Bogotá zu Gast

Dienstag, 20. Januar 2004
Wie sehen die Funktionen in der Realität aus?


Auf die Hinsicht, dass Information eine gewisse "Erziehungs- und Bildungsfunktion" verursacht, ist nun die Frage im Punkt jugendlicher denkbar. Brigitte Weyl stellt die Frage nach wesen und Funtionen der Massenmedien am Beispil der Entwicklundsländer, wo den Grössten Nachrichtenagenturen vorgeworfen wird "SIE BERICHTEN AUS DEN ENTWICKLUNGSLÄNDER ZU WENIG UND NICHT OBJEKTIV; NÄMLICH HAUPTSÄCHLICH ÜBER KATASTROPHEN; KRIEGE; REVOLUTIONEN UND ANDERE NEGATIVE EREIGNISSE: VON DEN AUFBAULEISTUNGEN IN DIESEN JUNGEN STAATEN HÖRE MAN DAGEGEN ZU WENIG".
Solche zunehmende Unverantwortung auf Seite der Informationsfunktion der Industrieländer, führe auf diese weise eine Bedrohung gegen die kulturelle Identität eines Volkes.
Die amerikanische Film und Fernseheproduktonen seien auch Zweck zur Zestörung der Identität und bild eines Landes. Der Film soll als ein Massenmedium gesehen werden, wenn nicht, als eines der einflussreichsten in jeder Gesellschaft, die Zeitung, Internet.. tragen auch einem Beitrag dazu bei. Bedenklich ist das Recht der freie Informationsfluss, noch bedenklicher ist die Bildungs-erziehungsfunktion der Medien.
Pressefreiheit soll in Verbindung gebracht werden, objektiv, menschlicher, ehrlicher und vor allem verantwortungsvoll berichten!!(vgl Weyl Brigitte, Seite 411, 412, 419).

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Die Mediendeklaration der UNESCO
Die Bildugsfunktion, weiter betrachtet die Erziehungsfunktion, sollen ein weitere Sinn der Information sein. Die Artikel IV der Mediendeklaration der UNESCO behandelt die Funktion der Massenmedien bei der Erziehung jugendlicher ist unentbehrlich, die Artikel I stellt die Förderung des freien Nachrichteneinflusses fest, in den Händen der Medien selbst, die Artikel III spricht von der Informationsleistungen, die die "Massenmedien hinsichtlich der verschiedenen Kulturkreise erbringen können", die Artikel X spricht vom freien Informationsaustausch zwischen diversen Nationen mit unterschiedlichen wirtschaftlichen und sozialen Systemen.

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Die Demokratiefunktion der Medien



Die demokratische funktion der Medien ist durch das liefern von Informationen über öffentliche Angelegenheiten erfüllbar. Es ist in drei weitere Funktionen angeteilt:
- Die Informationsfunktion
- Die Artikulationsfunktion
- Die Kontrollfunktion

Die Mitteilungen die verbreitet werden sollen und dem Zweck der Information dienen, ist auch Voraussetzung für "funktionierende demokratische Prozesse" sie soll als "Orientierungsfunktion", als mitteiler politischen Geschehens, als "Übersetzer" der komplexen "wircklichkeit" dienen. Daher die Notwendigkeit der Pressevielfalt um eine vollständige Information von allem Medien erwartet wird.
Jedoch, es ist wiedersprüchlich die Medienvielfalt als notwendige Voraussetzung der vollständigen Information us somit als "Übersetzer der Realität" zu betrachten, denn die Zeitungen und sonstige Medien auf die innere wirtschaftliche Struktur, und verschiedenen politischen Richtungen unterworfen sind. Im Grundrecht sind vorausgesetzte Erwartungen wie objektive Informationsverschaffung, die die individuelle Meinungsäusserung und Meinungsbildung einlösen können, von jeder Struktur der Medien erwartet. (vgl.Friedel.A Harald, Seite 18, 19, 36). Zulest das Volk ist der reale Empfänger welches die Informationen erhält.

