Webkommunikation Netzneutralität - Vorfahrt für das freie Internet?

irena.grbic.uni-linz, 21. Juni 2017, 11:11

 

Netzneutralität - Wie alles begann...

Seit seiner Entstehung hat sich das Internet zu einem globalen Netzwerk mit Milliarden Nutzern auf der ganzen Welt entwickelt. Es hat Innovationen vorangetrieben, den Zugang zu Informationen erheblich erleichtert und vielen Menschen ermöglicht, von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch zu machen. Es hat zur Entstehung neuer Geschäftsmodelle beigetragen und viele Bereiche des täglichen Lebens revolutioniert. (Vgl. Q1)

Früher war es jedoch einfacher: Daten wden von Internet-Anbietern transportiert und es war ihnen egal was über ihre Leitungen lief. Netzbetreiber sahen weder in die Datenpakete ein noch wussten sie welche Pakete übertragen wurden. Und Nutzer konnten frei entschieden, wie sie das Netz nutzen wollten. Egal ob Großkonzern oder Einzelkämpfer, ob Spiel, Chat oder Browser – es hatte grundsätzlich jeder sie selben Rechte. (Vgl. Q1)

Durch die Intensivierung der Nutzung und der wachsenden Bedeutung des Internets sind dessen zugrunde liegenden Prinzipien stark in den Fokus von Diskussionen gerückt. Die stetig wachsende Datenflut wird von Anbietern immer häufiger zum Anss genommen, bestimmte Arten von Datenverkehr zu sperren, zu priorisieren oder zu drosseln. Diese Aktionen haben erhebliche Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit, Wirtschaft und Innovationen. (Vgl. Q1)

 

Das Prinzip der Netzneutralität

Um die Situation von damals beizubehalten bzw. wiederherzustellen ist das Prinzip der Netzneutralität von großer Bedeutung. Unter dem Begriff Netzneutralität wird verstanden, dass grundsätzlich alle Daten bei der Übertragung innerhalb von Netzen gleich behandelt werden. Das heißt, es dürfen bestimmte Daten oder Kategorien von Daten nicht gegenüber anderen Daten bevorzugt oder gebremst werden, unabhängig davon, woher die Daten stammen oder an wen sie gerichtet sind. (Vgl.Q2)

Somit gibt es keine Daten, Dienste oder Nutzer erster und zweiter Klasse und auch keine wichtigen und weniger wichtigen Inhalte. Es wird nicht zwischen dem gezahlten Internettarif des Senders und Empfängers, der Art der Anwendung oder dem übermittelten oder empfangenen Protokoll unterschieden. (Vgl. Q3) Dadurch wird ermöglicht, dass bspw. Videos und Internet-Telefonate mit der selben Geschwindigkeit, wie E-Mails oder Webseiten durch das Netz zum Nutzer transportiert werden. (Vgl. Q2) Eine Nachricht von Merkel an Obama würde dann genauso schnell trapsortiert werden wie eine beliebige Spam-Mail. Nach diesem „Best-Effort-Prinzip“ werden alle Daten im Rahmen der verfügbaren Ressourcen immer schnellstmöglich übertragen – oder eben alle gleich langsam, wenn die Kapazitäten ausgeschöpft sind. (Vgl. Q13)

Es darf lediglich eine Einflussnahme stattfinden, wenn dies gegenüber dem Kunden transparent und Teil der Vertragsbedingungen ist. Somit wird ermöglicht, allen Kunden einen fairen Teil der bestehenden Netzwerkkapazitäten zur Verfügung stellen zu können. Folglich stellt die Netzneutralität eine der fundamentalen Voraussetzungen für ein freies und offenes Internet dar. (Vgl. Q3)

Es gibt jedoch Mittel und Wege, welche sich für Internet-Anbietern ermöglichen, die Netzneutralität zu umgehen und sich somit Vorteile zu verschaffen. Hier wären das Anbieten von Spezialdiensten und des Zero Ratings zu nennen:

