Urheberrecht

herta.belegu.uni-linz, 16. Juni 2013, 16:45

 

Das Urheberrecht ist ein sehr delikates Thema heutzutage in unserer Gesellschaft. Die Digitale Welt macht von Tag zu Tag gigantische Schritte im sozialen und wirtschaftlichen Bereich. Meiner Meinung nach ist es notwendig stärkere Sicherheitsmassnahmen zu treffen. Es ist fair, dass jede Kunstart geschützt wird und dass jeder Autor eine gewisse Sicherheit über seine Arbeit besitzt.Ich persönlich bin dafür, dass der Schutz gestärkt und verbessert werden soll.

1.Digitaler Fortschritt braucht ein starkes Urheberrecht, das eine freie Kommunikation und faire Nutzung frei zugänglicher Werke ermöglicht.



"Kreativität ist eine individuelle Leistung, die die Menschheit durch Erfindungen immer wieder voranbringt. Die neue digitale Welt ersetzt nicht die Kreativität einzelner, sondern schafft Netzwerke für Ideen in neuem Ausmaß. Wer heute im Netz Musik kauft, Flüge bucht oder skypt, nutzt Innovationen, hinter denen auch individuelle Kreativität steckt, genauso wie kommerzielle Interessen. Die Piraten blenden die wirtschaftlichen Wirkungsmechanismen in der digitalen Welt aus. Sie verstehen das Internet der frühen Neunziger als Blaupause für das Urheberrecht im 21. Jahrhundert.

Das Urheberrecht ist eine lange Geschichte gesetzgeberischer Updates in Folge neuer technischer Entwicklungen. Noch immer hat der Gesetzgeber für alle neu aufkommenden Nutzungsarten eines urheberrechtlich geschützten Werkes Lösungen konzipieren können, die bis heute tragen. Jetzt aber geschieht etwas Neues. Technische Innovationen laufen in immer kürzerer Folge ab. Produktzyklen drehen sich immer schneller, Geräteklassen verschmelzen. Gestern waren MP3-Player die Zukunft, heute sind sie ein Feature unter vielen in jedem normalen Handy.

Was bedeuten Dynamik und Wandelbarkeit der digitalen Welt für das Urheberrecht? Neue Geräte und gewandelte Nutzergewohnheiten lösen in zerstörerischer Kreativität (Schumpeter) einen Wandel hin zu digitalen Geschäftsmodellen aus. Digitaler Fortschritt wiederum braucht ein starkes Urheberrecht, das eine freie Kommunikation und faire Nutzungsmöglichkeiten für frei zugängliche Werke ermöglicht. Aus dieser Bedeutung speist sich der inszenierte urheberrechtliche Showdown der vergangenen Wochen. Denn das Urheberrecht ist die Wirtschaftsordnung des Internetzeitalters. In der Informationsgesellschaft ist das Urheberrecht eine wesentliche Ressource für die Kreativität des Einzelnen und damit ganzer Gesellschaften. Deswegen ist das Niveau des urheberrechtlichen Schutzes in Deutschland hoch, sehr hoch sogar.

Das Urheberrecht tariert vielfältige Interessen aus. Im Tauziehen um Zugang zu Nutzungsrechten gibt es mehr als zwei Enden: Im Mittelpunkt steht das Werk und der Künstler, der es schafft, aber allzu häufig nicht von den Früchten profitiert. Außerdem gibt es Regelungen für diejenigen, die ein Werk nutzen wollen. Zwischen diesen Polen befinden sich weitere wichtige Gruppen: Die Verwerter, etwa Verleger oder Produzenten, deren Geschäftsfelder sich derzeit so dramatisch verändern. Dazu zählen auch die Anbieter, die die Inhalte im Netz vermitteln, also den Zugang zum Internet gewähren oder die Dateien abrufbar halten, aber möglichst wenig Verantwortung für die Inhalte übernehmen wollen. Schließlich betrifft das Urheberrecht auch die Hersteller von Geräten, mit denen Inhalte abgespielt und kopiert werden können – das spielt insbesondere bei der Privatkopie eine große Rolle. In diesem Interessengeflecht kann sich der Gesetzgeber nicht mit einem der Akteure verbünden. Denn an welcher Stellschraube er auch dreht, er verengt in diesem Teamspiel immer die Bewegungsfreiheit für mindestens einen der Mitspieler.

Mit immer weiteren Gesetzen kann der Schutz des geistigen Eigentums nicht verbessert werden, sondern es droht auch die Gefahr der Verschlechterung. So haben die letzten gesetzlichen Änderungen zwischen 1998 und 2009 zu erheblichen Verkomplizierungen am Text des Urheberrechtsgesetzes und deutlichen Akzeptanzproblemen geführt. Die Modernisierung des Urheberrechtes wird nicht mit Schlagworten gelingen. Es braucht ebenfalls kein neues Urheberrecht, das Einzelregelungen für Übertragungsarten oder Geräte konzipiert, die morgen schon veraltet sind, aber die Entwicklung neuer Technologien behindern. Es ist auch nicht zukunftsweisend, über Warnhinweise oder Netzsperren einseitig auf eine stärkere Durchsetzung bestehenden Rechts und eine weitgehende Kontrolle des Internets zu setzen. Internetserviceprovider dürfen nicht vom Gesetzgeber als Hilfssheriffs verpflichtet werden. Eine Deep-Packet-Inspection kann nicht die Vision einer freien Gesellschaft sein, denn niemand will eine Internetzensur. Das Recht muss von den Bürgern akzeptiert werden. Es kann nicht allein davon leben, dass es von den Gerichten gegen das allgemeine Bewusstsein durchgesetzt wird.

