Nutzung digitaler Medien
Dienstag, 22. Mai 2007
Die staatliche Reglementierung der Anwendung kryptographischer Methoden

Der erste Beitrag auf meinem Weblog im Rahmen der LV Nutzung interaktiver Medien ist zu folgendem Thema:

Die staatliche Reglementierung der Anwendung kryptographischer Methoden

Die Kryptographie dient zur Verschlüsselung von Daten, was im Zeitalter der modernen Kommunikation von großer Bedeutung ist. Welche Verfahren es dazu gibt können sie in den Beiträgen jener Kollegen entnehmen, die sich diesem Thema gewidmet haben. Mein Auftrag ist es, mir die staatlichen Reglementierungen in diesem Zusammenhang näher zu betrachten.

Mittels kryptographischer Verfahren kann man Nachrichten nicht nur signieren, sondern auch verschlüsseln. Man braucht dazu z.B. einen öffentlichen Schlüssel um die Nachricht zu codieren und einen privaten Schlüssel um die unlesbar gemachte Nachricht zu entschlüsseln. In den letzten Jahren ist daher die Diskussion aufgetreten ob das von Rechtswegen her zulässig ist, oder nicht. Einerseits entstehen durch das ausspionieren von Daten große Schäden, andererseits will man das Internet nicht zu einer "Spielwiese für den Terrorismus" machen. In den USA zum Beispiel fallen starke Algorithmusmethoden unter das Waffenexportgesetz. In Österreich hingegen würde eine solche harte Reglementierung möglicherweise gegen das Verfassungsrecht verstoßen. Es müssen hierbei 3 Aspekte berücksichtigt werden:

  1. Recht auf Privatsphäre (Art 8 MRK)
  2. Brief- und Fernmeldegeheimnis
  3. Datengeheimnisaspekt des allgemeinen Datenschutzes (§ 1 DSG)

Hierzu möchte ich 2 Fragen des Autors einer meiner Quellen aufgreifen, über die jeder nachdenken kann:

  • Wurde nicht erst durch die Verschlüsselungsverfahren das Briefgeheimnis im Internet geschaffen?

  • Würde der Umkehrschluss nicht bedeuten, dass bei herkömmlichen Briefen der Umschlag weggelassen werden muss, bzw. beim Kauf eines Tresors ein Zweitschlüssel hinterlegt werden müsste?

Auf der anderen Seite muss man aber festhalten, dass heute über das Internet schon sehr viele Verbrechen begangen werden, denen Einhalt geboten werden muss. Auch im Brief- und Fernmeldegeheimnis gibt es normierte Gesetzesvorbehalte.

Es ist festzuhalten, dass es mittlerweile Verschlüsselungsverfahren gibt, die beinahe unmöglich zu entschlüsseln sind. Der Staat kann daher legitime Abhörmaßnahmen nicht mehr durchführen und eventuelle Straftaten bleiben verborgen. Es ist daher im öffentlichen Interesse, eine Regelung bezüglich der Kryptographie zu treffen. Es ist aber zu bezweifeln, ob solche Reglementierungen den gewünschten Erfolg im Hinblick auf das organisierte Verbrechen bringen, denn wo ein Wille, da auch ein Weg, solche Gesetze zu umgehen.

Aus europäischer Sicht: Flagge EU

In einer 2002 erlassenen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation wurden von der Europäischen Union verbindliche Mindestvorgaben für den Datenschutz in der Telekommunikation gesetzt. Diese Richtlinie soll einerseits die Grundrechte sowie die Privatsphäre der EU-Bürger gewährleisten, andererseits auch freien Datenverkehr innerhalb der Mitgliedsstaaten sicherstellen. Obwohl in dieser Richtlinie nicht explizit auf Verschlüsselungsmechanismen hingewiesen wird, werden doch Telekommunikationsanbieter aufgefordert "Nutzer und Teilnehmer über Maßnahmen zum Schutz ihrer zu übertragenden Nachrichten wie zum Beispiel den Einsatz spezieller Software oder von Verschlüsselungstechniken zu informieren." Diese Richtlinie wurde mit dem Telekommunikationsgesetz 2003 (BGBl. I Nr. 70/2003) in nationales österreichisches Recht umgesetzt.

FAZIT für Österreich: Logo

Datenverschlüsselung bei der Datenübertragung ist in Österreich eindeutig zulässig.

Verwendete Quellen:

http://members.aon.at/ledolter/sigg.pdf

http://de.wikipedia.org/wiki/datenschutzrichtlinie_für_elektronische_Kommunikation

http://www.rechtsprobleme.at

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32002L0058:DE:HTML

http://www.internet4jurists.at/gesetze

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Nadine.Arzt.Uni-Linz, Mittwoch, 23. Mai 2007, 19:53
Eine kurze Replik!
Ich gebe dir insofern Recht, dass es bei uns undenkbar wäre, einen Brief ohne Briefumschlag zu versenden bzw. wir in den zivilisierten Ländern, als die wir uns oft sehen, Errungenschaften wie das Briefgeheimnis oder jegliche Privacy aufgrund einer weltweiten Terrorhysterie auf dem Altar der umfassenden Sicherheit zu opfern. Es muss alles getan werden, dass wir uns nicht zu einem weltweiten Überwachungsplaneten entwickeln.

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