Kein Rechtsthema wird wohl im Internet wohl so heiß diskutiert wie das Urheberrecht und der Datenschutz. Was darf ich, was darf ich nicht? Ist das legal, illegal oder noch Grauzonen-Bereich? Wer haftet und für wen ist das straffrei? Fragen über Fragen die sich Verbraucher, Gerichte, Anwälte und Politik stellen. Fragen auf die es noch keine fungierten Antworten in allen Themenbereichen gibt. Zu schnell hat sich das Internet in den Umfang entwickelt, so dass die Anpassung an das Rechtsystem nicht mehr hinterher gekommen ist. Die Schnelllebigkeit des Internets ist wohl eines der Hauptprobleme warum es so schwer ist gesetzliche Regelungen für das Internet zu treffen. Die Gerichte und Verbraucher müssen sich angesprochene Urteile und Richtlinien orientieren um feststellen zu können, was ist legal ist, wer haftet und vor allem wo die Grenzen sind.
Im Folgenden werden einige relevante Themen aus dem Datenschutz und den Urheberrecht vorgestellt.
Mit dem Urheberrecht soll das „geistige Eigentum der Urheber“ also der Inhalt eines Werks geschützt werden. Beispielsweise dürfen Musikstücke, die von einer CD kopiert sind nicht im Internet veröffentlicht werden, außer man ist der Urheber. Als zentraler Begriff wird im Urheberrecht der Begriff des „Werks“ definiert, welche etwas „Neues und Originelles darstellen“ müssen.[1] Die rechtliche Regelung von Werken wird im Urhebergesetz (UrhG) geregelt.
Videos, Filme, Musik und Software gehören wahrscheinlich zu den Bereichen des Urheberrechtsverletzung die am meisten im Internetzeitalter betroffen sind. Was ist erlaubt, gibt es Grauzonen, wo fangen diese an? So richtig klare Auskünfte gibt es nicht, dafür tauchen fast täglich neue Mitteilungen in den Medien auf, die berichten welche Abmahn-Welle derzeit im Umlauf ist. Besonders im Bereich des Video-Streaming gibt es einige Versuche die Nutzer abzumahnen. Häufig scheitern diese Abmahnungen jedoch an den rechtlichen Vorrausetzungen. Beispielsweise an dem jüngsten Beispiel der Porno-Streaming-Plattform Redtube in Deutschland. Hierbei wurden zahlreiche Plattform-Nutzer von einer Regensburger Anwaltskanzlei abgemahnt. Das Verfahren gegen die User wurde inzwischen eingestellt, da das Landesgericht Hamburg entschied, dass von den Nutzern aus keine Urheberrechtsverletzung (durch das anschauen von Videos) vorliegt.[2] Doch anhand dieses Urteils stellt sich wie die immer die Frage: Was ist erlaubt - Was verboten?
In Österreich gilt, dass es generell legal sich Videos anzuschauen, bei denen steht, wer der Urheber des Videos ist. Das gleiche gilt auch für Mediatheken die beispielsweise von Fernsehsendern bereitgestellt werden. Nicht legal ist es jedoch, wenn jemand Videos online stellt, von denen man ausgehen kann, dass derjenige auch nicht Urheber ist, Beispiele hier sind aktuelle Kinofilme oder Musikstücke.[3] Im Bereich von Video-Streaming gibt es eine sehr große Grauzone, bei der es keine gesetzliche Regelung gibt. Möglich und sinnvoll wäre es jedoch, dass in diesem Bereich gesetzliche Regelungen getroffen werden.
Gerade in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, ect. werden zahlreiche Webinhalte gepostet, geteilt und gelikt. Was für die Nutzer als harmlose Aktion erscheint, kann zu einer teuren Angelegenheit werden. Inhalte wie beispielsweise Fotos oder Videos die über die Suchmaschinen gefunden werden, dürfen nur für den Eigengebrauch auf dem Rechner gespeichert oder kopiert werden. Veröffentlicht auf Plattformen wie Facebook dürfen sie nicht. Abmahnungen im Bereich der Social Networks sind derzeit noch nicht bekannt. [4]
Durch das Internet wird es immer schwieriger die Daten, vor allem personenbezogenen Daten, zu schützen. Daher soll durch eine gesetzliche Regelung versucht werden diesen Schutz zu gewährleisten. In Österreich gilt das Datenschutzgesetz 2000. Darin werden neben dem Schutz von personenbezogenen Daten auch die „Bestimmungen zur Datensicherheit und zu[r] Kontroll- und Rechtschutzmaßnahmen“ geregelt.[5]
Was nach dem Gesetz sehr logisch klingt, ist in der Realität wohl nicht so ganz leicht umzusetzen. Das liegt zum einen daran, dass es keine internationale Regelung gibt und jeder Staat seine Datenschutzreform selber festlegt, aber auch daran, dass wir als Internetnutzer unsere personengeschützten Daten viel zu freizügig herausgeben und oftmals nicht hinterfragen, ob das wirklich so gut ist. Meistens dann, wenn es eh schon zu spät ist. Wer sich erst nach Veröffentlichung der Enthüllungen von E. Snowden Gedanken über den Datenschutz und Datenspeicherung gemacht hat, hat wohl ein rechte „optimistisch Vorstellung“ vom Leben. Spionage und Verschleierung von Tatsachen sind wohl Vorgehensweisen die bereits in der Antike und noch früher angewendet wurden. Doch deshalb sollte man nicht komplett auf den Datenschutz verzichten: länderübergreifende Reformen sind ein möglicher Anfang.