Spezialdienste

Spezialdienste werden über das Internet angeboten. Im Vergleich zu einem normalen Dienst erhält ein Spezialdienst eine höhere Qualität durch den Internet-Provider. Bucht man als Konsument diesen Spezialdienst, wird garantiert, dass dieser Dienst problemlos übertragen wird. Wird hingegen nicht für einen Spezialdienst bezahlt, wird nicht garantiert, dass man den Dienst überhaupt nutzen kann. (Vgl. Q4) Somit können einzelne Online-Dienste, wie bspw. IPTV in besonderer Qualität gegen gesondertes Entgelt angeboten werden. (Vgl. Q5)

Zero Rating

Unter dem Begriff „Zero-Rating“ wird ein Geschäftsmodell verstanden, bei dem verbrauchte Daten bestimmter Dienste nicht auf das gebrauchte Datenvolumen eines Kunden gerechnet werden. (Vgl. Q6) Somit werden verschiedenen Datenverbindungen auf unterschiedliche Arten behandelt, um bestimmte Verbindungen zu einem Preis und weitere zu einem anderen Preis anbieten zu können. Im Grund genommen weicht diese Handlungsweise von der „klassischen“ Verletzung der Netzneutralität ab, ist jedoch praktisch gesehen dasselbe, da auch in diesem Falle der Internetprovider die Möglichkeit hat zu beeinflussen, welche Anwendungen und Dienste benutzt werden und welche nicht. Für jeden Konkurrenten eines Anbieters einer Anwendung für das Zero-Rating gilt, ergibt sich somit ein erheblicher Wettbewerbsnachteil, da zusätzliche Kosten entstehen, die Anwendung oder den Dienst ungehindert zu benutzen. Von derartigen Nachteilen sind besonders Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen betroffen. (Vgl. Q7)

 

  

Der Weg der Netzneutralitäts-Regeln in Europa

Im Oktober 2015 einigten sich der Europarat, die europäische Kommission und das europäische Parlament auf die erste Europäische Verordnung zu Netzneutralität. Jedoch waren die Bestimmungen so schwammig und unpräzise, dass sie sowohl für als auch gegen die Netzneutralität interpretiert werden konnten. (Vgl. Q9)

Es wurde vereinbart, dass die GEREK (Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation) die praktische Umsetzung der Verordnung für nationale Regierungsbehörden erarbeiten sollte. Die erarbeiteten Richtlinien traten im August 2016 in Kraft. (Vgl. Q9)

Aus den neuen Richtlinien zu Netzneutralität ging jetzt deutlich heraus, dass es Spezialdienste mit Sonderbehandlung nur in wirklich seltenen und objektiv notwendigen Ausnahmefällen geben kann und dass die Diskriminierung des Datenstroms nach Anwendung und Anbietern praktisch ausgeschlossen sein wird.  Somit werden Sonder-Deals zwischen Telekommunikationsunternehmen und einzelnen Onlinedienst-Anbietern eingedämmt. Spezialdienste bleiben in bestimmten Fällen erlaubt, zum Beispiel bei Diensten wie der Telemedizin, für die eine garantierte Übertragungsqualität notwendig ist. (Vgl. Q9)

Auch nach Erscheinen der neuen Verordnung bleibt die umstrittene Praxis des Zero Ratings in Grenzen erlaubt. Provider dürfen auch in Zukunft prinzipiell einzelne Dienste vom Datenlimit ausnehmen. Wenn das Datenlimit jedoch erschöpft ist, darf der priorisierte Dienst lediglich in gedrosselter Geschwindigkeit laufen. (Vgl. Q10) Die Rechtmäßigkeit von Zero-Rating-Angeboten muss zukünftig von nationalen Regulierungsbehörden im Rahmen von Einzelfallentscheidungen beurteilt werden. (Vgl. Q9)

 

