Rechtliche Rahmenbedingungen

susanne.groiss.uni-linz, 1. September 2016, 06:31

Rechtliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen

Nicht nur die Musikbranche sondern auch die Bücherbranche kämpft mit steigender Illegalität bei der Verbreitung von E-Books. In den USA dürften rund 10% Umsatzeinbußen auf Grund von Filesharing-Dienste wie Bit-Torrent oder SeaMonkey, vorliegen. Dies ist aber auf Grund der Globalität dieser Dienst nicht genau nachzuverfolgen. Für Deutschland wird aber ein ähnlicher Wert angenommen. Um die illegale Verbreitung von E-Books zu unterbinden, darum setzten unter anderem Amazon und Apple auf eigene Formate und Verschlüsselungsstrategien. Dass diese Strategie nur so lange funktioniert wie es noch keine Dateiformat-Converter und Entschlüsselungsprogramme gibt, ist sowohl den Konsumenten, als auch den Händlern klar. Obwohl Raubkopien kein neues Phänomen darstellen und die Gesetzgebung sich mit dieser Problematik beschäftigt ist es trotzdem sehr schwer die illegale Verbreitung von E-Books einzudämmen (Vgl. Q1).

Möchte der Autor sein Werk an zum Beispiel einen Verlag zur Vervielfältigung übergeben, ist dieser Akt im ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Dabei überlässt der Urheber dem Verlag, die Rechte an seinem Werk zu den verhandelten Konditionen. Der Verleger darf nun entsprechend der Konditionen das Werk vervielfältigen. Unter Vervielfältigung versteht man nicht nur das Kopieren von Hardcopy-Exemplaren, sondern auch E-Books sind digitale Kopien, die rechtlich gleich zu behandeln sind. Es ist aber vertraglich festzuhalten in welcher Stückzahl einerseits Hardcopy-Exemplare und andererseits E-Books verkauft werden dürfen (Vgl. Q2)

Nachdem der Verleger die Rechte zur Vervielfältigung an einem Werk erworben hat darf er es via (Online) Shop an den Kunden verkaufen. 

An dieser Stelle unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für Hardcopy und digitalen Werken. Nach dem Erwerb eines Hardcopy-Exemplars ist es möglich, dieses an Dritte weiterzugeben, ohne dafür weitere Rechtssprechungen zu beachten. Möchte man aber eine digitale Datei weitergeben, so muss das Verwertungsrecht aus dem Urheberrecht beachtet werden. Für den privaten Gebrauch dürfen auch digitale Werke vervielfältigt und weitergegeben werden, solang dies nicht öffentlich zugänglich gemacht wird. Der Begriff digitales Werk ist in diesem Sinne ein sehr weiter. Betrachtet man das E-Book im Kontext des Verwertungsrechtes, so ist festzustellen, dass dieses Recht dem Eigentümer der Urheberrechte vorbehalten ist. E-Books dürfen somit nicht einfach gespeichert, ausgedruckt oder weitergegeben werden, auch wenn dies nicht in der Öffentlichkeit passiert.

Um die somit unerlaubte Vervielfältigung E-Books zu unterbinden, wird ein Digital Rights Management System angewandt. Dabei werden bestimmte Funktionen wie Copy-Paste unterbunden. Die Unterbindung bestimmter Funktionen aktzepieren UserInnen mit dem Einverständnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Vgl. ebd.).

Außerdem kommen beim (Ver-)Kauf eines E-Books noch das E-Commerce Gesetz sowie möglicherweise das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz zu tragen. Ersteres regelt den Tatsächlichen Verkauf von Produkten im Internet und zweiteres gilt, sobald ein Geschäft außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten abgeschlossen wird (Vgl. ebd.).

Im Gegensatz zu anderen Produkten, unterliegen Bücher dem Buchpreisbindungsgesetz. Der Anwendungsbereich des Gesetztes gilt auch für eBooks. Das Gesetz verpflichtet alle Verlage und Importeure, einen festen Buchpreis festzulegen. Mit der Preisbindung und damit einer festgelegten Einschränkung der Preisgestaltung von Büchern und eBooks soll das Kulturgut Buch in einigen europäischen Ländern gefördert werden. Amazon.de bspw. ist als in Deutschland handelndes Unternehmen an die Buchpreisbindung gebunden. Dies bedeutet, dass sie überall zu denselben Preisen angeboten werden. Die Buchpreisbindung gilt aber nicht für fremdsprachige Bücher. Von der Buchpreisbindung insgesamt ausgenommen sind Hörbücher. Ebenfalls susgenommen von der Buchpreisbindung sind gestreamte bzw. geliehene Werke, wodurch der Fortbestand von Leihmodellen und eBook-Flatrates gesichert ist (Vgl. Q4).

Was immer wieder zu Diskussionen aufgrund Ungleichbehandlung hervorruft ist der Regelsteuersatz von 20% bei E-Books. Denn E-Books unterliegen im Gegensatz zu gebundenen Büchern nicht dem reduzierten UmsatzSteuersatz. In Österreich unterliegt nur der Verkauf von gebundenen Büchern dem ermäßigten Steuersatz von 10%. Der Verkauf von Höfbüchern und E-Books jedoch einem Regelsteuersatz von 20%. “Leider hat jetzt der EuGH in zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich und Luxemburg bestätigt, dass auf die Lieferung elektronischer Bücher (E-Books) zum Unterschied von Büchern aus Papier kein ermäßigter Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommt. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass es sich bei E-Books um eine elektronisch erbrachte Dienstleistung handelt, auf die der Regelsteuersatz anzuwenden ist” (Q5).

 

 

betroffene Gesetze:

-        Urheberrecht

-        Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch

-        E-Commerce Gesetz

-        Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz

-        (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

-        Buchpreisbindungsgesetz

 

 

Autorin: Darja Kneißl

 

Quellen:

Q1 – Jäger, Alexandra (2014) Zahlungsbereitschaft von E-Books wirkungsvoll erhöhen: Grundlagen des E-Book-Marketings, Diplomica Verlag

Q2 - Wirtschaftsanwälte.at (o.D), eBooks und das Urheberrecht, URL: http://www.wirtschaftsanwaelte.at/ebooks-und-das-urheberrecht/, download am 29.5.2016

Q3 - Lanzinger Michael (2016), Vorlesung Verträge im Web, Johannes-Kepler-Universität

Q4 - SelfpublisherBibel.de (2015), Preisbindung, URL: http://www.selfpublisherbibel.de/glossar/preisbindung/, download am 29.05.2016

Q5 - Artus.at, E-Books unterliegen dem reduzierten USt-Satz, URL: https://www.artus.at/blog/umsatzsteuer-ebooks-hoerbuecher-oesterreich, download am 29.05.2016

 

 

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