Die Verschränkung der Akteure erlaubt im Moment keinen großen Wurf und kein Superreformgesetz, das alle Interessenkonflikte der digitalen Welt auf einmal lösen könnte, zumal Deutschland in einem gemeinsamen europäischen Rechtsrahmen handelt. Die Kreativindustrie hat aber gezeigt, dass sie die Vorteile der Netztechnologien im bestehenden Rechtsrahmen inzwischen beeindruckend zu nutzen weiß. Digitale Fernsehplattformen und Videotheken sind die jüngsten wirtschaftlichen Taktgeber. Der Erfolg von Streamingdiensten vor allem in Großbritannien und Skandinavien verdeutlicht das Potential. Innovative Angebote, die legal genutzt werden, überwiegen mittlerweile illegale Angebote. Laut einer aktuellen Untersuchung des Branchenverbands Bitkom setzt nur noch ein Prozent der Internetnutzer auf mehr Raubkopien. Wo die Wirtschaft Antworten auf die neuen Fragen des digitalen Zeitalters gefunden hat, werden wie bei Verlagen und in der Musikindustrie auch wieder schwarze Zahlen geschrieben. Die Selbstregulierungskräfte des Netzes müssen geweckt und genutzt werden. Die Zentralgestalt des Netzes ist nicht der Staat, sondern der mündige Nutzer. Transparenz und Information entfalten eine steuernde Kraft, die durch die Rechtssetzung unterstützt werden müssen.

Deswegen ist eine Kulturflatrate, mit der für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internet eine pauschalierte und kollektivierte Vergütung eingeführt würde, der falsche Weg. Danach stünde dem einzelnen Rechteinhaber nicht länger das ausschließliche Recht zu, über die Nutzung seiner Inhalte im Internet zu entscheiden. Die Kulturflatrate ist aber nicht nur eine ökonomisch widersinnige Zwangskollektivierung, sie wäre auch mit europäischen Vorgaben nicht zu vereinbaren.

Das heißt nicht, dass pauschalierte Lösungen unmöglich sind – es gibt sie schon jetzt: In Form der Privatkopie. Sie ist keineswegs kostenlos. Der Nutzer zahlt – über den Preis von Datenträgern und Geräten – bereits eine pauschale Vergütung für sein Kopierrecht. Die Privatkopie ist in dieser Form nach deutschem und auch europäischem Urheberrecht rechtlich zulässig und soll es auch bleiben. Allerdings macht sich nach geltendem Recht strafbar, wer die technischen Kopierschutzmaßnahmen von „Findet Nemo“ knackt, um die schnell zerkratzte DVD auf der Festplatte zu sichern. Auch wenn die Musikbranche inzwischen ganz überwiegend auf sie verzichtet, Kopierschutzhürden hebeln die Schranke aus und behindern vor allem technisch unversierte Kunden, während sie Massenvervielfältiger nicht schrecken.

Die Befürworter einer „Fair use“-Regelung gehen noch einen Schritt weiter. Der Begriff entstammt dem angloamerikanischen Rechtskreis: Erlaubt ist, was fair ist. Während im kontinentaleuropäischen Urheberrecht traditionell ein abschließender Katalog die gesetzlich zulässigen Nutzungen auflistet, sind es in Amerika und Großbritannien die Gerichte, die durch immer neue Entscheidungen den Bereich des „fairen“ Gebrauchs abstecken. Ob eine Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials als „fair usage“ angesehen wird, entscheiden die dortigen Richter insbesondere nach Art und Zweck der Verwendung, Art des Werks und wie sich die Verwendung des Werks auf dessen künftige Verwertbarkeit auswirkt.

Die Befürworter von „Fair use“-Regelungen argumentieren: Das geltende Recht behindere neue, kreative Kombinationen verschiedener Techniken wie Remix oder Mashups. Tatsächlich ist der Werkschaffende der digitalen Gesellschaft häufig „Produser“, also jemand, der zugleich produziert und konsumiert, der Urheberrechte einerseits nutzt und andererseits erschafft. Für ihn wäre „fair-use“ eine echte Arbeitserleichterung.