Diskussionen rund um die Netzneutralität

Telekommunikationsanbieter & der Netzausbau

Die Menge der Daten, die durchs Netz geschleust wird, steigt laufend. Zum einen, weil die Leute nicht mehr nur Webseiten anklicken, sondern auch Filme schauen. Weil Fotoalben und Musiksammlungen nicht mehr in Regalen gelagert werden sondern in digitalen Clouds gespeichert werden. Zum anderen ist zu bedenken, dass nicht mehr nur Menschen im Internet unterwegs sind, sondern auch bspw. Bauteile in der Fabrik melden, wo sie gerade sind. (Vgl. Q12)

Um diesem gigantischen Zuwachs gerecht zu werden, müssen die Infrastrukturen der Netzanbieter angepasst und ausgebaut werden. Dies verursacht natürlich immense Kosten, welche von den Netzanbietern selber getragen werden müssen. Diese versuchen wiederum diese Kosten teils abzuwälzen, was sich für den Nutzer in Form von höheren Gebühren zeigt. (Vgl. Q11)

Internetanbieter weisen aber auch seit Jahren darauf hin, dass es nur fair wäre, wenn jene Unternehmen sich an den Kosten der Netzinfrastruktur beteiligen würden, die auch am meisten von ihr profitieren. Hier geht es zumeist um die großen amerikanischen Internetkonzerne, wie Google, Facebook, Amazon oder auch Apple. Denn ihre Dienste werden überproportional häufig genutzt und verursachen somit auch ein überproportionales Datenaufkommen. Wenn die Daten dieser großen Unternehmen in Zeiten knapper Netzkapazitäten noch in guter Qualität beim Kunden ankommen sollen, dann sollen sie eine Art Wegzoll bezahlen. Nicht jedoch für das „normale“ Internet, wo es wegen Überfüllung oft zu Staus kommt. Sondern für die Überholspur, die immerzu kostenpflichtig ist und auf der es nie zu Staus kommt. (Vgl. Q11)

 

Netzneutralität vs. 5G-Ausbau

Hierzu ist aktuell wieder eine Debatte entstanden, da die 17 größten Telekommunikationskonzerne wie die Deutsche Telekom, Vodafone, British Telecom, Nokia und weitere Unternehmen das „5G-Manifesto“ veröffentlicht haben. Dieses umreißt die Anforderungen an den Ausbau des Mobilfunknetzes 5G, welches bis 2020 europaweit in Betrieb genommen werden könnte, sofern die europäische Telekomregulierungsbehörde (BEREC) sich dazu entscheidet, die Regeln der Netzneutralität aufzuweichen. (Vgl. Q15)

Das Argument der Netzbetreiber: Würden die Regeln zur Netzneutralität gelockert werden, könnten zusätzliche Gelder durch das Anbieten von Spezialdiensten eingenommen werden. (Vgl. Q15) Somit könnte der Ausbau des 5G-Netzes beschleunigt werden. Werden die Regeln jedoch nicht gelockert, würde der Ausbau, laut den Verfassern des Manifestes, langsamer verlaufen. (Vgl. Q16)

 

Mündung in ein Zwei-Klassen-Netz?

Obwohl dies theoretisch plausibel klingt, wäre es praktisch das Gegenteil. Denn die Folge wäre ein Einstieg in ein Zwei-Klassen-Netz. Etablierte Konzerne könnten sich Luxusleitungen leisten und somit ihre Angebote noch attraktiver für die Kunden machen. Auf der anderen Seite hätten es Start-ups, kleine und mittelgroße Unternehmen sowie gemeinnützige Anbieter erheblich schwerer als bislang. Selbst wenn sie innovative Ideen hätten, wären sie ständig im stockenden Verkehr unterwegs und somit benachteiligt. (Vgl. Q11)

Der freie Wettbewerb wäre somit gefährdet, denn Innovation und echte Konkurrenz gäbe es in diesem Bereich kaum noch. Langfristig gesehen würde sich nicht der Beste am Markt durchsetzen, sondern der mit den größten finanziellen Mitteln. Netzaktivisten treiben es noch weiter und sehen auch die Meinungs- und Pressefreiheit in Gefahren. Denn der Zugang zum Internet gehöre mittlerweile zur Grundversorgung. (Vgl. Q13)