Für den Schutz der Daten sind nicht nur Verbraucher verantwortlich, auch die Politik muss sich einsetzen, dass Organisationen wie die NSA nicht die Möglichkeit haben Daten abzufangen und unbegründet zu kontrollieren und zu speichern. Nach der EU-Kommissarin Viviane Reding sollen die EU-Staaten ihren Datenschutz reformieren und mit anderen Staaten Datenschutz-Abkommen schließen.[6] Doch dazu müssen die Staaten bereit sein ihre Interessen durchzusetzen und sich für ihre Bürger einsetzen. Andernfalls kann zwar über das Thema Datenschutz diskutiert und betont werden, wie unmöglich ein solches Ausspionieren ist, aber an der eigentliche Tatsache würde das nicht ändern.
Ein aktuelles Thema, dass durch die NSA-Affäre leicht in Vergessenheit geraten ist: die Vorratsdatenspeicherung. Auch nationale Unternehmen, wie Telekommuniktionsdienste, speichern die personenbezogenen Daten ihrer Kunden. Bei der Vorratsdatenspeicherung handelt es sich um Daten die bei der Telekommunikation anfallen. Durch die zeitliche Aufbewahrung der angefallenen Daten soll es möglich sein schwerwiegende Straftaten anhand der Aufzeichnungen durch Sicherheitsbehörden aufzuklären. Bei den gespeicherten Daten handelt es sich nicht um Gesprächsinhalte sondern nur um Zugangsdaten. Welche Daten das sind, wird im §102a Telekommunikationsgesetz 2003 für den jeweiligen Dienstleistungsanbieter geregelt. [7] Doch die Frage ist, wie viele Straftaten werden wirklich mit dem Aufzeichnen der Daten aufgeklärt? Kann man überhaupt bei der Masse an anfallenden Daten diese überhaupt auswerten? Werden die Daten wirklich so sicher gespeichert und vernichtet wie angegeben? Ist es möglich mit den gespeicherten Daten Persönlichkeitsprofile zu stellen? Fragen über Fragen bei denen es keine wirklichen Antworten gibt. Befürworter der Vorratsdatenspeicherung würde diese Fragen mit „Ja“ beantworten, Kritiker wohl eher mit „Nein“.
Inwieweit die Vorratsdatenspeicherung rechtsgültig ist und ob sie gegen die EU-Grundrechte, besonders gegen das Recht der Privatsphäre verstößt, wird derzeit vom europäischen Gerichtshof geprüft. Es wird allerdings angenommen, dass die Richtlinien für das Speichern von Vorratsdaten verändert werden, nicht aber das Abschaffen der Speicherung. [8],[9]
Datenschutz und Urheberrecht, sind wohl Themen die jede Menge Inhalte für Diskussionen bereiten. Aber Diskussionen alleine reichen nicht, es müssen langsam aber sicher rechtliche Regelungen getroffen werden. Natürlich ist dies schwierig, da es im Internet zu viele verschiedene Möglichkeiten gibt. Doch das man keinen Versuch wagt sondern lieber abwartet, hilft keinem weiter und vereinfacht eine gesetzliche Regelung nicht sondern macht das Ganze auf Dauer viel komplexer.
[1] http://www.internet4jurists.at/urh-marken/urh01.htm
[2] http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article123271681/Redtube-erwirkt-Verfuegung-gegen-Porno-Abmahner.html
[3] http://rataufdraht.orf.at/?story=18802
[4] http://www.tagesschau.de/inland/facebook296.html
[5] http://www.internet4jurists.at/intern27a.htm
[6] http://www.computerbase.de/news/2013-12/eu-staaten-beim-datenschutz-im-verfruehten-winterschlaf/
[7] http://www.dsk.gv.at/site/7713/default.aspx
[8] http://www.sueddeutsche.de/politik/europaeischer-gerichtshof-vorratsdatenspeicherung-laut-gutachten-rechtswidrig-1.1841852
[9] http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eu-generalanwalt-haelt-vorratsdatenspeicherung-fuer-rechtswidrig-a-938600.html
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