Mit den heutigen europäischen Vorgaben ist „fair use“ allerdings nicht machbar. Die Richtlinien bestimmen in einem abschließenden Katalog, in welchen Fällen Mitgliedstaaten die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten gesetzlich für zulässig erklären dürfen. Sie verweisen also nicht allgemein auf einen „fair use“ urheberrechtlich geschützter Inhalte. Eine europäische Rechtsänderung ist notwendig, damit „ein spanischer Prod-user“, der ein Mashup in Deutschland bastelt, dieselben Freiheiten wie in seinem Herkunftsland genießt. Ohne einen einheitlichen und gleichermaßen freiheitlichen Rechtsraum bleibt die notwendige Europäisierung des Urheberrechts eine Chimäre. Übrigens: Die Europäische Kommission hat mit dem Grünbuch über den Online-Vertrieb von audiovisuellen Werken die Diskussion über gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei nutzergenerierten Inhalten bereits aufgegriffen. Das ist ein notwendiger Schritt, damit das Urheberrecht der Zukunft auch auf europäischer Ebene geschrieben wird.

Die nationale Politik darf nicht in die Regulierungsfalle eines globalen Netzes tappen, sie darf aber Verantwortung nicht abgeben und immer nur auf andere verweisen. Deswegen brauchen wir eine Modernisierung des Urheberrechts, die gleichzeitig auf die Europäisierung des Rechts setzt. Hier kann man über Regelungen für verwaiste Werke, Technikneutralität der Kabelweiterleitung und Leistungsschutz reden.

Für Kulturpessimismus gibt es keinen Anlass. Dass Kulturgüter durch digitale Verbreitungstechnik für viele Menschen verfügbar sind, ist vor allem ein Gewinn für unsere Gesellschaft. Auch wenn ich als Liberale Kreativität immer als Ursprung von Individualität sehe, ist es positiv, dass die digitale Revolution zu einer ungeahnten Vernetzung von Wissen und Kultur führt. Ich warne aber vor einer romantischen Sicht auf die digitale Revolution. Die ökonomische Durchdringung des Internets ist eine Realität. Das Internet 2012 hat mit dem der frühen Neunziger überhaupt nichts zu tun. Deswegen sind manche Positionen in der jetzigen Debatte aus meiner Sicht so hoffnungslos überzeichnet.

Das Urheberrecht wird auch künftig einen für alle Seiten akzeptablen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen schaffen müssen. Die Industrie hat die Verpflichtung, weiter neue Geschäftsmodelle für das Netz zu entwickeln, die von den Verbrauchern noch besser angenommen werden. Freiräume für technische Innovationen sind vorhanden. Als Schiedsrichter hat der Gesetzgeber die Regeln zu setzen, nach denen der Austausch organisiert wird. Klar ist aber: Die Werke von Kreativen gehören auch in der digitalen Welt geschützt."



2.Urheberrechtsverletzungen im Internet sollen stärker verfolgt werden?



PRO:

Klar definierte geistige Eigentumsrechte sind eine wichtige Voraussetzung für die Arbeit von Künstlerinnen und Künstlern sowie für unseren wirtschaftlichen Erfolg in der Wissensgesellschaft insgesamt.Die Privatsphäre muss aber beachtet und weiter geschützt bleiben.Für die Zukunft ist es wichtig,dass Urherber alternative Vertriebswege finden.



KONTRA:

Auch hier wird dem Überwachungsstaat Vorschub geleistet.Eine Abschaffung der Tauschbörsen arbeitet den Konzernen, nicht den Künstlern selber zu. Es wird schlichtweg als wilkommener Vorwand zur Totalüberwachung und Instrument nachträglicher Verfolgung " bei Bedarf" missbraucht. Es beginnt schleichend illegal zu sein, was über ein halbes Jahrhundert üblich und kulturell weiterbringend war. Es ist eine irrige Meinung dass dem Künstler Schaden entsteht. Wer seinen Künstler liebt, scheut sich nicht davor, die Platte, den Tonträger zu kaufen auch wenn er den Titel aus dem Internet gezogen hat.

Urheberrechtsverletzungen sind auf alles was es überhaupt gibt auszudehnen. der nächste Schritt ist dann die Illegalisierung, dass der Seitenbetreiber eines Internetauftrittes auf eine Seite verlienkt hat deren links auf eine Seite verlinken, deren Betreiber jemanden kennt, der wiederum jemanden kennt der auf eine Tauschbörse mal verlinkt hat.Nein, das ist Überwachungsstaat live. Deren haben wir jetzt schon genung.

Sollte jedenfalls Urheberrechtsschutz kommen so wie er schon jetzt in der Schublade liegt, ist jeder Mensch in diesem Land einer Strafbarkeit zu überführen, ob Sie es jetzt schon glauben und erkennen, oder nicht.



Quelle:

-(bmj: http://www.bmj.de/SharedDocs/Namensartikel/20120531_Kein_Grund_zum_Kulturpessimismus.htmlZugriff:14.06.2013)

-(Wen-Waehlen: http://www.wen-waehlen.de/btw09/kandidaten/begruendung1083.html, Zugriff:14.06.2013)



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christoph.futterknecht.uni-linz, 17. Juni 2013, 00:05

Zur stärkeren Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet möchte ich noch ergänzen dass es wichtig wäre klare Gesetze zu formulieren. Ich finde es sollte erst Leute bestraft werden die sich selbst damit bereichern.

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