • Schweiz
Noch liberaler sah bis vor kurzem die Regelung im Schweizer Recht aus: Privatkopien aller Art waren grundsätzlich erlaubt. Auch das Erstellen und Verbreiten von Software zur Umgehung von Kopierschutz-Maßnahmen war erlaubt - ganz im Gegensatz zu Österreich, wo sogar der Einsatz solcher Programme verboten ist (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz, Aufruf am 11.12.07).

Ganz aktuell (Anfang Oktober 2007) hat sich aber die Gesetzeslage stark verändert: Es gibt ein umfassendes Verbot von Privatkopien, das sogar das Überspielen per CD-Player verbietet. "Ermittelt wird nur auf Antrag des Rechteinhabers, dann drohen jedoch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe" (http://www.gulli.com/news/schweiz-filesharing-wird-2007-11-30/, Aufruf am 11.12.07); dies geschieht vor allem dann, wenn die Kopien dauerhaft über einen Server im Internet verfügbar sind.


Quellen (alle Aufrufe am 11.12.07):


Österreichisches Urheberrechtsgesetz http://internet4jurists.at/gesetze/bg_urhg3a.htm
Urheberrechtslage in Österreich
http://futurezone.orf.at/it/stories/100659/
Die Angst vor der digitalen Kopie
http://www.internet4jurists.at/news/aktuell44a.htm
§95a Deutsches Urheberrechtsgesetz http://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html
Kopierschutz
http://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz
Filesharing wird kriminalisiert, Kopierschutz knacken verboten http://www.gulli.com/news/schweiz-filesharing-wird-2007-11-30/

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