 

Datenschutz

Aus Datenschutz-Sicht ist das Prinzip der Netzneutralität ebenfalls relevant und beizubehalten. Denn damit Netzbetreiber Inhalte unterschiedlich behandeln können, müssen diese zuvor von den Netzbetreibern im Detail betrachtet und analysiert werden. Nur so kann herausgefunden werden, ob es sich bspw. um Daten eines digitalen Herzschrittmachers (wichtig) oder um das Video eines tanzenden Babys (unwichtig) handelt. Diese so genannte Deep Packet Inspection (DPI) werten Datenschützer als einen Verstoß gegen das Kommunikationsgeheimnis und sehen die Privatsphäre der Kunden bedroht. (Vgl. Q13)

Seit Inkrafttreten der neuen Richtlinien zur Netzneutralität ist die Deep Packet Inspection jedoch nicht mehr erlaubt. Es darf lediglich noch eine Auswertung der Header-Daten erfolgen jedoch keine Analyse des Inhaltes einzelner Datenpakete. (Vgl. Q14)

 

Verstöße gegen die Netzneutralität

Verstoß seitens Drei: Spotify-Tarif

Gegen den Mobilfunkanbieter Drei wurde seitens der Bürgerrechtsorganisation AK Vorrat eine Beschwerde aufgrund von Verstößen gegen die Netzneutralität eingebracht. Die Beschwerde mündete in ein Verfahren, welches sich unter anderem auf einen Tarif, bei dem der Musik-Streaming-Dienst Spotify bevorzugt wurde, berief. Hierbei wurde das Streaming nicht von dem Datenvolumen abgezogen. Wenn das monatliche Datenvolumen beim Mobilfunker Drei aufgebraucht ist, wird die Internetverbindung aber sonst in der Regel blockiert oder stark gedrosselt. (Vgl. Q17)

Drei hat jedoch nun darauf reagiert. Beim neuen Spotify-Tarif steht jetzt als *-Zusatz dabei: „Ist das Datenvolumen im Basistarif verbraucht, kann Spotify nicht mehr genutzt werden.“ Somit wird Spotify zumindest nach dem Verbrauch des erworbenen Datenvolumens nicht mehr bevorzugt und der Datenverkehr gedrosselt. (Vgl. Q17)

 

Verstoß seitens Drei: 3MobileTV

Abonnenten von „3MobileTV“ konnten auch nachdem das Datenvolumen aufgebraucht wurde, den Service weiterhin ungehindert nutzen. Vom AK Vorrat wurde gemessen, was passiert, wenn ein „3“-Kunde das Datenvolumen aufgebraucht hat und danach die ORF-TVthek oder das zu „3“ gehörende 3MobileTV nutzen möchte: Als das Datenvolumen des Tarifs erschöpft war, endete jegliche Übertragung des ORF-TVthek-Livestreams, während der über 3Mobile TV empfangene Livestream in unverminderter Geschwindigkeit und Qualität weiterhin übertragen wurde. (Vgl. Q18)

Der Mobilfunker hat nun auch diesen Tarif überarbeitet, und zwar ist jetzt nach dem Aufbrauchen des Datenvolumens 3MobileTV nicht mehr einwandfrei abrufbar. (Vgl. Q19)

 

Verstoß seitens Deutscher Telekom: StreamOn

Laut der Verbraucherzentrale Bundesverband verstößt der Datentarif „StreamOn“ der Deutschen Telekom gegen das Gebot der Netzneutralität.

