Nutzung digitaler Medien
Sonntag, 17. Juni 2007
Portscan

HIER könnt ihr die Ergebnisse meines Portscans sehen: Offenbar dürften alle Ports geschlossen sein und mit herkömmlichen Mitteln sollte kein unerlaubter Zugriff möglich sein. Dies kann der vorgeschalteten Hardware-Firewall oder auch an der Software-Firewall von Windows XP SP2 liegen.

Meine Ergebnisse habe ich mit dem Onlinetool www.port-scan.de erzielt.

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Ping und Tracert


Ich bin zu dem gleichen Ergebnis, wie schon einige Kollegen vor mir, gekommen. Die Seite des ORF lässt sich mittels meines Windows Pc´s weder pingen noch kann ich es per tracert erreichen. Die Ergebnisse findet ihr unten. Beim tracert-Befehl sieht man eindeutig, dass ich bis zum ORF komme, dort aber stehen bleibe.

Ergebnis eines ping zu www.orf.at:

Ping www.orf.at [194.232.104.28] mit 32 Bytes Daten:
Antwort von 194.232.104.28: Zielhost nicht erreichbar.
Antwort von 194.232.104.28: Zielhost nicht erreichbar.
Antwort von 194.232.104.28: Zielhost nicht erreichbar.
Antwort von 194.232.104.28: Zielhost nicht erreichbar.
Ping-Statistik für 194.232.104.28:
Pakete: Gesendet = 4, Empfangen = 4, Verloren = 0 (0% Verlust),
Ca. Zeitangaben in Millisek.:
Minimum = 0ms, Maximum = 0ms, Mittelwert = 0ms

Ergebniss eines tracert Befehls zu www.orf.at

tracert www.orf.at

Routenverfolgung zu www.orf.at [194.232.104.29] über maximal 30 Abschnitte:

1 2 ms 2 ms 2 ms cpe90-146-22-119.liwest.at [90.146.22.119]
2 16 ms 11 ms 11 ms gate90-146-22.liwest.at [90.146.22.1]
3 15 ms 9 ms 8 ms vl6-core-cmts-lilzstack01.liwest.at [212.33.36.33]
4 16 ms 13 ms 10 ms lilzgate01-vlan3.liwest.at [212.33.33.1]
5 20 ms 14 ms 15 ms liixgate01a.liwest.at [212.33.34.253]
6 16 ms 15 ms 15 ms cvix2.apa.at [193.203.0.15]
7 21 ms 14 ms 16 ms cinter3-gig0-3.apa.net [194.158.154.249]
8 22 ms 15 ms 15 ms c65-rz2-2.apa.net [194.158.138.11]
9 www.orf.at [194.232.104.29] meldet: Zielhost nicht erreichbar.

Ablaufverfolgung beendet.

Ich habe dann das Webtool von UTA ausprobiert und siehe da, es hat funktioniert:

Ergebnis: traceroute to www.orf.at

1 fwsrv1.ces.uta.at (213.90.2.2) 0.507 ms 0.264 ms 0.190 ms
2 213.90.1.20 (213.90.1.20) 0.549 ms 0.482 ms 0.448 ms
3 wat1-15-21.net.uta.at (62.218.15.21) 0.451 ms 0.480 ms 0.435 ms
4 c76wmode1-tengigE4-1.net.uta.at (212.152.192.206) 0.661 ms 0.597 ms 0.580 ms
5 vie3-core.gigabiteth1-0.swip.net (130.244.205.57) 0.773 ms 0.709 ms *
6 shu1-core.pos2-0.swip.net (130.244.205.50) 1.269 ms 1.105 ms *
7 cvix2.apa.at (193.203.0.15) 1.559 ms 1.375 ms 0.964 ms
8 cinter3-gig0-3.apa.net (194.158.154.249) 1.359 ms 1.164 ms 1.971 ms
9 c65-rz2-2.apa.net (194.158.138.11) 2.228 ms 2.641 ms 2.217 ms
10 www.orf.at (194.232.104.29) 2.110 ms !<10> 2.288 ms !<10> 1.560 ms !<10>

Woran mag das wohl liegen? Ich vermute, dass es an Windows liegt und habe daher einen Bekannten gebeten die Befehle mit seinem Mac auszuprobierten und siehe da, ORF konnte problemlos getracet werden. Über den weiteren Befehl nslookup konnten wir auch herausfinden, dass hinter der Domain "orf.at" mehrere Server unter verschiedenen IP-Adressen (194.232.104.21 bis 194.232.104.31) erreichbar sind. Das ist bei der Größe der Seite auch erforderlich. Aus diesem Grund wird der ping-Befehl auch wahrscheinlich kein eindeutiges Ergebnis liefern.

