Statement Vorratsdatenspeicherung

christoph.linimayer.uni-linz, 13. April 2016, 22:14

Was ist Vorratsdatenspeicherung?

Die Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die Speicherung von personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen, ohne dass diese Daten im Moment der Aufzeichnung benötigt werden und ohne dass ein Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr besteht. Sie werden nur aus dem Grund gespeichert, dass sie in der Zukunft möglicherweise gebraucht werden könnten. Konkret handelt es sich bei diesen Daten meist um Telekommunikations-Verbindungsdaten. (vgl. Q1)

 

Welche rechtliche Grundlage gibt es?

Im Jahr 2006 beschloss die EU eine Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, welche die Mitgliedsstaaten in nationale Gesetze umsetzen mussten. In Deutschland trat ein entsprechendes Gesetz 2008 in Kraft, welches jedoch bereits zwei Jahre später für nichtig erklärt wurde. In Österreich wurde in 2012 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. 2014 erklärte der europäische Gerichtshof die Richtlinie für ungültig und auch in Österreich wurde das Gesetz im selben Jahr für nichtig erklärt. 2015 trat in Deutschland jedoch ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft. (vgl. Q1)

 

Was wird gespeichert?

Folgende Informationen müssen laut dem aktuell geltenden Gesetz in Deutschland gespeichert werden:

  • Wer wann mit wem wie lange über das Festnetz telefoniert hat
  • Wer wann mit wem wie lange über das Handy telefoniert hat
  • Wer wann wem eine SMS gesendet hat
  • Bei Handynutzern wird der Standort protokolliert, an dem er sich beim Telefonieren bzw. SMS-Schreiben aufgehalten hat
  • Wann welcher Computer mit welcher IP-Adresse online war
  • Bei SMS wird auch der Inhalt der Nachricht gespeichert

Diese Informationen werden höchstens zehn Wochen lang gespeichert. Die Standortdaten müssen bereits nach vier Wochen wieder gelöscht werden. Ausgenommen von der Vorratsdatenspeicherung sind Emails und aufgerufene Webseiten.
Kurz zusammengefasst muss also gespeichert werden, wer mit wem wann und über welche Geräte kommuniziert. (vgl. Q2)

 

Wofür werden die gespeicherten Daten verwendet?

Ermittlungsbehörden können die Daten mit einem richterlichen Beschluss anfordern. Diese dürfen jedoch nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten, wie beispielsweise Mord, Totschlag oder der Bildung einer terroristischen Vereinigung, verwendet werden. Mit diesen Daten kann geklärt werden, mit wem die Person in Kontakt stand und wo sie sich aufhält. Somit kann das Profil einer verdächtigen Person vervollständigt werden.
Ansonsten geschieht mit den Daten nichts und sie werden nach Ablauf der Frist gelöscht. (vgl. Q3) 

 

 

Quellen:

Q1: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung#Umsetzung_in_Deutschland

Q2: http://www.computerbetrug.de/anonym-surfen/online-durchsuchung

Q3: http://www.rp-online.de/digitales/internet/vorratsdatenspeicherung-das-bedeutet-das-neue-gesetz-fuer-ihre-daten-aid-1.5474731

Alle Quellen wurden zuletzt am 13.04.2016 21:00 Uhr abgerufen.

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