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Dienstag, 22. Mai 2007
Die staatliche Reglementierung der Anwendung kryptographischer Methoden
Sabine.Nagler.Uni-Linz, 23:02h
Der erste Beitrag auf meinem Weblog im Rahmen der LV Nutzung interaktiver Medien ist zu folgendem Thema: Die staatliche Reglementierung der Anwendung kryptographischer Methoden Die Kryptographie dient zur Verschlüsselung von Daten, was im Zeitalter der modernen Kommunikation von großer Bedeutung ist. Welche Verfahren es dazu gibt können sie in den Beiträgen jener Kollegen entnehmen, die sich diesem Thema gewidmet haben. Mein Auftrag ist es, mir die staatlichen Reglementierungen in diesem Zusammenhang näher zu betrachten. Mittels kryptographischer Verfahren kann man Nachrichten nicht nur signieren, sondern auch verschlüsseln. Man braucht dazu z.B. einen öffentlichen Schlüssel um die Nachricht zu codieren und einen privaten Schlüssel um die unlesbar gemachte Nachricht zu entschlüsseln. In den letzten Jahren ist daher die Diskussion aufgetreten ob das von Rechtswegen her zulässig ist, oder nicht. Einerseits entstehen durch das ausspionieren von Daten große Schäden, andererseits will man das Internet nicht zu einer "Spielwiese für den Terrorismus" machen. In den USA zum Beispiel fallen starke Algorithmusmethoden unter das Waffenexportgesetz. In Österreich hingegen würde eine solche harte Reglementierung möglicherweise gegen das Verfassungsrecht verstoßen. Es müssen hierbei 3 Aspekte berücksichtigt werden:
Hierzu möchte ich 2 Fragen des Autors einer meiner Quellen aufgreifen, über die jeder nachdenken kann:
Auf der anderen Seite muss man aber festhalten, dass heute über das Internet schon sehr viele Verbrechen begangen werden, denen Einhalt geboten werden muss. Auch im Brief- und Fernmeldegeheimnis gibt es normierte Gesetzesvorbehalte. Es ist festzuhalten, dass es mittlerweile Verschlüsselungsverfahren gibt, die beinahe unmöglich zu entschlüsseln sind. Der Staat kann daher legitime Abhörmaßnahmen nicht mehr durchführen und eventuelle Straftaten bleiben verborgen. Es ist daher im öffentlichen Interesse, eine Regelung bezüglich der Kryptographie zu treffen. Es ist aber zu bezweifeln, ob solche Reglementierungen den gewünschten Erfolg im Hinblick auf das organisierte Verbrechen bringen, denn wo ein Wille, da auch ein Weg, solche Gesetze zu umgehen. In einer 2002 erlassenen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation wurden von der Europäischen Union verbindliche Mindestvorgaben für den Datenschutz in der Telekommunikation gesetzt. Diese Richtlinie soll einerseits die Grundrechte sowie die Privatsphäre der EU-Bürger gewährleisten, andererseits auch freien Datenverkehr innerhalb der Mitgliedsstaaten sicherstellen. Obwohl in dieser Richtlinie nicht explizit auf Verschlüsselungsmechanismen hingewiesen wird, werden doch Telekommunikationsanbieter aufgefordert "Nutzer und Teilnehmer über Maßnahmen zum Schutz ihrer zu übertragenden Nachrichten wie zum Beispiel den Einsatz spezieller Software oder von Verschlüsselungstechniken zu informieren." Diese Richtlinie wurde mit dem Telekommunikationsgesetz 2003 (BGBl. I Nr. 70/2003) in nationales österreichisches Recht umgesetzt. Datenverschlüsselung bei der Datenübertragung ist in Österreich eindeutig zulässig. Verwendete Quellen: http://members.aon.at/ledolter/sigg.pdf http://de.wikipedia.org/wiki/datenschutzrichtlinie_für_elektronische_Kommunikation http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32002L0058:DE:HTML ... link (1 comment) ... comment |
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