IV2 - Aufgabe 4 Überholtes Recht

stephanie_inken.lankmayer.uni-linz, 6. Juli 2011, 18:10

Das Recht im Internet

 

Als Urheberrecht wird definiert, dass der Urheber das alleinige Recht hat, sein Werk öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder dergleichen. Bei Webseiten werden vor allem eigene Werke für andere zugänglich gemacht bzw. wird durch die lokale Abspeicherung eine Kopie des Werkes erstellt. [1]

 

So wird gerade das Problem Urheberrecht und Datenschutz im Internet stark diskutiert. Richtlinien sind oft kaum vorhanden bzw. befinden sich in einer gewissen Grauzone. Hinzu kommt, dass User auf bspw. Sozialen Netzwerk-Seiten ihre Daten zur Verfügung stellen und nicht bescheid wissen, welche Rechte sie somit den Betreiber der Homepage mit dem uploade geben.


So fordert die EU-Kommission eine neue Strategie zum Schutz von Daten im Internet. Denn gerade die technologischen Entwicklungen bedeuten eine wachsende Internettätigkeit, so muss es diesbezüglich angepasste Rechte für den Datenschutz der einzelnen Personen geben. Gerade der Schutz einzelner Werke, und der Urheber muss gesichert werden.  Dazu gehört jedoch auch, dass Rechte international bestimmt sind. Nur auf nationaler Ebene dementsprechende Gesetzte zu bestimmen wird nicht ausreichen, da das Internet weltweit verknüpft ist.Gerade am Musiksektor müssen EU weite Vorschriften vorhanden sein. Zudem soll es auch für „verwaiste“ Werke vereinfachte Lizenzierungssysteme geben. [2]

 

Jedoch sieht man auch das Problem, dass die Nutzer von Sozialen Netzwerken, Informationen wie sie ihre Daten im Internet schützen können nicht haben. Zwar sind manche Nutzer übervorsichtig, andere jedoch gehen eher leichtsinnig und fahrlässig mit ihren privaten Daten um. Hier sollte das Ziel von Politik und Wirtschaft sein, dass man die User besser aufklärt und bessere Sicherheitsbestimmungen schaffen kann. Denn laut Studien fehlen fast der Hälfte der Internet Nutzer Informationen, wie sie sich selbst schützen können. Gerade persönliche Daten sind hier ein heikles Thema. So sprechen auch viele Internet Nutzer eine stärkere Vorbeugung und Verfolg von Straftaten im Web aus. Der Schutz vom Staat gegen Terror und Straftaten wird immer mehr gefragt. [3]

 

Auch die neuen Cloud-Computing Dienste werfen Schatten. Im folgenden Video wird der Begriff Cloud Computing beschrieben und auch auf die Aspekte des Datenschutzes eingegangen. 

 


 

Diese Dienste bieten zwar die Lösung für das speichern von Daten, jedoch ist der Speicherort selbst oft unbekannt. Dies muss für die Zukunft geändert werden. Der Nutzer eines Cloud Dienstes muss wissen wo seine Daten physisch überhaupt liegen. Denn daraus ergeben sich auch rechtliche Aspekte, wie bspw. wo der Server überhaupt liegt. Befindet sich dieser außerhalb der EU, kommen ganz andere rechtliche Aspekte zum Vorschein als wenn dieser in EU oder im eigenen Land liegt. Außerdem ist es wichtig, dass die Verschlüsselung sensibler Daten laufend verbessert werden. Denn selbst unlesbare Dokumente geben bereits durch die Intensität des Verkehrs im Netzwerk Aufschluss über die Tätigkeit der Benutzer. So sieht man, dass die technischen und auch die rechtlichen Aspekte in diesem Bereich sehr wichtig sind. [4]

 

Generell kann gesagt werden, dass das Thema Datenschutz und Urheberrecht im Internet noch lange kein Ende gefunden haben. An viele Aspekte muss gedacht werden und dementsprechende Richtlinien entworfen werden. Gerade beim Datenschutz der eigenen Daten muss es für den Nutzer sowie für den Betreiber der Seite rechtliche Richtlinien geben und diese müssen für alle öffentlich zugänglich sein.

 

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[1] Vgl. Urheberrechte im Internet (Tauschbörsen): http://www.help.gv.at/Content.Node/172/Seite.1720400.html, Zugriff am 6.7.2011

[2] Vgl. EU schlägt neues Urheberrecht im Internet vor: http://help.orf.at/stories/1683096/, Zugriff am 6.7.2011

[3] Vgl. Jedem siebten Internetnutzer ist egal, was mit seinen Daten geschieht. http://www.telekom-presse.at/Jedem_siebten_Internetnutzer_ist_egal_was_mit_seinen_Daten_geschieht.id.16226.htm, Zugriff am 6.7.2011

[4] Vgl. Auch virtuelle Wolken werfen Schatten, http://derstandard.at/1304553909617/Cloud-Computing-Auch-virtuelle-Wolken-werfen-Schatten?_artikelIndex=1, Zugriff am 6.7.2011

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Quellen:

 

 

 

1 comment :: Kommentieren

georg.stopper.uni-linz, 6. Juli 2011, 20:01

Da geb ich dir Recht, der Datenschutz bei Services, die in der Cloud arbeiten und denen Nutzer ihre Daten anvertrauen, ist mit Sicherheit ein Thema, das rechtlich präziser definiert gehört. So lange es keine bindenden gesetzlichen Regelungen des Gesetzgebers gibt, gelten idR die AGB's des Serviceanbieters sowie die entsprechenden Paragraphen des KSchG für Konsumenten - richtige Datensicherheit bietet das im Falle des Falles aber nicht. So hat beispielsweise Dropbox auch erst unlängst seine AGB's grundlegend geändert mit dem Ziel, sie unter anderem für den Nutzer verständlicher zu machen, die Sicherheitsrichtlinien an sich blieben aber unangetastet - siehe dazu auch Dropbox: AGB geändert, Richtlinien nicht.

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