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Montag, 19. Januar 2004
Medien sin auch für die Erziehung da!



Die Mediendeklaration der UNESCO sieth die Erziehung jugendlicher als bestandteil einer unverzichtbaren Aufgabe der Presse. -Denkbar ist allerdings was die Jungend wirklich von den Medien bekommen-. Angelika Eitzlmeir gibt folgende Definition: "wenn die Presse über gemeinschaftswichtige Angelegenheiten informiert, den gesellschaftlichen Meinungen Raum gint und mit eigenen Stellungnahmen zur Herausbildung einer öffentlichen Meinung beiträgt, erfüllt sie eine wichtige, in der Demokratie unverzichtbare Aufgabe". Die öffentliche Anerkennung im Zusammenhang mit der Verantwortung ist Ausdruck einer öffentlichen Aufgabe. Die Verfassung definiert die Medien als träger dieser Verantwortung, umso mehr als Teil einer lebendigen Demokratie (vgl.Eitzlmaier Angelika Seite 18).
Ocschon die Analyse des Begriffes notwendigt ist, führt uns aus diesem Grund der Verfassung das Interesse den Ausdruck klar und deutlich zu entlassen, aber, was steht dahinter? Edgar Kull betont die Irrelevanz der Landespressegesetze die "öffentliche Aufgabe" der Presse zu erkennen, denn sie steht vor den Augen ihrer selbsterfüllung, wen die Nachrichten verbreitet werden und die Meinungsbildung mitwirken. Auch wird von der "normferne" des Begriffs gesprochen. Bedenkenfrei stellt der Begriff nur eine soziologische und nicht normative Aussage über ihre Stellung in der Meinungsbildung. Die Erklärung dafür lässt sich mit entsprechenden Gesetz vergleichen, wo die Rechtstellung der freien Presse ihrer funktion "entspricht", nicht aber "ist die Beschreibung dieser Funktion imeinzelnen Inhalt der normativen Gewährleistung". Die "öffentliche Aufgabe" der Presse ist auf individuallrechtliche Sicht offensichtlich nicht stark gegeben, den sie wird durch "institutionelle" vorstellungen gestört, etwa, die privatrechtliche Struktur der Presse steht anders unter dem Schutz der Grundgesetze, indem zwar dem einzelnen wie den gesellschaftlichen Gruppen die Presefreiheit angeboten werden, anderseits die "öffentliche Aufgabe" der Presse ist nur vereinbart und realisierbar durch das privatwirtschaftliche System. Es sei notwendigt die Unabhängigkeit der Medien gegen die "Relevanz" der Gesetze zu schützen. (vgl. Edgar Kull, Seite 193, 194).

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Die Aufgabe der Presse



Wie erwähnt, auch das Hamburger Pressegesetz nennt die Bildungsaufgabe der Presse. (vgl Friedel.A.Harald Seite 32,33).
Das Gesetz ist von dem Autor Edgar Kull interpretiert "in dem ein Presseorgan Nachrichten verbreitet und zur Mienungsbildung beiträgt, und in dem eine Zeitung eine öffentliche Aufgabe erfüllt". (vgl.Wenzel E Karl, Seite 190). -Meiner Meinung nach, nicht alle öffentliche Medien erfüllen umbedingt diese wichtige Funktion, sie erfüllt es dann, wenn was geschrieben wird was das Interesse der Gesellschaft betrifft, in dem die Berichtstattung ehrlich ist und nicht den Hintergedanken erhält, für eine politische Bewegung, Partei, usw anhänger zu gewinnen. Wenn die Medien eine Aufgabe zu erfüllen haben, sollte diese sauber und transparent sein, die Rezipientschaft soll dadurch informiert werden, nicht manipuliert werden-.