Bei dem neuen Angebot werden bestimmte Dienste etwa für Video- oder Musik-Streaming nicht mehr auf das Datenvolumen des Kunden angerechnet. Das Geschäftsmodell verringert auf lange Sicht die Wahlfreiheit der Verbraucher bei Streamingdiensten und führt zu höheren Mobilfunkpreisen. Darüber hinaus verhindert der Tarif Innovationen. Das Angebot wird langfristig dazu führen, dass sich kleinere Streaminganbieter zum Beispiel wegen administrativer und finanzieller Hürden nicht mehr am Markt behaupten können. (Vgl. Q20)

Zu den ersten Partnern der Deutschen Telekom zählen Apple Music, Amazon, Netflix und Youtube. Der Musikdienst Spotify ist vorerst nicht dabei. Das Partnernetz soll jedoch weiter ausgebaut werden. (Vgl. Q20)

 

Zukünftig Bußgelder gegen Netzneutralität-Verstöße

In Deutschland drohen Netzanbietern künftig jedoch Bußgelder, wenn sie den Zugang zum offenen Internet einschränken oder wenn zugesagte Übertragungsraten nicht erreicht werden. Hierzu wurde Ende April 2017 ein entsprechendes Gesetz vom Bundestag verabschiedet.

Wenn der Datenverkehr von einem Anbieter in unzulässiger Weise behindert wird, können zukünftig Bußgelder bis zu 500.000 Euro fällig werden. Darüber hinaus drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro, wenn die tatsächliche Datenübertragungsrate geringer ist als die vertraglich vereinbarte Bandbreite. (Vgl. 21)

 

Zero-Rating in den Niederlanden erlaubt

Das Bezirksgericht Rotterdam hat vor Kurzem eine Vorschrift gegen Zero Rating niedergeschlagen, die das Parlament voriges Jahr in die bereits bestehenden nationalen Vorgaben für ein offenes Internet eingefügt hatte. (Vgl. Q22)

Auslöser hierfür war ein Angebot von T-Mobile. Das Angebot ist mit „Stream On“ der Deutschen Telekom vergleichbar. Der Dienst ermöglicht es Kunden bestimmte Streamingdienste in Anspruch zu nehmen, ohne dass diese auf den Verbrauch des Datenvolumens angerechnet werden. Von Bürgerrechtlern wurde beklagt, dass T-Mobile gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße und den Nutzern quasi vorschreibe, welche Streaming-Dienste sie nutzen sollen.

Die niederländische Regulierungsbehörde ACM war ebenfalls dieser Ansicht und entschied, dass das Zero-Rating-Angebot gegen die bestehenden Auflagen zur Netzneutralität verstößt. T-Mobile ging vor dem Gericht in Rotterdam gegen den Beschluss vor, dass nun die Gesetzesbestimmung generell kippte. Die Kammer urteilte, dass die maßgebliche EU-Verordnung für ein offenes Internet Preisdiskriminierung nicht per se verbiete, sondern von Fall zu Fall entschieden werden müsse. Zudem bezögen sich die Vorgaben, Datenpakete gleich zu behandeln, allein auf die technische Ebene des Datenverkehrs und nicht auf die Kosten für einen Netzzugang. Die niederländische Zero-Rating-Bestimmung sei daher nicht haltbar. (Vgl. Q22)

Wird das Urteil nicht angefochten, sind die seit 2012 gewachsenen starken Netzneutralitätsgesetze der Niederlande hinfällig. Dies stellt auch für die gesamte Netzneutralität in der Europäischen Union einen schlechten Präzedenzfall dar. (Vgl. Q23)

 

#Netzneutralität - Interaktiver Teil der Präsentation:

Kennt ihr Beispiele (bspw. Angebote von Netzbetreibern) bei denen offensichtlich gegen Prinzipien der Netzneutralität verstoßen wird?

Würdet ihr euch als Befürworter oder als Gegener der Netzneutralität sehen?
Bitte unter dem Umfrage-Link abstimmen.

