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Freitag, 6. Februar 2009
Privatsphäre im ICT: Die Regelung von Spam-Mails im TKG

Definition

Als Spam versteht man Werbemails und elektronische Massensendungen die an mehr als 50 Empfänger versendet werden. Zu beachten ist, dass die gleiche Regelung auch auf den Versand von Werbe-SMS zutrifft.

Die seit 1. März 2006 gültige Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verschärft die Regelung zur Übermittlung von Spam-Mails in Österreich. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft Unternehmen. War der Versand von Werbemails an Konsumenten bereits vor der Novellierung schon so geregelt, dass an diese nur Werbeemails mit vorheriger Zustimmung (Opt-in) gesendet werden durften, so bedurfte es bei der Zusendung von Werbeemails an Unternehmen nicht der vorangehenden Zustimmung. Unternehmen musste jedoch die Möglichkeit eingeräumt werden, Werbemails abzubestellen (Opt-out).

Seit Eintreten der Novellierung gibt es diese Unterscheidung nicht mehr. Ohne Zustimmung des Empfängers dürfen Werbemails nun generell nicht mehr zugesendet werden. Die Zustimmung bedarf keiner besonderer Form, so ist etwa auch eine mündliche Zustimmung bzw. das Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausreichend. Die Beweispflicht liegt allerdings immer beim Werbenden. Nach § 107 TKG 2003 ist E-Mail-Werbung grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung des Empfängers zulässig. Eine Verletzungen des § 107 TKG 2003 ist mit bis zu € 37.000 strafbar.
Weiterhin zulässig für Werbesendungen oder zur Neukundenakquisition ist die klassische Postsendung.

ECG-Liste

Bereits vor der Gesetzesänderung gab es durch die ECG-Liste die Möglichkeit den Empfang von E-Mail-Werbung zu verhindern. Die Rundfunk und Telekom Regulierung GmbH (RTR-GmbH) ist laut § 7 E-Commerce-Gesetz (ECG) dazu verpflichtet, eine Liste zu führen, in die sich Personen und Unternehmen, die keine Werbe-E-Mails erhalten möchten, kostenlos eintragen können. In die ECG-Liste werden nicht nur einzelne E-Mail Adressen, sondern auch ganze Domains aufgenommen. Mit der Novellierung des TKG schützt § 107 Abs 3 Z 4 die in der Liste eingetragenen Adressen nun rechtlich ausdrücklich vor kommerzieller elektonischer Post.

Quellen

http://futurezone.orf.at/stories/89519/
http://www.rtr.at/de/tk/E_Commerce_Gesetz
http://www.dialog-mail.com/_ueber-dialog-mail/neues/news-artikel.php?id=54

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Dienstag, 3. Februar 2009
Elektronische Zahlugnssysteme - ROUTEX
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Verbreitung und Anbieter

Mit einer ROUTEX Karte kann man bargeldlos bei rund 20.000 Tankstellen in 36 verschiedenen Ländern, Treibstoffe und anderen Produkten und Services bezahlen. ROUTEX wurde 1993 gegründet und ist eine Allianz von fünf Mineralölfirmen: Aral, BP, ENI, OMV und Statoil. Jeder Allianzpartner bietet eine eigene ROUTEX Karte mit einem unterschiedlichen Ausmaß an Leistungen an. Eindeutig erkennbar sind die Karten am ROUTEX Symbol. So bietet die Aral-ROUTEX Karte zum Beispiel die Möglichkeit nicht nur Treibstoff zu bezahlen sondern auch Maut- und Tunnelgebühren, Reparaturen und Hilfeleistung im Falle eines Unfalls. Die OMV-ROUTEX Karte ermöglicht die einfache Verwaltung eines Furhparks da automatisch online Verbrauchsanalysen erstellt werden und damit der Verbrauch jedes Mitarbeiters schnell kontrolliert werden kann. ROUTEX richtet sich mit seinem Angebot an Betreiber eines Fuhrparks und somit Firmen, allerdings besteht die Möglichkeit um eine Routex Karte anzusuchen, sobald der Fuhrpark ein Auto umfasst.