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Funktionen der Presse
So wie im Internet, die Medien erfüllen eine Aufgabe, hier ein Überblick, hat zu tun mit der Pressefreiheit, da Rechte eingeschlossen sind.
Somit ist die "öffentliche Aufgabe der Presse", ein Begriff der Medienmitarbeiter und Empfänger betrifft. Genau zwischen diese zwei Stufen lässt sich das Prinzip der diversen Funktionen von Information in der Gesellschaft erkennen. Die öffentliche Aufgabe der Presse soll ebenfalls nicht nur reine Information weiterleiten. Einige Pressegesetze erhalten eine Definition, wie zum Beispil nach §3 des Baden-Würthembergischen LPG erfüllti die Presse eine öffentliche Aufgabe, wenn sie in "Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, dazu Stellung nimmt, Kritik übt oder an der Meinungsbildung mitwirkt". In Österreich und nach dem Verfassungsrecht erfülle die Presse die öffentliche Aufgabe, wenn sie wahre Nachrichten an denen ein Interesse der "Allgemeinheit" besteht, beschafft, verbreitet.." In Deutschland der 3§ der Landespressegesetze werden folgende Komplexe gennant:

- "Die Beschaffung und Verbreitung von Informationen über Angelegenheiten öffentlichen interesses.
- "Die Stellungnahme und Kritikausübung" und
- "Die Mitwirkung bei der Meinungsbildung auf andere weise".

Das hamburger Pressegesetz nennt ausserdem die Bildungsaufgabe der Presse.

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Freitag, 16. Januar 2004
Wer ist nun der Verleger?


Der Verleger ist aus juristischer Ansicht als zentrale Figur der Pressefreiheit zu sehen, obwohl die Beziehung zu Journalisten zwangsläufig "locker" geworden ist. Dieser umstrittene Punkt ist für den Autor Helmut Kohl aus kritischer Sicht betrachtet; die Verfassung sei wiedersprüchlich. Laut art. 5 GG "jeder" ist träger der sogennanten Presse, bzw. der Pressefreiheit, wenn tatsächlich dieser "Jederman" eben Verleger werden muss, ehe sein Grundrecht ausüben kann,schliesst somit auch die starke Kritik im hinweis auf Paul Sethes:
"PRESSEFREIHEIT SEI DAS RECHT VON 500 MENSCHEN; IHRE MEINUNG ZU SAGEN" (Kohl Helmut, Seite 131). Nach dem Entwurf des deutschen Journalisten-Verbandes ist die "Zusammenarbeit von Verleger und Redaktion gemeint, die durch die Öffentliche Aufgabe der Presse bestimmt wird die Öffentlichkeit zu unterrichten, sowie an der Meinungsbildung mitzuwirken".
Nach Edgar Kull ein wiedersprüchlicher Begriff, und die Kritik kommt wieder von der inneren Pressefreiheit zur existierenden öffentlichen Aufgabe "dies oder jenes zu veröffentlichen oder auch nicht". Es findet keine Einigung zwischen und Redakteuren statt. Die innere Pressefreiheit ist begrenzt und hängt direkt vonder wirtschaftlichen Struktur einer Zeitung ab (oder elektronisches Medium wie Internet). Dem Redakteuer bleibt praktisch keine andere Wahl als der "Vollstrecker der (allein) von ih´m zutreffend interpretierten offentlichen Aufgabe zu sein". (vgl. Kull Edgar. Seite 190).

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Die rechte der Medienmitarbeiter
Die Medienmitarbeiter haben von der Verfassung ihre eigenen Rechte, wie zum Beispiel das Verweigerungsrecht gemäss 2 MedienG, dient zum eigenen Schutz der Meinungsfreiheit im fall eines Verstosses gegen die eigene Moral, Glaube, geistigen Freiraumes, schützwürdige Verletzung des privaten Interesses und gegen sittliche Überzeugungen. Dennoch es so vertraulich klingen mag und scheinbar fair ist folgendes Gesetz, dass von Verlegern erfüllt werden muss in dem sie alljährlich eine Erklärung über die Richtung des periodischen Mediums veröffentlichen. Die sogennante Erklärung soll von dem Journalist akzeptiert werden und im Fall der Entscheidung bei diesem Medium zu arbeiten.
Wie gesehen, muss sich der Journalist pracktisch "zwingen" eine eigene politische Richtung zu verfolgen. Daraus schliesst man die selbe Fragmentierung der Medien, von Verlegern bis Journalist. (vgl. Eitzlmaier Angelika../Wenzel e. Karl, Seite 400).

