?Fair Use? auch bei uns?

Im folgenden Artikel werde ich mich näher mit dem Thema „Fair Use“ beschäftigen. Ist es möglich dieses System auch in Europa anzuwenden? Und welche Faktoren bzw. Abänderungen müssen hier berücksichtigt werden?

Unter dem Begriff „Fair Use“ (auf Deutsch „Angemessene Verwendung“) versteht man eine Regelung (Doktrin) des anglo-amerikanischen Urheberrechts-Systems. Diese besagt, dass urheberrechtlich geschützte Werke unter bestimmten Bedingungen genutzt werden dürfen. Die Bedingungen sind, dass sie zum Zweck der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung oder der Wissenschaft verwendet werden müssen (Q1).

Ob die Bedingungen in einzelnen Fällen erfüllt sind muss ein Gericht entscheiden. Anhaltspunkte dafür geben die folgenden vier Gesichtspunkte (Q2):

  • Zweck und Charakter der Verwendung. Die Hauptfrage hier besteht darin ob das Material für kommerzielle Nutzung oder einem gemeinnützigen Zweck gedacht ist.
  • Die Art des geschützten Werkes. Es wird zwischen faktenreichen und fiktiven Werken unterschieden. Je faktenreicher, desto eher kann es für Bildungszwecke oder ähnliches verwendet werden.
  • Der Umfang des verwendeten Anteils. Ein kleiner Ausschnitt des ganzen geschützten Werkes gilt eher als faire Verwendung wie wenn das Ganze zur Verfügung gestellt wird.
  • Als letztes Kriterium gilt die Auswirkung auf den potentiellen Markt. Werden die Chancen auf Gewinn für den Eigentumsinhaber minimiert, wird die Verwendung höchstwahrscheinlich nicht als fair angesehen. Bei Parodien werden hier oft Ausnahmen gemacht.

Ein Beispiel für die „Fair Use“ Doktrin welches in den USA angewandt wurde bezieht sich auf Google Books. Ein Autor hatte Google verklagt, da das Unternehmen auch seine Werke eingescannt und in Ausschnitten im Internet bereitgestellt hatte. Der Richter wies jedoch die Klage ab und Google bekam aufgrund des „Fair Use“ Grundsatzes recht. (Q4)

 

Angewandt auf Europa

Auch in Europa wäre ein solches Prinzip durchaus denkbar und würde die Rechtsunsicherheit in der Bevölkerung deutlich senken. Zurzeit gibt es bestimmte Ausnahmeregelungen (Schranken) bezüglich der Nutzungsfreiheit in bestimmten Bereichen, bei diesen ist meist eine Pauschalgebühr für den rechtmäßigen Inhaber zu bezahlen(Q4). Diese Regelungen sind jedoch stark eingegrenzt und passen sich den ständigen Veränderungen im Web nicht an.

In einem Expertenbericht wurden Bedenken geäußert, ob für die Einführung zusätzlich die EU-Richtlinien geändert werden müssten, einig ist man sich darüber jedoch nicht. Unabhängig davon könnte das Urheberrecht modernisiert werden damit die Ausnahmemöglichkeiten der EU-Richtlinien voll ausgeschöpft und geregelt werden. Für Parodien bräuchte man somit keine Genehmigungen mehr und die Freiheit dieser müsste nicht durch Verträge eingegrenzt werden. (Q3)

Eine Annäherung an das „Fair Use“ Modell müsste jedoch nicht gleich die vorhandenen Schranken aufheben. Dort wo sie bereits gut funktionieren könnten sie bestehen bleiben und weiterhin für Rechtssicherheit sorgen. Das „Fair Use“ Modell müsste angepasst und zusätzlich zu den Schranken arbeiten. Des Weiteren würde eine Sammlung von Beispielfällen die Rechtsunsicherheit mindern, ähnlich wie es im American Law Institute bereits besteht. Dieser Auffassung ist Pamela Samuleson, welche sich mit diesem Thema seit längerem auseinander setzt. (Q5)

Grundsätzlich ist eine Erneuerung der vorhandenen Schranken wünschenswert, da sich das Urheberrecht nur langsam der Bedingungen der stätig wachsenden Technologien anpasst. In wie weit das „Fair Use“ Doktrin den Europäischen Richtlinien angepasst werden müsste muss noch genau ausgearbeitet werden um einen Nachteil gegenüber den Urhebern zu verhindern. Es wäre jedoch erstrebenswert den „normalen“ Internetnutzern die Angst vor dem Urheberrecht zu nehmen, wenn diese im Sinne der Allgemeinheit handeln.

 

Quellen:

(Q1):http://de.wikipedia.org/wiki/Fair_Use

(Q2): http://www.youtube.com/yt/copyright/de/fair-use.html

(Q3): http://www.heise.de/tp/artikel/36/36423/1.html

(Q4): http://urheber.info/node/326

(Q5): http://irights.info/fair-use-in-europa-workshop-mit-pamela-samuelson