IV2 - Aufgabe 4 Überholtes Recht

stephanie_inken.lankmayer.uni-linz, 6. Juli 2011, 16:09

Das Recht im Internet   Als Urheberrecht wird definiert, dass der Urheber das alleinige Recht hat, sein Werk öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder dergleichen. Bei Webseiten werden vor allem eigene Werke für andere zugänglich gemacht bzw. ... » mehr

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