ELGA- Elektronische Gesundheitsakte

stefanie claudia.endfellner.uni-linz, 24. November 2012, 09:39

Seit geraumer Zeit wird die Speicherung von Gesundheitsdaten im Internet angedacht1. Ab 2013 ist der gläserne Patient nun Realität, die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) wird schrittweise bis 2015 eingeführt. Ziele davon sind unter anderem, Kosteneinsparungen im Bereich des Gesundheitswesens zu generieren, Doppelmedikation zu vermeiden und eine Arzneimitteltherapiesicherheit zu garantieren2.


ELGA ist ein Informationssystem, auf welchem dezentral Gesundheitsdaten von Patienten gespeichert werden. Dabei handelt es sich um Daten wie Entlassungsbriefe von Krankenhäusern, Laborbefunde und Medikamentenübersichten eine Ausweitung auf Impfpassdaten, Notfallkontakte oder Anamneseberichte kann möglich sein3.


Die Teilnahme an ELGA ist für Patienten freiwillig, da sie auf Opt-Out passier. Wenn jemand seine Daten nicht in das System einspeisen möchte, muss bei einer Widerspruchstelle ein Widerspruch eingelegt werden. Es können auch nur einzelne Daten wie z.B. ein Schwangerschaftsabbruch oder gewisse Medikationen wie Viagra gelöscht bzw. verborgen werden3.


Die Kernfunktionen der elektronischen Gesundheitsakte gliedern sich in vier Bereiche:


•    E-Entlassungsfunktion: Entlassungsbrief oder Arztbrief eines Arztes in elektronischer Form
•    E-Befund Labor: Alle Befunde und Vorbefunde sollen gesammelt und gespeichert werden
•    E-Befund Radiologie: radiologische Befunde (Röntgenbilder, Ultraschalluntersuchungen, Magnetresonanzuntersuchungen…) inklusive Bilddaten werden hierbei zusammengefasst
•    E-Medikation: Der Prozess wird von der Verschreibung der Arznei bis hin zur Abholung in der Apotheke dokumentiert um Wechselwirkungen von Medikamenten und Doppelverschreibungen zu vermeiden1


Seitens der Patienten, welche das Objekt der Transparenz werden, gibt es große Zweifel bezüglich der Datensicherheit und des Datenschutzes. Daten über die Gesundheit von bestimmten Personen fallen laut Datenschutzgesetz in die Kategorie der „sensiblen“ und „besonders schutzwürdigen“ Daten und obliegen daher einer Geheimhaltungspflicht, welche die Schweigepflicht von Ärzten erfüllt1. Die Patienten können in ihre Daten selber online abrufen, da diese mittels e-Card vom Arzt dezentral abgespeichert werden. Der Patient kann darüber hinaus auch Verfolgen, wer seine Daten wann aufgerufen hat. Der Arzt hat jeweils vier Wochen lang Zugriff auf die Daten2. Apotheken haben lediglich auf die Medikamentenübersicht Zugriff. Arbeitgeber, Chefärzte, Versicherungen und Behörden haben keine Dateneinsicht3.


Ein Zugriff auf die Daten von „Innen“, sprich von einem Mitarbeiter einer Gesundheitsdienstanbietungseinrichtung (Krankenhäuser, Arztpraxen…) die keine Berechtigung haben wird strafrechtlich verfolgt. Um einen Angriff auf die sensiblen Daten von außen zu vermeiden, muss einerseits mit den Zugangsdaten der Patienten verantwortungsvoll umgegangen werden. Andererseits werden die Patientendaten dezentral gespeichert und mit Datenverschlüsselung gesichert1.


Es kann gesagt werden, dass das Thema Transparenz bei der Einführung der elektronischen Gesundheitsakte eine maßgebliche Rolle spielt. Besonders eine flächendeckende Aufklärung wird wichtig sein, da es auf Seiten des Patienten liegt, welche Daten schlussendlich in die Informationsdatenbank eingepflegt werden.


Quellen:
1 Ströher, Alexander und Honekamp, Wilfried : „ELGA- die elektronische Gesundheitsakte vor dem Hintergrund von Datensicherheit und Datenschutz „, 19.6.2011 (18.11.2012); Springer Verlag; Link auf Springer


2Heise Online: „Österreichs Regierung bringt elektronische Gesundheitsakte auf den Weg“, 9.10.2012 (18.11.2012)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oesterreichs-Regierung-bringt-elektronische-Gesundheitsakte-auf-den-Weg-1726440.html;


3 Informationen zur Elektronischen Gesundheitsakte für Ärztinnen und Ärzte; Gesundheitsministerium für Gesundheit (18.11.2012), http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/E_Health/ELGA_Die_Elektronische_Gesundheitsakte/

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