 

Abrechnung, Zahlungszeitpunkt und Transaktionshöhe

In der ROUTEX-Tankkarten Abrechnung werden die in Anspruch genommenen Leistungen übersichtlich aufgelistet. Die Mehrwertsteuer, zur einfachen Refundierung wird immer gesondert ausgewiesen. Die Rechnungslegung erfolgt 14-tägig oder monatlich mit fünf Tagen Zahlungsziel. Die Rechnung wird an jeweils eine zentrale Stelle im Unternehmen übermittelt, womit der interne Verwaltungsaufwand im Unternhemen sinkt und Reisekostenvorauszahlungen nicht mehr notwendig sind. Die Abrechnung umfasst eine leicht lesbare und übersichtliche Monatsrechnung mit aufgeschlüsselten Transaktionen. Die ROUTEX Karte ist ein pay-later Zahlungssystem da der Käufer seinen Einkauf auf Kredit bezahlt (vergleichbar mit einer Kreditkarte). Die Rechnungen können in Euro oder anderen Währungen ausgestellt werden. ROUTEX Karten ermöglichen eine individuelle Festlegung von Berechtigungen zum Bezug von Leistungen und Produkten je Karte. Durch die Verwendung eines PIN-Codes, welcher individuell gewählt werden kann, ist die Bezahlung sehr sicher. Die monatliche Gebühr beträgt pro Karte € 1,30. Bei der Antragsstellung auf die Ausstellung einer ROUTEX Karte kann ein maximales monatliches Gesamtumsatzlimit vereinbart werden, ist jedoch nicht verpflichtend.

Anonymität

Die Anonymität des Käufers spielt bei Zahlungssystemen eine wichtige Rolle. Bei ROUTEX-Karten handelt es sich um teilanonyme Zahlungssysteme, da dem Kartenaussteller zwar der Betrieb, an welchen die Fakturierung erfolgt bekannt ist, nicht jedoch der Fahrer des KFZ / Benutzer der Karte selbst. D.h. der Kartenaussteller kennt die Nummerntafel und die Unternehmung auf die das Auto / LKW zugelassen ist und kann Rückschlüsse auf Konsumgewohnheiten und Verbrauch machen, dies jedoch nicht einer Person direkt zuordnen.

Quellen

www.routex.com
Zwettler M., Tankstellenkarte gilt europaweit, erhältlich unter http://www.wirtschaftsblatt.at/archiv/185144/index.do, Download am 1. Februar 2009

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Montag, 1. Dezember 2008
Tools zur Erkundung der technischen Seite des Internets
Ich habe ein Mac Book und habe daher das Netzwerkdienstprogramm zur Erkundung des Internets genutzt. Das Netzwerkdienstprogramm verfügt über folgende Netzwerk-Analyse Tools: Netstat, AppleTalk, Ping, Lookup, Traceroute, Whois, Finger, und Portscan. Der Vorteil am Netzwerkdienstprogramm ist, dass es über ein grafisches Interface verfügt.

PING
Das Akronym PING steht für Paket Internet Grouper. Mittels PING kann man die Netzwerkverbindung testen.   Um die Netzwerkverbindung zu testen muss man lediglich das Netzwerkdienstprogramm öffnen und unter der Kategorie PING eine IP-Adresse oder URL eingeben:  

Man kann erkennen, dass die Adresse www.lva.co.at Datenpakete geschickt wurden. Das Programm hat die Zeit gemessen bis eine Rückantwort erfolgte. Die Zeitangabe sagt aus, wie lange ein Datenpaket zum Host und wieder zurück benötigt. Die Zeitspanne die das Paket vom Sender zum Empfänger und wieder zurück benötigt nennt man  „round-trip-time“ (RTT). Diese Zeitspanne wird durch eine hohe Auslastung erhöht. Mittels PING wird außerdem getestet, ob ein Server verfügbar ist. Zu sehen ist eine ICMP Sequenz. ICMP ist ein Protokoll das zur Information dient ob ein Datenpaket angekommen ist oder nicht.   Am Protokoll kann man erkennen, dass der PING Versuch verfolgreich war. Von den zehn versendeten Paketen wurden zehn wieder empfangen.

TRACE
Mit dem Trace Routing lässt sich ermitteln, welchen Weg Datenpakete von einem bestimmten Rechner aus zu einem anderen Rechner nehmen.   Mit Hilfe von Trace Route kann man herausfinden, über welche IP-Router Datenpakete bis zum Ziel-Host durchgereicht werden. Bei jedem Hop (Wechsel von einem Host zum nächsten) wird die TTL (time-to-live) um eins reduziert. Das Programm zeichnet IP-Adresse und Domain-Name des Routers auf.  Ausserdem merkt es sich die  Zeit zwischen Versenden des Pakets und Eingang der Meldung. Die Zeitangabe erfolgt in  Millisekunden (ms).  

Wie man im Beispiel oben sieht wird dieser Vorgang pro Router dreimal wiederholt. Die Zahl ganz links im Bild stellt die Anzahl der Hops dar.

Speedtest mittels speedtest.net

Ich habe mich für das Breitband-Internet Produkt „24ECO Comfort“ von LIWEST entschieden. Liwest sichert bei diesem Tarif eine Bandbreite von max. bis zu 10.240 / 1.024 kbs zu. Am Speedtest kann man erkennen, dass sich Liwest bei der zugesicherten Maximalbandbreite sogar noch überbietet. Der Upload hingegen liegt etwas unter der zugesicherten Bandbreite.

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