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Abhängigkeit des Journalisten zu Verlegern

Hans h.Klein erklärt die Abhängigkeit aus historischer Sicht. Etwa im 19. und 20 Jahrhundert wurden die Zensurzwecke dadurch gegeben die kullturpolitische Gesichtspunkte als "verfall des Niveaus"; in wircklichkeit war es blosses Gewinnstreben der Verleger und Drucker, unterstreichen die Schutzbedürftigkeit der "niederen Klassen". So fand die Verweisung der Abhängigkeit des Journalisten von Verlegern statt. (Klein H Hans, Rundfunkmonopol oder Pressezensur, Seite 114).
Der Autor Helmut Kohl beschreibt in seinem Werk die Verleger als "finanzierende und kalkulierende Partei" schliesslich "Herr des Journals", als die jenigen die die Macht zur Herstellung von Zeitungen und Zeitschriften, ebenso wie die produktion von Sendungen für die elektronische Medien bestitzen (natürlich auch das Internet).
Aus dieser Sicht ist der Gedanke notwengig wie weit der Journalist dem Verleger unterworfen ist, die Arbeit der "freien Meinung" wird aud diese Weise bedroht, in dem die genannten Richtlinien von den Medienmitarbeiter zu erfüllen sind, ohne zu vergessen die starke und zunehmende fragmentierung der Gesellschaft, in dem die Gedanken aus der roten, grauen und grünen Farbe herauskommen müssen. Auch für die jenigen Medienmitarbeiter gibt es unter der "staatlichen Hilfe" der Presseförderung eine denkbare Situation. (vgl. Kohl Helmut Seite 130).

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2.2.2 Die innere Pressefreiheit

Die innere Pressefreiheit ist die innere Struktur der Presse, ihre Organisation die prinzipiell auf folgende Punkte achtet:
- Meinungsäusserung gegen kommerzielle Einflusse
- Gegen finanzielle Korrompierung
-Die innere Pressefreiheit als Organ der öffentilchen Meinung
- Die nicht wirtschaftliche Nützung der inneren Struktur
- Die Behinderung anonymer Kräfte die die Presse missbrauchen können.

Ebenso die innere Pressefreiheit schliesst die Beziehung zwischen VERLEGERN UND JOURNALISTEN ein. Diese Verhältnisse wurden mehr unter dem Arbeitsrecht novelliert. In wie fern?- ein Blick auf die Pflichten der Journalisten:
- die Journalisten sollen als abhängige Arbeitsnehmer zu Gehorsam und Treue verpflichtet sein
-Wird im Interesse des Arbeitsgebers so geschrieben. Nichts wir geschrieben was gegen die Partei und eigene Interessen der Verleger geht. Diese Regeln sind zu erhalten
- Die Journalisten sollen dem umfassenden Direktionsrecht des Verlegers unterworfen sein (!), also Gehorsam. Das ist für die Pressefreiheit ein denkbarer Begriff.
- Was geschieben wird ist von den Verlegern vorgegeben, in andere Worten- der Verleger darf Vorschriften machen wie die journalistische Redaktion geschrieben wird, welche Nachrichten werden gebracht, was sie schreiben dürfen und was nicht.

All diese Punkte sin eines der umstrittenden Themen, wo zwischen den Verbänden von Verlegern und Journalisten seit Jahren keine Einigung Statt findet. (vgl. Eiztlmaier Angelika...).

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