Weblog: André Pecquet
Dienstag, 21. Juni 2005
Ergebnisse der Anwendung der Netzwerktools "Ping", "Tracert" und Sygate Portscan

Test des Windows - Bordmittels "Ping" an www.orf.at wochentags

Grundsätzlich gibt mir die Anwendung "Ping" die IP - Adresse eines DNS, in dem Fall von www.orf.at. Darüber hinaus erhalte ich mit diesem Tool die Information, ob ein host erreichbar ist oder nicht.

Die Anwendung des Tools an www.orf.at Wochentags (21.06.05) ergab folgendes:

Das Ergebnis zeigt, dass der Host nicht erreichbar ist.
Dafür gibt es nun meiner Meinung nach zwei Interpretationsmöglichkeiten:

1.Den Host gibt es nicht oder
2.Eine Firewall verwirft das Datenpaket

Um das zu überprüfen sehen wir uns das Ergebnis mittels "Tracert" an:

Test des Windows - Bordmittels "Tracert" an www.orf.at wochentags

Die Anwendung dieses Tools an www.orf.at wochentags (21.06.05) ergab folgendes:

Dieses Ergebnis zeigt mir, dass die IP existiert, somit ist die zuvor erwähnte Möglichkeit 1 auschschließbar und es muss sich um eine Firewall handeln.

Kurze Erläuterung zu der in "Ping" und "Tracert" vorkommenden TTL (TimeToLeave):

Grob gesagt erhalte ich von der TTL die Information, wieviele Stationen zwischengeschalten wurden, um den gewünschten Host zu erreichen. Dabei Rechnet man 255 minus der TTL. Bei Tracert beginnt die Prozedur mit TTL 1, dann 2,3 usw.

Bezüglich der genauen Definition der Begriffe möchte ich auf den Weblog meiner Kollegin Martina Augl verweisen.

Anwendung des Webtools UTA - Traceroute

Dieses Webtool hat im Prinzip die gleiche Funktionsweise wie das Windows-Tool "Tracert", nur dass dieses von der UTA-Page weg startet, wie auch der folgender Screenshot zeigt:

Test des Windows - Bordmittels "Ping" an www.orf.at am Wochenende (25.06.05) ergab folgendes:

Test des Windows - Bordmittels "Tracert" anwww.orf.at am WE (25.06.05) ergab folgendes:

Bei dem Versuch das Ergebnis WE und wochentags zu vergleichen bzw. zu interpretieren fällt mir auf, dass ich weitaus weniger ms benötige, um mich aus dem Heimnetzwerk auszuwählen, was nicht verwunderlich erscheint, da sich am WE natürlich nicht soviele Studenten im Heim, respektive im Netzwerk befinden.
Allerdings ist das Erreichen der übrigen Host, wie die Ergebnisse von Tracert zeigen, etwas schneller vonstatten gegangen, dies rührt vermutlich daher, dass bei diesem schönen Wetter heute weniger Leute die Dienste nutzen und wochentags doch mehr "zwangsgebunden" am Arbeitsplatz sitzen.

Ergebnis des durchgeführten Portscans meines Rechners mit dem Webtool Sygate

Der durchgeführte Portscan meines Rechners mit dem Webtool Sygate kam zu folgendem Ergebnis:

You have blocked all of our probes! We still recommend running this test both with
and without Sygate Personal Firewall enabled... so turn it off and try the test again.