 


Quellen

Q1:

https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2012/12/DG_Handbuch_NN.pdf

Q2:

https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_Netzneutralitaet#c28774

Q3:

Friedrichsen, Mike/Bisa, Peter (Hrsg.): Digitale Souveränität, Stuttgart, 2016

Friedrichsen, Mike: Der Einfluß der Netzneutralität auf die digitale Transformation in: Friedrichsen, Mike/Bisa, Peter (Hrsg.): Digitale Souveränität, Stuttgart, 2016, S. 177-191

Q4:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eu-regelt-netzneutralitaet-das-bedeutet-die-regelung-fuer-die-nutzer-a-1109868.html

Q5:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eu-regelt-netzneutralitaet-das-bedeutet-die-regelung-fuer-die-nutzer-a-1109868.html

Q6:

https://futurezone.at/netzpolitik/netzneutralitaet-in-europa-so-gut-abgesichert-wie-nie/218.551.902

Q7:

http://berec.europa.eu/eng/netneutrality/zero_rating/

Q8:

http://www.zeit.de/digital/internet/2016-08/netzneutralitaet-internet-eu-leitlinien-regulierer/komplettansicht

Q9:

http://politik-digital.de/news/europas-meilenstein-zur-netzneutralitaet-150133/

Q 10:

https://digitalegesellschaft.de/portfolio-items/netzneutralitat/

Q11:

http://www.sueddeutsche.de/digital/argumente-fuer-netzneutralitaet-alle-daten-sind-gleich-1.2283313

Q12:

http://www.sueddeutsche.de/digital/argumente-gegen-netzneutralitaet-fairness-gesucht-1.2283335

Q13:

http://politik-digital.de/news/faktencheck-netzneutralitaet-gleiches-internet-fuer-alle-145130/

Q14:

https://www.golem.de/news/netzneutralitaet-wie-die-eu-spezialdienste-und-zero-rating-baendigen-will-1606-121495-2.html

Q15:

http://t3n.de/news/5g-netzbetreiber-schneller-ausbau-netzneutralitaet-724549/

Q16:

http://t3n.de/magazin/debatte-netzneutralitaet-237302/

Q17:

https://futurezone.at/netzpolitik/drei-schraenkt-spotify-tarif-ein/233.086.797

Q18:

http://derstandard.at/2000045420433/Netzneutralitaet-Beschwerde-gegen-Mobilfunker-3-eingeleitet

Q19:

https://futurezone.at/netzpolitik/drei-schraenkt-spotify-tarif-ein/233.086.797

Q20:

http://derstandard.at/2000058299515/Verbraucherschuetzer-kritisieren-Deutsche-Telekom-fuer-Datentarif

Q21:

http://www.finanzen.at/nachrichten/aktien/Bussgelder-gegen-Netzneutralitaet-Verstoesse-1001959140

Q22:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Netzneutralitaet-Niederlaendisches-Gericht-kippt-Verbot-von-Zero-Rating-3718877.html

Q23:

https://netzpolitik.org/2017/niederlaendisches-zero-rating-verbot-wurde-gekippt-frontalangriff-gegen-die-netzneutralitaet/

11 comments :: Kommentieren

#NetzneutralitätVerstöße

verena.haider.uni-linz, 28. Juni 2017, 18:47

T-Mobile verhinderte die Nutzung von Skype auf dem iPhone aufgrund der dadurch generierten möglichen starken Netzauslastung. 

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#Netzneutralität Verstöße

carina.aigner.uni-linz, 28. Juni 2017, 19:09

Am Beispiel von 3

"Viele Netzbetreiber wollen partout eine Überholspur in ihren Netzen einführen, für deren Benutzung Unternehmen, wie etwa Netflix, zahlen sollen. Da deren Angebote schließlich gut ausgebaute Netze benötigen, lautet die Argumentation. Zusätzlich pushen Anbieter bestimmte Dienste mit Zero-Rating-Tarifen, deren Nutzung das Datenvolumen des Tarifs nicht belasten. Ein Vorteil gegenüber der Konkurrenz."

[...]"In Österreich hat der Mobilfunker "3" bereits Zero-Rating-Tarife an den Start gebracht. Neben seinem Spotify-Angebot, können Kunden auch bestimmte Zeitschriften downloaden, ohne dafür das Datenvolumen zu verbrauchen.  Der österreichische Telekom-Regulator hat in den letzten Monaten öffentlich bedauert, dass derartige Tarife in der EU nicht verboten sind."[...]

