Themen Urheberschaft in digitalen Medien

Hans.Mittendorfer.Uni-Linz, 11. Mai 2013, 09:16

Der Vorgang des Kopierens hat durch die Digitalisierung audio-visueller Medien eine neue Qualitätsstufe erreicht. Für das Kopieren digital codierter Quellen gilt im Vergleich zu analog codierten Medien:

  1. die Kopie ist vom Original nicht zu unterscheiden,
  2. der Kopiervorgang beeinträchtigt das Original in keiner Weise,
  3. die für den Kopiervorgang notwendigen Ressourcen sind vernachlässigbar klein, berücksichtigt man, dass Trägermaterialien in allen Fällen der Speicherung von Information notwendig sind.

Sofern keine Maßnahmen zur Kennzeichnung der Instanzen oder zur Verhinderung des Kopiervorganges ergriffen werden, sind die obgenannten Eigenschaften als grundsätzlich anzusehen.

Die daraus folgende Praxis des Kopierens urheberrechtlich geschützter Werke, wird als hinlänglich bekannt vorausgesetzt. Die Diskussion um die Zukunft, bzw. Weiterentwicklung eines Urheberrechts digitaler Werke wird kontroversiell geführt.

Einordung des Urheberrechts

 

Eine Skizze des Urheberrechts

Auszugsweise Darstellung des Aufbaues und ausgewählter Teile des geltenden Urheberrechtsgesetztes in Österreich. Es besteht keine Absicht den vollen Umfang des Gesetzes darzustellen, sondern lediglich einen Eindruck der Materie zu hinterlassen, um anschließende Fragen besser beurteilen zun können.

Gegenstand des Schutzes

Das Urheberrechtsgesetz hat zum Schutzgegenstand das Werk als geistiges Eigentum, jedoch nicht den materiellen Anteil (Papier, Datenträger) und Leistungsschutzrechte oder Nachbarrechte, die keinen Werkcharakter haben, aber dennoch schutzbedürftig sind. Zu den Letzeren zählen Rechte der Datenbankhersteller, der Künstler und Produzenten. Die Schutzdauer ist zeilich begrenzt, 70 Jahre in den meisten Fällen.

Dem Motiv und Ursprung des Urheberrechts entsprechend, gilt der Schutz nicht dem Werk an sich - es darf uneingeschränkt konsumiert, also gelesen, angehört, angesehen werden - sondern den Verbreitungs- und Verwertungsarten.

Werk und Werkarten

Werke sind mehr als Ideen und Geistesblitze. Sie sind eigentümliche, geistige Schöpfungen, die sich vom Üblichen und Alltäglichen abheben (vgl. Quelle 4, Urheberrecht/Der Werkbegriff).

Das Österreichische Urheberrecht unterscheidet folgende Werkarten:

Das Österreichische Urheberrecht zählt die Werkarten taxativ auf. Websites werden dort nicht angeführt, sind daher als solche nicht geschützt, was nicht bedeutet, dass einzelne Inhalte von Websites (Literatur, Lichtbildwerke, Werke der Filmkunst oder Datenbanken) urheberrechtlichen Schutz genießen.

Die Verwertungsrechte

Dem Urheber allein gebührt die Verwertung seines Werkes (vgl. § 14 Urheberrechtsgesetz). Das Österreichische Urheberrecht zählt die Verwertungsrechte taxativ auf:

Die Werknutzungsrechte im Einzelnen sind den Werkarten und Verwertungsrechten entsprechend detailliert geregelt. Der kompetente Zugang zu den einzelnen Rechtsnormen ist Spezialisten vorbehalten, bzw. bedarf der eingehenden Beschäftigung.

Werknutzungsbewilligung und Werknutzungsrecht

§ 24. Urheberrechtsgesetz: Der Urheber kann anderen gestatten, das Werk auf einzelne oder alle nach den §§ 14 bis 18a dem Urheber vorbehaltenen Verwertungsarten zu benutzen (Werknutzungsbewilligung). Auch kann er einem anderen das ausschließliche Recht dazu einräumen (Werknutzungsrecht).

§ 26. Urheberrechtsgesetz: Auf welche Art, mit welchen Mitteln und innerhalb welcher örtlichen und zeitlichen Grenzen das Werk von einem Werknutzungsberechtigten (§ 24 Abs. 1 Satz 2) benutzt werden darf, richtet sich nach dem mit dem Urheber abgeschlossenen Vertrag.

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Digital Rights Management (DRM)

Auf der einen Seite wollen Gesetzgebung und Digitales Rechtemanagement digital codierte, urheberrechtlich geschützte Werke, einmal erworben, "unveräußerbar" machen und mittels der Methoden der Kryptographie auf den Eigentümer rückführbar kennzeichnen. Digitales Rechtemanagement tendiert eben dazu, "Nutzungsrechte über das Ausmaß der ursprünglichen Urheberrechtsgesetzgebung einzuschränken" (vgl.Quelle,).

Lawrence Lessig, Professor an der Stanford University, Californien meint aber, dass "das Recht dem Fortschritt weichen muss". Er argumentiert in Übereinstimmung mit der Vorstellung des dritten US-Präsidenten Thomas Jefferson: Sobald eine Idee ausgesprochen ist, sei sie frei".

Das Thema vertiefende, bzw. weiterführende Quellen:

Creative Commons:

Weiterführende Quellen:

Alle Verweise wurden am 25. Mai 2011 zuletzt aufgerufen.