Das Ergebnis sagt mir, dass ich den Umständen entsprechend sicher vor unberechtigten / zufälligen Angriffen von Aussen bin. Unter der Voraussetzung natürlich, dass ich diverse Programme wie ICQ, Direct Connect, Online - Spiele oder dergleichen nicht ausführe. Die ergangenen Testangriffe zum Aufspüren von offenen Ports wurden von Norton Internet Security geblockt und ein daraufhin von mir durchgeführtes Visual Tracking ergab folgendes Ergebnis:

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Freitag, 10. Juni 2005

Digital Rights Management (DRM)

Beschreibung, Pro / Contra

Digital Rights Management bedeutet übersetzt "Digitale Rechteverwaltung" und ist ein Verfahren das sowohl Urheber- und Vermarktungsrechte an geistigem Eigentum (vor allem an Film- und Tonaufnahmen) als auch an Software und elektronischer Literatur wahrt. Darüber hinaus werden mit dieser Rechteverwaltung Abrechnungsmöglichkeiten für Lizenzen und Rechte geschaffen. Dabei gibt es natürlich bei diesem Verfahren sowohl Kritiker als auch Befürworter. Ein Argument für das DRM ist beispielsweise, dass damit die bisherigen Zwangsabgaben z.B. auf Leerkassetten überflüssig werden. Kritiker hingegen warnen vordergründig vor Datenschutzproblemen und erheblichen Einschränkungen bei der Benutzerfreundlichkeit von Computerdateien.

Als DRM - Systeme bezeichnet man elektronische Schutzmechanismen für digitale Informationen. In der Praxis funktioniert das so, dass spezielle Dateien (z.B. eine Musikdatei) nur mit speziellen Programmen und einem, den Nutzer eindeutig identifizierenden Code, auf den heimischen Computer heruntergeladen werden können. So stellt z.B. aber auch der Kopierschutz eines digitalen Mediums eine einfache Form eines DRM - Systems dar, dass die Umwandlung in Computerformate erschweren und somit einer Vervielfältigung im Internet über diverse Tauschbörsen entgegenwirken soll. DRM - Systeme verwirklichen die Idee der zentralen Kontrolle digitaler Inhalte durch kryptographische Verfahren. Eine Realisierung findet dieses Verfahren dadurch, dass ein beliebig digitaler Inhalt eindeutig an ein bestimmtes Gerät oder Nutzer kryptographisch gebunden wird.

Die eingangs angesprochenen Kritiker sehen in DRM allerdings die Abkürzung "Digital Restriction Management". Dies aus dem Grund, da dem Nutzer aus deren Sicht die Rechte erheblich eingeschränkt werden ohne einen direkten Nutzen für den Anwender entstehen zu lassen.
Folgende Argumente werden von Kritikern vertreten:

  • Die durch DRM - Systeme erstellbaren Nutzerprofile verletzen den Datenschutz

  • Geräte werden weniger kundenfreundlich, zumal teilweise auch Privataufnahmen von den Geräten für eine Reproduktion automatisch gesperrt sind

  • Kopiersperren sind zum Teil auch gesetzeswidrig, da es etwa Bildungseinrichtungen oder für Wissenschafts- und Ausbildungszwecke, aber auch für den Privatgebrauch nach derzeitigem Recht erlaubt sein soll, eine (Sicherheits)Kopie anzufertigen

Das Ziel des DRM wird derzeit von Microsoft mit dem TCPA (Trusted Computing Platform Alliance) als einem Bündnis verschiedener Hardware- und Software - Firmen, versucht zu verwirklichen. Darüber hinaus soll in den kommenden Betriebssystemen von Microsoft eine eingebaute DRM - Kontrollfunktion namens Palladium / NGSCB eingebaut werden.

Bezüglich der rechtlichen Umsetzung verbietet beispielsweise in Amerika das nationale Gesetz "Digital Millenium Copyright Act" (DMCA) bereits die Umgehung solcher DRM - Systeme unter Androhung von Geldstrafen. Auch in der EU wurde im Rahmen der Informationsrichtlinie die Rechtsgrundlage diesbezüglich verschärft, sodass nun die Umgehung von Schutzmechanismen unter Strafe gesetzt werden kann. Paradox bleibt bei der derzeitigen Rechtslage jedoch weiterhin, dass das umgehen von Schutzmechanismen zwar verboten ist, der Besitz entsprechender Dateien jedoch nicht.
(Quelle )

Bezüglich der unterschiedlichen Methoden des DRM und der Begriffsdefinition der "Digitalen Wasserzeichen" möchte ich auf den Artikel von Thomas Ellinger in seinem Weblog zu dieser Thematik verweisen.

