Interaktive Medien
Mittwoch, 24. November 2004
Anwendung einer E-Signatur
Die E-Signatur ist eine elektronische, die mit Hilfe von Verfahren der asymmetrischen Kryptographie erstellt wird. Sie ist technisch gesehen somit eine Zahlenkombination und nicht, wie es vielfach in der Öffentlichkeit verstanden wird, die gescannte Unterschrift. Die sichere Digitale Signatur ist gemäß Signaturgesetz das Äquivalent zur eigenhändigen Unterschrift in der elektronischen Welt. Das heißt: In der elektronischen Welt ersetzt die digitale Signatur die eigenhändige Unterschrift. Es gibt unterschiedliche Signaturtypen (z.B.: Trägermedium Karte/ Handy etc. bzw. Registrierungsmodus mit/ohne persönlichem Erscheinen etc.). Nur die sichere Digitale Signatur entspricht aber dem Signaturgesetz.
(Quelle: Wirtschaftskammer Österreich)
Zur Rechtslage erlaub ich mir auf den Beitrag des Kollegen Andreas Hermüller mit dem Thema “Digitale Signaturen und ihre Rechtswirksamkeit“ zu verweisen.
Der Einsatz der elektronischen Signatur bedingt die Verwendung einer Karte mit Signaturfunktion (Ab 1.1.2005 sind manche Bankomatkarten Signaturfähig, erkennbar an dem aufgedrucktem Symbol “ a.sign premium“), einen Kartenleser, einen Computer mit Internetzugang und eine Software (z.B.: a.sign download hier möglich).

Vor dem Einsatz der elektronischen Signatur ist eine Aktivierung der Signierfunktion in einer der Registrierstellen notwendig. Dort wird bei persönlichem Erscheinen und nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises die Signaturfunktion aktiviert.
(Quelle: Wirtschaftskammer Österreich)

Durch den Vorgang des Signierens einer Datei wird ein unsichtbares elektronisches Siegel angebracht. Jede Veränderung an dieser Datei führt zu einer Beschädigung dieses Siegels. Für den Einsatz im Internet bedeutet dies eine sehr hohe Sicherheit für den Sender als auch den Empfänger von Dokumenten, Dateien etc. ( siehe auch Sicher im Internet arbeiten)

Eine Liste der Einsatzmöglichkeiten für den Einsatz der Elektronischen Signatur findet sich hier.
Abschließend möchte ich noch auf die Ausführungen des Kollegen Maureder Robert zu Thema “Technische Realisierung der digitalen Signatur“ verweisen.

Quellen:
http://wko.at/ebusiness/digsig/faqs.htm DL: 24.11.2004
/0256336/topics/Digitale+Signaturen+und+ihre+Rechtswirksamkeit/ DL: 24.11.2004
http://www.a-trust.at/info.asp?node=340 DL: 24.11.2004
http://www.a-trust.at/html/rasearch/ra_search.asp DL: 24.11.2004
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=140953&DstID=0 DL: 24.11.2004
http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?AngID=1&DocID=280109&DstID=0 DL: 24.11.2004
http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?AngID=1&DocID=247292&DstID=0 DL: 24.11.2004
/0055287/stories/7761 DL: 24.11.2004

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