Aufgabe 3: Überholtes Urheberrecht?

sevda.oezdemir.uni-linz, 16. Juni 2013, 21:24


Till Kreutzer, hamburger Jurist und Experte für Informationsrecht:

(http://www.archivia.at/keynotes/kreutzer/ 16.06.2013)

Kreutzer sieht im Urherberrecht ähnliche Probleme für öffentliche Archive, wie sie auch für hompages oder alle anderen Formen aggregierter Medien bestehen:
Durch die Einbindung verschiedener Medienarten, wie Bilder, Grafiken, Sprach/Musik-Aufnahmen, Videos, Texte und Animationen anderer Autoren in ein neues Projekt, zB eben Die Europeana, die eigene homepage oder eine Videocollage in youtube, ist der Projektverantwortliche gezwungen, jeden einzelnen Rechteinhaber der verwendeten Inhalte um Erlaubnis und eventuelle Rechts/Zahlungmodalitäten zu kontaktieren. Dies stellt einen hohen Arbeitsaufwand dar, der zur eigentlichen kreativen Betätigung, dem geistvollen Zusammenstellen der verwendeten Fremdinhalt zu einem neuen Werk, noch nichts beiträgt. Anhand von Lehrbüchern lässt sich dies anschaulich illustrieren: Dabei wird der Kerntext üblicherweise mit vielen externen Informationsquellen erweitert, die alle auf Urheber- und Nutzungsrechte überprüft werden müssen. Dabei stellt diese rechtliche Absicherung keine kreative Leistung des Lehrbuchautors dar, sondern das geschickte Unterstützen des Kerntextes mit den eingebundenn Medien.

Weiters kann das ganze Bemühen scheitern, sollte ein integraler Bestandteil aus Fremdmaterial bestehen und sich dessen Rehteinhaber vollständig weigern, sein geistiges Eigentum in das neue angestrebete Werk einzufügen. Sollte, beispielsweise, bei einer Gruppenarbeit für ein Lehrbuch der Autor eines Basiskapitels die Meinung ändern und seine Arbeit nicht in das gemeinsame Werk einarbeiten, so läuft das ganze Projekt Gefahr, zu scheitern.

Da unser bestehendes Recht auf die gängige Produktionsweise geistiger Inhalte im 19. Jahrundert durch einen einzelnen Schaffenden abzielte, und Gruppenarbeiten nur schwerlich fassen kann, bedarf es dringender Überarbeitungen.

Ansätze dazu:
 - Schutzdauern senken: 70 Jahre Werkschutz nach ableben des Autors fürht dazu, dass Werke verwaisen, vergriffen sind, wenn ihre wirtschaftliche, finanzielle Bedeutung längst vergangen ist, ihr kultureller Wert aber nach wie vor gegeben ist. Die lange Schutzdauer bewirkt dabei, dass es für Verlage unrentabel ist, Werke mittlerer Bekanntheit langfristig anzubieten. Dadurch verhindert das Urheberrecht aber komplett die Nutzung dieser Werke!

 - vereinfachte Lizenzierung 'per Knopfdruck': Technische Lösungen, die für den Nutzer fremder Inhalte auf einen Klick alle möglichen Rechtsansprüche erheben, abklären und womöglich auch gleich abgelten/bezahlen.

 - Ausklammern des Urheberrechts: So könntte eine Musikgruppe ihre Musik-Aufnahmen kostenfrei zum Anhören (ohne aber eine kommerziellen Verwertung zu erlauben) zu Verfügung stellen und dadurch zu hohem Bekannheitsgrad gelangen (sofern die Musik eben wirklich gut ist) und daraus bezahlte Auftritte lukrieren. Kreuzer beschreibt den selben Ansatz basieend auf dem 'creative commons'-Gedanken gegen Ende seines Vortrags.



Kristin Joachim von rbb hat Armin Rott, Professor für Medienökonomie in Hamburg, interviewt: (http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bildpaywall100.html,16.06.2013)

Andreas Weck, Netzpiloten.de:(http://upgrademeblog.com/2013/06/08/online-werbung-paywalls-und-abo-modelle-mach-doch-aber-bitte-kundenfreundlich/,16.06.2013)

Sowohl Weck als auch Rott thematisieren, wie bei bestehder Rechtslage Autoren zu ihrer Abgeltung, sprich Bezahlung kommen können, oder Urheber-, Verwertungs- und sostige wirksamen Rechte anzupassen sind. Aus den Artikeln lässt sich schliessen, das Kunden sehr wohl bereit sind für Qualität zu bezahlen, für Musik ebenso wie auch für literarische, journalistische Werke, Filme uä. Das Problem liegt eher in den komplizierten Bezahlverfahren: Ohne eigenen Account für jede Hompage und login geht es momentan nicht, liesse sich jedoch ein gewünschter Inhalt mit einem einzigen Klick abgelten, würden wohl auch die Erträge massiv steigen. Bei Änderung der Gesetzeslagen besteht die Gefahr, das sich Verwertungsgesellschaften und federführende Lobbys dabei auf das Wohl ihrer angeschlossenen Künstler und Autoren berufen, jedoch Änderungen primär zu eigenen Voreil durchsetzen.

Quellen:

Till Kreutzer, hamburger Jurist und Experte für Informationsrecht:
http://www.archivia.at/keynotes/kreutzer/ 16.06.2013)

Kristin Joachim vom rbb<> hat Armin Rott, Professor für Medienökonomie in Hamburg, interviewt: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bildpaywall100.html 16.06.2013)

Andreas Weck, <Netzpiloten.de>: http://upgrademeblog.com/2013/06/08/online-werbung-paywalls-und-abo-modelle-mach-doch-aber-bitte-kundenfreundlich/, 16.06.2013)

Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Europeana, 16.06.2013)

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