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Aktualisiert am: 2007.07.13, 14:38
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Mittwoch, 20. Juni 2007
Was darf ich veröffentlichen?
Sabrina.Jaeger.Uni-Sbg, 20:21h
In der Qualitätssicherung beschäftigten wir uns hauptsächlich damit wie wir unseren Webloggern qualitativ hochwertige Beiträge „garantieren“ können. Um dies zu gewährleisten finde ich es wichtig nicht nur uns selbst über Möglichkeiten der Qualitätssicherung zu informieren, sondern auch unsere User. Diese sollten in erster Linie über ihre Rechte und Pflichten informiert werden, da ihnen oft selbst nicht bewusst ist über was sie berichten „dürfen“ und was nicht.
Im folgenden Artikel beispielsweise geht es darum was Blogger zitieren dürfen und was nicht. Dazu werden zwei Internetrechtler befragt: rechtmäßgies Zitieren Hier ein weiterer Linke zum Thema was veröffentlicht werden darf und was nicht. In diesem Beitrag geht es vor allem darum welche Rechte der User im Hinblick auf seine eigenen Texte hat und welche Pflichten er beim Zitieren anderer hat. Des Weiteren werden folgende Themen behandelt: Links, Fotos, Musik, Tipps zur Meinungsäußerung und Recherche. http://www.spreeblick.com/2006/10/05/darf-ich-das-bloggen/ Der folgende Beitrag „Journalistisch anmutende Nachrichtenblogs“ beschäftigt sich mit den Folgen der neuen Internetgesetze – dem „Telemediengesetz“ und dem „Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien“ – die 2007 in Kraft getreten sind. Obwohl der Artikel bereits 2006 veröffentlicht wurde behandelt er einige wichtige Fragen, die mit dem In-Kraft-Treten der Gesetze relevant sind, sowie die Gesetze selbst: „Das TMG soll dabei die technischen und wirtschaftlichen Aspekte von Webseiten regeln, der neue RStV schafft Vorschriften über die journalistische Seite, wird also hauptsächlich Fragen regeln, die die Inhalte der Telemedien betreffen. Beide Gesetze sollen nebeneinander gelten, und das für sämtliche Medienformen, die im Internet anzutreffen sind“. Des Weiteren wird im Beitrag auf die Pflichten von Mediendiensten eingegangen: „Der neue RStV gilt für alle Telemedien, also grundsätzlich auch für Blogs und Podcasts. Das Gesetz unterscheidet aber zwischen solchen Telemedien, die journalistisch-redaktionell gestaltet sind, und solchen, auf die dies nicht zutrifft. Bestimmte Mediendienste, wie etwa ein journalistisch anmutendes Nachrichtenblog, haben dann den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu folgen. Zum Beispiel müssten die Nachrichten vor ihrer Verbreitung auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit vom Anbieter geprüft werden“. Interessant und meiner Meinung nach auch wichtig wäre es zu prüfen in welchen Bereich unser Weblog hineinfällt. Immerhin würde eine, wie eben erwähnte, Pflicht zur Prüfung der Inhalte vor ihrer Verbreitung sowohl die Redaktion als auch die Qualitätssicherung betreffen. Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23968/1.html Zum Abschluss möchte ich noch auf einen Link zum Telemediengesetz (TGM) hinweisen. http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/ Dieser Link führt zu § 13 des TGM: Pflichten des Diensteanbieters. Dies könnte vor allem für die Redaktion interessant sein. http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html ... comment |