Urheberrecht

kerstin.gillmayr.uni-linz, 6. Juni 2013, 19:34

In den folgenden Texten möchte ich zwei Aspekte aufgreifen, die Schwierigkeiten im Bereich Urheberrecht aufweisen bzw. oftmals diskutiert werden.

Schutzrecht

Das Schutzrecht ist ein sehr schwieriges Thema in Sachen Urheberrecht im Internet. Mittlerweile ist es für Laien möglich jegliche Sachen im Web 2.0 online zu stellen. In den diversen Bildbearbeitungsprogrammen ist es möglich Fotos und dergleichen zu bearbeiten. Dies ist alles kein Problem, solange diese Bilder/Fotos nicht in das Internet gelangen. Oftmals werden solche Bilder missbraucht. Das Schutzrecht führt mich auch zu meinem nächsten Punkt, den ich in meinem Blog ansprechen möchte - der Unwissenheit - welche im Urheberrecht im Internet eine sehr wesentliche Rolle darstellt.

Unwissenheit

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Eine Aussage, die allen von uns sehr geläufig ist und gerade im Bereich Internet eine sehr wesentliche Rolle spielt. Oftmals bekommt man Warnungen von Urheberrechtsverletzungen, obwohl man sich gar nicht bewusst war, dass man das Urheberrecht verletzt hat. Gerade im Bereich Bilder, Fotos, Videos oder dergleichen reden wir von einem schwierigen Kapitel. All jene, die bereits einen Wikipedia-Artikel verfasst haben, wissen wie schnell die Sichter einen Artikel, Fotos oder dergleichen entfernen und eine Urheberrechtsverletzung sehen. Daher ist es wichtig, sich besonders über das "Was, Wie und Warum darf ich was in das Internet stellen" zu informieren. Viele Seiten im internet geben hierzu bereis sehr nützliche Informationen.

Quellen

Schutzrechte, http://www.schutzrechte-online.de/indexmenu.jsp?content=markenQuickCheck, abgerufen am 6. Juni 2013

WTSH, http://www.wtsh.de/wtsh/de/schutzrechte/index.php, abgerufen am 6. Juni 2013

Forum Golem, http://forum.golem.de/kommentare/politik-recht/urheberrecht-regierung-will-abmahnabzocke-doch-nicht-begrenzen/unwissenheit-wird-halt-bestraft/70879,3261301,3261301,page=2,read.html, abgerufen am 6. Juni 2013

Rechtsanwalt Patra, http://www.rechtsanwalt-patra.de/2013/04/02/urheberrecht-unwissenheit-bzgl-verschlusselung-von-w-lan-schutzt-nicht-vor-strafe/, abgerufen am 6. Juni 2013

SW Anwalt, http://www.sw-anwalt.com/urheberrecht.html, abgerufen am 6. Juni 2013

1 comment :: Kommentieren

dominik.koepplmayr.uni-linz, 12. Juni 2013, 14:27

Hallo Kerstin!!
Ich finde deine Beiträge persönlich sehr interessant, vor allem über Unwissenheit, weil man sich eigentlich auch selber sehr oft erwischt, dass man einfach Bilder aus dem Internet downloaded und in Präsentationen oder sonst irgendwo einbaut. Ohne dabei zu beachten, dass man iwelche Urheberrechte verletzt.

lg

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