24 comments :: Kommentieren

Frage zu Urheberrecht

mario.skopec.uni-linz, 11. Mai 2013, 10:24

Frage zu der Aussage: Das Urheberrecht kann nie verkauft werden.

Was unterscheidet den Urheber von jemandem, der alle Nutzugsrechte hat?

Antwort:

Der Name des Urhebers bleibt Zeit seines Lebens mit dem Werk verbunden.

Es müssen nicht alle Werknutzungsrechte veräußert werden - es können auch nur Teile davon verkauft werden (z.B. bestimmte Sendezeiten,...).

Hiezu müssen Verträge gemacht werden.

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Nutzungsrechte

kerstin.gillmayr.uni-linz, 11. Mai 2013, 11:52

Hallo,

 

ich hab hier einen interessanten Beitrag zu den Nutzungsrechten in Österreich gefunden.

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=449431&DstID=0

Quelle = WKO

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harald.banglmayr.uni-linz, 11. Mai 2013, 10:28

Bsp Knebelverträge http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.panorama-knebelvertraege-fuer-superstars.56796f46-cd9e-4f66-a45b-7c25cd62e5d7.html

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Dschungel Camp,DSDS,Topmodel,etc...

harald.banglmayr.uni-linz, 11. Mai 2013, 10:40

Typisch RTL (&PRO7): http://www.bild.de/unterhaltung/tv/dschungelcamp/bei-dsds-popstars-dschungelcamp-gntm-bauer-sucht-frau-15532868.bild.html :D

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harald.banglmayr.uni-linz, 11. Mai 2013, 10:58

Die AKM ist für Musiker/Künstler und deren Rechte in österreich Zuständig.

http://www.akm.at

 

 

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Patent Wahnsinn

sevda.oezdemir.uni-linz, 11. Mai 2013, 11:19

Nestlé will jetzt auch natürliche Heilmittel patentieren =>http://h0rusfalke.wordpress.com/2013/04/24/nestle-will-jetzt-auch-naturliche-heilmittel-patentieren/

Mehr als nur Brokkoli =>http://www.ftd.de/unternehmen/industrie/:natuerliche-ressourcen-mehr-als-nur-brokkoli/50146938.html

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Creative Commons

magdalena.grims.uni-linz, 11. Mai 2013, 11:21

Creative Commons für Fotos:

Photo Pin - http://photopin.com/

Flickr - http://www.flickr.com/creativecommons/

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Creative Commons

dominik.koepplmayr.uni-linz, 11. Mai 2013, 11:22

Musik:

http://audiofarm.org/

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tomislav.maric.uni-linz, 11. Mai 2013, 11:23

Hier ein Link vom Dienst Flickr:
http://www.flickr.com/creativecommons/

Es gibt Personen, welche hier ihre Fotos hochladen, daneben sind die Logos zu sehen, was mit den Fotos gemacht werden darf.

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Creative Commons

kerstin.gillmayr.uni-linz, 11. Mai 2013, 11:24

für Fotos

http://www.flickr.com/creativecommons/

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Soundcloud - CC Musik

harald.banglmayr.uni-linz, 11. Mai 2013, 11:27

http://soundcloud.com/creativecommons Hier ein gutes Beispiel eines Künstlers/einer Band (einfach runter scrollen zum letzten Song...ganz rechts beim Balken sind die Zeichen der CC sichtbar)

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Creative Commons

sevda.oezdemir.uni-linz, 11. Mai 2013, 11:30

Musik http://freemusicarchive.org/curator/creative_commons

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harald.banglmayr.uni-linz, 11. Mai 2013, 11:36

http://freemusicarchive.org/search/ Hier auf der Seite die du gepostet hast kann man direkt nach Rechten filtern und suchen  :)

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sevda.oezdemir.uni-linz, 11. Mai 2013, 11:40

 

 

danke:) oder so=>

http://freemusicarchive.org/curator/CCcommunity/

 

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harald.banglmayr.uni-linz, 11. Mai 2013, 11:42

stimmt :P :D

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Below is a list of exemplary music communitie

longlong.yu.uni-linz, 11. Mai 2013, 11:32

http://creativecommons.org/music-communities

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CC bei Filmen - Vimeo

harald.banglmayr.uni-linz, 11. Mai 2013, 11:40

http://vimeo.com/creativecommons Vimeo bietet eine Platform u.A. für CC Filme/Videos an.

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Creative Commons Film

sevda.oezdemir.uni-linz, 11. Mai 2013, 11:48

Erstes Film Fest

http://www.nordicfilmfestival.cc/

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Video zu Creative Commons

magdalena.grims.uni-linz, 11. Mai 2013, 11:51

Was ist Creative Commons?

http://www.youtube.com/watch?v=52QD5zzPa88

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Ein schönes Beispiel: Linz

tomislav.maric.uni-linz, 11. Mai 2013, 12:13

LInz ist ein Vorreiter bei diesem Thema.
Hier beispielsweise ist zu sehen, welche Apps/Programme/Websiten mit diesen Informationen realisiert worden sind:
http://data.linz.gv.at/anwendungen/

 

Doch wie weit sollte so etwas gehen?
Beispiel: http://linz.faehrt.at/ (Standortschutz)

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harald.banglmayr.uni-linz, 11. Mai 2013, 12:57

Interessanter Bericht Tomi. Faszinierend und beunruhigend zugleich :D

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Copyleft

sevda.oezdemir.uni-linz, 11. Mai 2013, 12:53

Auch interresant  http://www.gnu.org/copyleft/copyleft.de.html

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