Statement Streaming - in der Grauzone der Legalität
jutta.mayr.uni-linz, 30. April 2015, 20:39
Unter Streaming versteht man die Übertragung von Audio- und Mediadateien über ein Netzwerk um diese Dateien wiederzugeben bzw. abzuspielen. Im Gegensatz zum Download werden die Daten allerdings nur kurzfristig zwischengespeichert und nach der Wiedergabe verworfen. (Q1)
Man kann zwischen zwei verschiedenen Arten von Streaming unterscheiden:
- On-Demand-Streaming:
die Daten werden in einem beständigen Fluss aus kleinen Datenpaketen übertragen und können daher auch bei sehr großen Datenmengen sofort wiedergegeben werden. Damit der Datenfluss nicht durch Aussetzer ins Stocken gerät, nutzt das Media-Streaming üblicherweise einen Datenpuffer. Die Zwischenspeicherung im sogenannten Cache ermöglicht das vor- und zurückspulen der Mediadatei. (Q2) - Live-Streaming:
das Mutimediaangebot wird in Echtzeit bereitgestellt. Ein Beispiel hierfür ist die Übertragung eines Fußballspieles über die Website eines Fernsehsenders. Der Nachteil dieser Methode ist, genauso wie beim herkömmlichen fernsehen, dass der Zuseher keine Möglichkeit hat vor- oder zurückzuspulen. (Q3)
Rechtlich gesehen bewegt sich Streaming in einer Grauzone und es prallen unterschiedliche Interpreationen der Rechtslage aufeinander. Einerseits wird das Urheberrecht auch dann verletzt, wenn die Mediendateien nur vorübergehend im Cache gespeichert werden, andererseits ist im "Recht der Privatkopie" festgeschrieben, dass einzelne Vervielfältigungen durch Privatpersonen zulässig sind, solange sie keinen Erwerbszwecken dienen und man sich nicht einer offensichtlich rechtswidrigen hergestellten oder öffentlich zugänglich gemachten Vorlage bedient hat. (Q3)
Wenn jemand beispielsweise einen brandneuen Kinofilm ins Netz stellt, dann kann man davon ausgehen, dass derjenige nicht der tatsächliche Urheber dieses Werkes ist. Folglich dürfte man sich einen solchen Film nicht ansehen, aber auch hier gibt es einen Zusatz, der wie folgt lautet:
"Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben." (Q3)
Bisher haben die Gerichte dahingehend entschieden, dass es sich beim Streaming lediglich um zwischengespeicherte Daten im Cache handelt, die somit als flüchtig und begleitend anzusehen sind. Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass der bloße Abruf von Inhalten per Streaming legal ist. Im Gegensatz dazu argumentieren die Rechteinhaber und deren Anwälte jedoch damit, dass auch die Speicherung im Cache einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt. (Q3)
Wer sich zweifelsfrei auf der sicheren Seite befinden will, sollte daher auf kostenpflichtige Video- und Musikportale zurückgreifen, für die es mittlerweile ein breitgefächertes Angebot gibt. Auf https://www.vergleich.org/video-on-demand/ gibt es einen übersichtlichen Vergleich, der auch die bekannten Videoportale Netflix, Amazon Instant Video und Maxdome beinhaltet.
Als Nutzer sollte man unbedingt darauf achten, dass die Anbieter verschiedene Geschäftsmodelle verfolgen. Während bei Netflix das gesamte Film- und Serienangebot im Abo inbegriffen ist, muss bei Amazon Instand Video und Maxdome teilweise auch von Abonnenten eine Gebühren für Filme im Einzelabruf entrichtet werden. Dadurch schnellen die Kosten rasch in die Hohe. (Q4)
Auch Musikliebhaber können mittlerweile aus mehreren legalen Musikportalen auswählen, beispielsweise Xbox Music und Spotify. Unter http://www.musikstreamingdienste.net kann man sich einen schnellen Überblick verschaffen.
Quellen:
(Q1) Online: http://de.wikipedia.org/wiki/Streaming_Media
(Q2) Online: http://www.pcwelt.de/tipps/Was-bedeutet-eigentlich-Streaming-Erklaerung-9578595.html
(Q3) Online: http://www.e-recht24.de/artikel/urheberrecht/6558-kino-to-sind-streaming-filmportale-legal-oder-illegal.html
(Q4) Online: https://www.vergleich.org/video-on-demand/
Alle angeführtne Onlinequellen wurden am 29. April 2015 aufgerufen.
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