Christina's Weblog |
Samstag, 28. Juni 2008
Rechtlicher Datenschutz
Christina.Schwarz.Uni-Linz, 14:38h
Neue Medien bringen viele Vorteile. Es gibt jedoch auch Nachteile, die durch sie entstehen. Besonders heikel ist der Umgang mit Daten. Die Frage ist welche Rechte hat eine Person um ihre Privatsphäre zu schützen?
Einer Person stehen bestimmte Kontrollrechte zu. Diese sind das Auskunftsrecht, das Richtigstellungsrecht, das Löschungsrecht und das Widerspruchsrecht (vgl. Höller 2004, S. 435). Diese stehen einem allerdings nur zu wenn auf personenbezogene Daten zugegriffen wird. Das sind Daten mit denen die Identität einer Person direkt bestimmbar ist (vgl. Höller 2004, S. 420). Auskunftsrecht: Betroffene können kostenlos eine Auskunft über die verwendeten Daten schriftlich verlangen, wenn im laufenden Jahr noch keine erfolgt ist und es den aktuellen Datenbestand betrifft. Dabei muss über die verarbeiteten Daten, ihre Herkunft, allfällige Empfänger, den Zweck und die Rechtsgrundlagen informiert werden. Der Betroffene muss jedoch genau angeben um welche Datenverarbeitung es sich handelt und Antworten auf Fragen geben, ohne die die Auskunft nur mit großem Aufwand möglich wäre (vgl. Höller 2004, S. 435 f.) Richtigstellungsrecht: Sind Daten nicht richtig oder unvollständig, so kann der Betroffene die Richtigstellung beantragen, wenn sie für den Zweck der Datenverarbeitung wichtig sind (vgl. Höller 2004, S. 436 f.). Löschungsrecht: Sind Daten rechtswidrig erfasst und gespeichert worden, kann der Betroffene ihre Löschung fordern. Auch steht ihm dieses Recht zu, wenn Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sind und keine überwiegenden Interessen des Auftraggebers, eines Dritten oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen (vgl. Höller 2004, S. 437). Widerspruchsrecht: Der Betroffene kann Widerspruch gegen die Verwendung seiner Daten einlegen. Soweit keine gesetzlichen Bestimmungen dies verlangen, kann somit die Verarbeitung der Daten des Betroffenen unzulässig werden (vgl. Höller 2004, S. 437). Man sieht also, dass man als Betroffener auch Möglichkeiten hat, seine Privatsphäre zu schützen. Literatur: Johann Höller: Der Rechtsrahmen der Informationsgesellschaft, In: Johann Höller, Manfred Pils und Robert Zlabinger, Internet und Intranet - Herausforderung E-Business, 3. Auflage, Berlin Heidelberg 2004, S. 407-468 ... link (1 comment) ... comment ... older stories
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