 

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Dienstag, 22. Mai 2007
Die staatliche Reglementierung der Anwendung kryptographischer Methoden

Der erste Beitrag auf meinem Weblog im Rahmen der LV Nutzung interaktiver Medien ist zu folgendem Thema:

Die staatliche Reglementierung der Anwendung kryptographischer Methoden

Die Kryptographie dient zur Verschlüsselung von Daten, was im Zeitalter der modernen Kommunikation von großer Bedeutung ist. Welche Verfahren es dazu gibt können sie in den Beiträgen jener Kollegen entnehmen, die sich diesem Thema gewidmet haben. Mein Auftrag ist es, mir die staatlichen Reglementierungen in diesem Zusammenhang näher zu betrachten.

Mittels kryptographischer Verfahren kann man Nachrichten nicht nur signieren, sondern auch verschlüsseln. Man braucht dazu z.B. einen öffentlichen Schlüssel um die Nachricht zu codieren und einen privaten Schlüssel um die unlesbar gemachte Nachricht zu entschlüsseln. In den letzten Jahren ist daher die Diskussion aufgetreten ob das von Rechtswegen her zulässig ist, oder nicht. Einerseits entstehen durch das ausspionieren von Daten große Schäden, andererseits will man das Internet nicht zu einer "Spielwiese für den Terrorismus" machen. In den USA zum Beispiel fallen starke Algorithmusmethoden unter das Waffenexportgesetz. In Österreich hingegen würde eine solche harte Reglementierung möglicherweise gegen das Verfassungsrecht verstoßen. Es müssen hierbei 3 Aspekte berücksichtigt werden:

  1. Recht auf Privatsphäre (Art 8 MRK)
  2. Brief- und Fernmeldegeheimnis
  3. Datengeheimnisaspekt des allgemeinen Datenschutzes (§ 1 DSG)

Hierzu möchte ich 2 Fragen des Autors einer meiner Quellen aufgreifen, über die jeder nachdenken kann:

  • Wurde nicht erst durch die Verschlüsselungsverfahren das Briefgeheimnis im Internet geschaffen?

  • Würde der Umkehrschluss nicht bedeuten, dass bei herkömmlichen Briefen der Umschlag weggelassen werden muss, bzw. beim Kauf eines Tresors ein Zweitschlüssel hinterlegt werden müsste?

Auf der anderen Seite muss man aber festhalten, dass heute über das Internet schon sehr viele Verbrechen begangen werden, denen Einhalt geboten werden muss. Auch im Brief- und Fernmeldegeheimnis gibt es normierte Gesetzesvorbehalte.

Es ist festzuhalten, dass es mittlerweile Verschlüsselungsverfahren gibt, die beinahe unmöglich zu entschlüsseln sind. Der Staat kann daher legitime Abhörmaßnahmen nicht mehr durchführen und eventuelle Straftaten bleiben verborgen. Es ist daher im öffentlichen Interesse, eine Regelung bezüglich der Kryptographie zu treffen. Es ist aber zu bezweifeln, ob solche Reglementierungen den gewünschten Erfolg im Hinblick auf das organisierte Verbrechen bringen, denn wo ein Wille, da auch ein Weg, solche Gesetze zu umgehen.

Aus europäischer Sicht: Flagge EU

In einer 2002 erlassenen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation wurden von der Europäischen Union verbindliche Mindestvorgaben für den Datenschutz in der Telekommunikation gesetzt. Diese Richtlinie soll einerseits die Grundrechte sowie die Privatsphäre der EU-Bürger gewährleisten, andererseits auch freien Datenverkehr innerhalb der Mitgliedsstaaten sicherstellen. Obwohl in dieser Richtlinie nicht explizit auf Verschlüsselungsmechanismen hingewiesen wird, werden doch Telekommunikationsanbieter aufgefordert "Nutzer und Teilnehmer über Maßnahmen zum Schutz ihrer zu übertragenden Nachrichten wie zum Beispiel den Einsatz spezieller Software oder von Verschlüsselungstechniken zu informieren." Diese Richtlinie wurde mit dem Telekommunikationsgesetz 2003 (BGBl. I Nr. 70/2003) in nationales österreichisches Recht umgesetzt.

FAZIT für Österreich: Logo

Datenverschlüsselung bei der Datenübertragung ist in Österreich eindeutig zulässig.

Verwendete Quellen:

http://members.aon.at/ledolter/sigg.pdf

http://de.wikipedia.org/wiki/datenschutzrichtlinie_für_elektronische_Kommunikation

http://www.rechtsprobleme.at

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32002L0058:DE:HTML

http://www.internet4jurists.at/gesetze

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