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Freitag, 25. November 2005

Privatsphäre in den ICT

In folgendem Beitrag möchte ich auf das Thema e-card und Bürgerkarte eingehen. Diese Chipkarte löst gerade den Krankenschein ab. Außerdem kann sie als Bürgerkarte verwendet werden. Eine Bürgerkarte ist nichts anderes als ein amtliches Ausweisdokument im elektronischen Verwaltungsverfahren. Die e-card ist somit signaturfähig.
Natürlich benötigt man eine sichere elektronische Signatur (gemäß
Signaturgesetz und Signaturverordnung
). Bei einer elektronischen Signatur handelt es sich um elektronische Daten, die die Authentizität und Integrität von elektronischen Informationen, meist elektronische Dokumente, sicherstellen sollen. Darüber hinaus soll eine elektronische Signatur die Identität des Signierenden gewährleisten (vgl.http://de.wikipedia.org/wiki/S/MIME, Abruf: 25.11.2005). Es wird auch bald möglich sein, ein Bürgerkarte (z. B. Bankomatkarte) als Krankenscheinersatz zu verwenden.

Ich habe bereits seit etwa 4 Wochen eine e-card. Mich hat es jedoch etwas verunsichert, als es damals zu 2 Totalausfällen gekommen ist. Besonders interessant finde ich auch die Tatsache, dass es einige Ärzte gibt, die sich gegen dieses neue System wehren bzw. es nicht einsetzen wollen. Folgender Artikel behandelt diesen Aspekt: 
http://www.wcm.at/story.php?id=8693

Ich möchte hier auch kurz auf den Beitrag von
Patrick Führer eingehen. Er wollte wissen, wie leicht es ist, bei Verlust der Karte die Krankengeschichte ausfindig zu machen. Folgende Punkte müssen beachtet werden, wenn man die e-card verliert: Man veranlasst die Sperre der Karte bei der Serviceline unter 050 124 33 11 (zum Ortstarif im Bundesgebiet). Die Sperre umfasst auch die Bürgerkartenfunktion. Es müssen jedoch die Zertifikate bei jenem Anbieter, der sie auf die Chipkarte gespeichert hat (ZDA-Zertifizierungsdienstanbieter), widerrufen werden. Ein Dritter kann die Bürgerkartenfunktion ohne dem PIN-Code sowieso nicht verwenden. Trotzdem besteht meiner Meinung nach die Gefahr, dass persönliche Informationen nicht mehr so sicher sind wie bisher. Auf der Homepage der e-card findet man eine sehr interessante Seite über
Signatur und Bürgerkarte. Es werden die wichtigsten Fragen zu diesem Thema behandelt. Ich würde jedem empfehlen, sich dort etwas näher über die e-card und Bürgerkarte zu informieren. Ich glaube auch, dass Karten, die viele Funktionen vereinen, die Überwachung sehr vereinfachen und den Bürgern die Kontrolle über ihre Daten gleichzeitig entziehen können. Können also die Konsumenten noch die Sicherheit haben, dass der Datenschutz gewährleistet ist? Deshalb sollte meiner Meinung nach die Bürgerkarte nur die für die Leistungsabrechnung notwendigen Daten liefern, wie Sozialversicherungs-, Kartennummer, Name und Geburtsdatum und nicht zu einer Mehrzweckkarte aufgerüstet werden.

Sicherlich wird die Gefahr für die Privatsphäre durch den Fortschritt der Technologie immer größer. Doch muss hier gesagt werden, dass man die Zukunft sowieso nicht aufhalten kann.


Ergänzende Quellen zum Thema e-card und Bürgerkarte:

e-card
Bürgerkarte
A-Sit
Sozialversicherungsanstalt

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