Quelle: http://derstandard.at/2000037619242/3-bringtZero-Rating-Tarif-fuer-Zeitschriften, 28.06.2017.

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#Netzneutralität Verstöße

lisa maria.reiter.uni-linz, 28. Juni 2017, 19:09

Aktuelle Diskussion rundum Vodafone:

Vodafone möchte bei Bedarf Zugang zu bestimmten Webseiten drosseln. Bspw.wird bei einer drohenden Netzüberlastung unter anderem den Zugriff auf sogenannte „One-Click-Hoster“ wie uploaded.net oder mega.nz. verlangsamt. Das Internet surfen oder „Social Networks hingegen nicht. Bundesnetzagentur prüft nun, ob Verstoß oder nicht.

Vgl. https://netzpolitik.org/2017/bundesnetzagentur-prueft-ob-vodafone-netzneutralitaet-verletzt/

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#NetzneutralitätVerstöße

antonia.gantner.uni-linz, 28. Juni 2017, 19:10

"Nichts für den Datenverbrauch bezahlen: Damit bewirbt Mobilfunker "3" seine "3Cloud". Dabei handelt es sich um eines von mehreren Angeboten, die nun die Regulierungsbehörde RTR kritisch unter die Lupe nehmen soll. Die Internetaktivisten des AK Vorrat haben im Namen mehrerer Kunden eine Beschwerde bei der RTR eingebracht. - derstandard.at/2000045420433/Netzneutralitaet-Beschwerde-gegen-Mobilfunker-3-eingeleitet"

http://derstandard.at/2000045420433/Netzneutralitaet-Beschwerde-gegen-Mobilfunker-3-eingeleitet

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#Netzneutralitätverstöße

elsa.wiesinger.uni-linz, 28. Juni 2017, 19:11

Tarife von Drei in Verbindung mit Spotify - Kein Datenverbrauch beim Musikhören

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#Netzneutralitätsverstöße

christina.pillmair.uni-linz, 28. Juni 2017, 19:11

Spotify, StreamOn von der Telekom, Krone mobil und Kurier mobil

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Hutchison Drei - bevorzugt eigene und Partnerdienste

thomas.sacher.uni-linz, 28. Juni 2017, 19:12

Eigene und Partnerdienste wurden vom Verbrauch der Frei MB ausgenommen.

http://www.scharf-links.de/43.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=58522&cHash=3c7db3f188

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# Netzneutralität

magdalena.bieregger.uni-linz, 28. Juni 2017, 19:13

Ganz Klar natürlich  Drei mit dem Spotify Angebot!

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#Netzneutralität

jaqueline.kreilhuber.uni-linz, 28. Juni 2017, 19:13

Scheinbar kostenlos Musik- und Videoangebote streamen: Das verspricht das neue StreamOn-Produkt der Telekom Deutschland. Doch damit verstößt der Netzbetreiber nicht nur gegen die EU-Regeln zur Netzneutralität, sondern er gefährdet die Grundprinzipien des Internets.

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#Netzneutralitätverstöße

elsa.wiesinger.uni-linz, 28. Juni 2017, 19:17

Netzneutralität - Ökonomische und Rechtliche Überlegungen

 

Kleiner Einblick in rechtliche und ökonomische Gedanken zur Netzneutralität

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elsa.wiesinger.uni-linz, 28. Juni 2017, 19:24

"Wenn ein Anbieter den Datenverkehr in unzulässiger Weise behindert, können in Zukunft Bußgelder bis zu 500 000 Euro fällig werden. Bußgelder bis zu 100 000 Euro drohen darüber hinaus, wenn die tatsächliche Datenübertragungsrate geringer ist als die vertraglich vereinbarte Bandbreite."

 

 

http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/unternehmen-bussgelder-gegen-netzneutralitaet-verstoesse_id_7044083.html

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