Aufgabe 6: Recht und Web
marlene.siegl.uni-linz, 29. April 2013, 21:16
Urheberrecht und Datenschutzrecht
Urheberrecht
„Das Urheberrecht schützt den Urheber, der Werke von individuellem Charakter (z.B. Texte, Computerprogramme, Datenbanken, Graphiken, Fotografien, Musik, etc.) geschaffen hat, vor ungerechtfertigter Nutzung seiner Werke. Ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes liegt dann vor, wenn es eine eigentümlich geistige Schöpfung darstellt, sich also vom „Alltäglichen“, vom Landläufigen, üblicherweise Hervorgebrachten abhebt.“ (Q1)
Urheber ist eine natürliche Person, die das Werk geschaffen hat und kann erst nach seinem Tod auf andere natürliche oder juristische Personen übertragen werden (Q2).
Durch das Urheberrecht kommen dem Urheber einzelne Rechte wie z.B. das Verwertungsrecht und Urheberpersönlichkeitsrechte zu.
Verwertungsrecht
Unter dem Verwertungsrecht versteht man das ausschließliche Recht des Urhebers seine Werke zu verbreiten, zu veröffentlichen oder zu vervielfältigen (Reproduktion, z.B. Kopieren eines Bildes, Digitalisierung von Texten oder Aufzeichnung von Filmen oder Musikstücken, Versendung von digitalisierten Inhalten per Email).
Urheberpersönlichkeitsrechte
Urheberpersönlichkeitsrechte schützen die ideellen Rechte des Urhebers. Darunter zählen der Schutz der Urheberschaft, das Veröffentlichungsrecht, das Recht auf Urheberbezeichnung und der Werkschutz (Q1).
Welche Werkkategorien unterscheidet man?
Im Urheberrecht werden fünf Kategorien (Literatur, Tonkunst, bildende Künste, Filmkunst und Sammelwerk) unterschieden.
Wer entscheidet eigentlich ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist oder nicht?
Höchste Instanz ist der Senat 4 (für Urheberrecht und gewerblichen Rechtschutz zuständig) des obersten Gerichtshofs.
Welchem Schutz unterliegen Computerprogramme?
Computerprogramme gehören zu den Literaturwerken, die auch unter dem patentrechtlichen und gebrauchsmusterrechtlichen Schutz liegen. Für Computerprogramme gibt es allerdings einige Sondervorschriften z.b. bzgl. Lizenzen bei Sicherungskopien.
Dürfen geschützte Materialien ins Web gestellt werden?
Um Inhalte ins Internet zu stellen, bedarf es einer Speicherung auf ein Laufwerk. Diese Speicherung stellt aber eine Vervielfältigung dar, was ein Eingriff ins Vervielfältigungsrecht ist. Da durch das ins Internet stellen die Materialien abrufbar sind, stellt es auch einen Eingriff ins seit 2003 geltende Zurverfügungsstellungsrecht dar. Somit muss der Urheber auf jeden Fall (in zweierlei Hinsicht) einwilligen, wenn man geschützte Materialien ins Web stellen möchte. Es dürfen auch keine Änderungen vorgenommen werden (Q2).
Im Internet spielt das Thema Urheberrecht eine wichtige Rolle. Social Vorallem auf der Videoplatform youtube.com passiert es häufig dass das Urheberrecht verletzt wird. Youtube stellt dazu einige Informationen online, klickt doch mal rein (Q3):
https://www.youtube.com/yt/copyright/de/
Verletzt man zu oft das Urheberrecht läuft man Gefahr, dass man auf der Platform gar keine Videos mehr uploaden darf. Mehr dazu erfährt ihr in folgendem Video.
Durch die digitale Technik ist das Urheberrecht zu einem Gebiet geworden, dass alle Menschen etwas angeht. Das Internet stellt Bildung und Kultur frei zur Verfügung, dieser freie Fluss macht das Leben der User einfacher. Nur sind leider die meisten Medien urheberrechtlich geschützt, die Schriftsteller, Musiker, etc. sollten eigentlich für ihr Werk angemessen entlohnt werden. Wenige Nutzer sind dazu bereit für die Nutzung geistiges Eigentum zu bezahlen. Das Urheberrecht ist also längst nicht mehr aktuell, es müssen neue Wege geschaffen werden geistiges Eigentum zu entlohnen, eine Form die weder entkriminalisiert noch die Urheber um ihren Erwerb bringt (Q4).
Mehr dazu sowie auch Informationen über die Verwertungsgesellschaft werden in folgendem Video gezeigt:
Auch Social Media Platformen wie Facebook geben immer wieder Anlass für Urheberrechtsdiskussionen, dies soll auch folgendes Beispiel zeigen: Wenn man bei Facebook einen Link teilt, fügt Facebook automatisch ein Bild zum Artikel, o.Ä. in Miniaturansicht hinzu. Eigentlich müsste bei jeder Verwendung eines Bildes der Fotograf angegeben werden. Viele Nutzer denken nicht daran bzw. denken auch nicht daran, diese Voreinstellung von Facebook zu ändern. Dabei stellt sich natürlich die Frage inwieweit User darüber informiert werden müssten, welche Konsequenzen ihre Tätigkeiten im Internet mit sich bringen könnten (Q5).
Datenschutzrecht
Neben dem Urheberrecht ist auch das Datenschutzrecht ein brandheißes Thema im Internet und für Unternehmen. Viele Firmen stehen dem Problem gegenüber dass sie oft mehr Daten vermitteln, als sie dürfen. Meistens hat das mit wirtschaftlichen oder Effizienzgründen zu tun. Gerade bei Implementierungen von Software im Bereich CRM oder HR (z.B: Zeiterfassungssysteme oder Videoüberwachungsanalagen) ist es für Unternehmen oft ratsam sich an spezialisierte Rechtsberater zu wenden (Q6).
Für Privatpersonen ist es vor allem im Internet schwierig seine Daten zu schützen. Jeder hinterlässt Spuren im Web und es gibt im Internet leider keinen hundertprozentigen Datenschutz. User gehen mit ihren Daten oft sehr leichtfertig um und geben viele private Dinge preis. Die durch die EU geförderte Homepage www.saferinternet.at gibt Tipps wie Ihr eure Privatsphäre im Internet schützen könnt (Q7).
Gerade in Sozialen Netwerken wie Facebook sollten Privatpersonen darauf achtgebe, welche Daten sie Preis geben und welche nicht. Folgende Videos zeigen auf, was mit den Daten auf Facebook und Co passiert. (Anmerkung: die Videos sind teilweise zwar schon etwas älter, aber trotzdem empfehlenswert anzusehen.)
In meinem Blogeintrag über Datenbanken habe ich dieses Thema auch angeschnitten! Schaut einfach mal rein!
Quellen:
Q1: Online: Zusammenfassung Urheberrecht, Fr. Mag. Koch/Fr. Dr. Titsch, Zitat Seite 1
Q2: Online: Urheberrecht - 30 häufig gestellte Fragen
Q3: Online: Urheberrecht auf Youtube
Q4: Online: Video Urheberrecht auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=5mYeb-WkkM8
Q5: Online: Zeit online: Abmahnung wegen eines Bildchens auf Facebook
Q6: Online: Rechtsanwälte Preslmayr
Q7: Online: Saferinternet.at
Alle Online-Quellen wurden das letzte Mal am 26.4.2013 abgerufen.
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