Trends und Entwicklungen

Wie bereits angesprochen bastelt die EU - Kommission an einer Neuausrichtung zum DRM. Dabei geht es im Wesentlichen um eine Vereinfachung des Lizenzmodells für Onlineinhalte. Dadurch sollen Verhandlungsprobleme der legalen Content - Anbieter mit nationalen Verwertungsgesellschaften gelöst werden. Darüber hinaus wird in Betracht gezogen, die räumlichen Grenzen für den digitalen Entertainment - Markt vollständig aufzulösen. Dann wäre jeder Betreiber einer Plattform mit DRM freigestellt, soviele Rechte wie nur möglich zu erwerben und EU - weit zu lizenzieren. Ähnlich wie in den USA könnte dann jeder Urheber selbst entscheiden, mit welchem Anbieter er zusammenarbeiten will.
(Quelle)

Grundsätzlich schließe ich mich der Meinung meiner Kollegin Daniela Hons zu dieser Thematik an, dass digitale Wasserzeichen für den Schutz des Urheberrechts eine geeignetere Maßnahme darstellen als etwa Zwangsabgaben beim Kauf von Kopierern, Leerkassetten oder CD - bzw DVD - Rohlingen.

Ich möchte mich abschließend folgendem Zitat von Dirk Günnewig anschließen:
    "DRM muss durch den Gesetzgeber reguliert werden, damit nicht die Anbieter einseitig die Regeln festlegen können, wie digitale Filme, Musikstücke und Texte genutzt werden dürfen. Digitales Rechtemanagement bedeutet, dass beide Seiten
    gleichermaßen zu ihrem Recht kommen müssen: die Inhalteanbieter wie auch die Nutzer."

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Samstag, 7. Mai 2005
Kryptographie in der ICT:
Notwendigkeit
VS
Begrenzungsbestrebungen

Bevor ich in diesem Artikel die Notwendigkeit beziehungsweise Begrenzungsbestrebungen von Kryptographie diskutiere, ist es meiner Meinung nach notwendig, eine genaue Definition anzuführen.
Gemäß dem Lexikon der Seite matheboard.de, auf die auch mein Kollege Thomas Ellinger in seinem weblog verweist, lautet diese wie folgt:

"Kryptografie bzw. -graphie (aus dem griechischen kryptós, "verborgen", und gráphein, "schreiben") ist die Wissenschaft der Verschlüsselung und Verschleierung von Informationen ("Geheimschriften")."

Weiters seien im Vorfeld noch die 4 Hauptziele von Kryptographie, ebenfalls der oben genannten Homepage (auch für zusätzliche Informationen) zu entnehmen, angeführt:

  1. Ermöglichung der Vertraulichkeit einer Nachricht
  1. Ermöglichung der Datenintegrität einer Nachricht
  1. Möglichkeit zur Authentifizierung einer Nachricht
  1. Nichtabstreitbarkeit einer Nachricht
Mit diesen Hauptzielen ist auch zugleich die Notwendigkeit von Kryptographie für die Privatsphäre in der Information Communication Technology (ICT) begründet.

Die geschichtliche Entwicklung der Kryptographie, von 1900 v.Chr. bis in die Neuzeit, wird von meiner Kollegin Daniela Hons in ihrem weblog zu dem Thema sehr gut dargestellt.

Wie dem Artikel von H.Mittendorfer über Computerkryptographie zu entnehmen ist, bürgt jedoch auch die aufwändigste Entschlüsselung nicht für 100%ige Sicherheit, da sämtliche Verschlüsselungen mit endlicher Rechenzeit geknackt werden können. Es kommt also nur auf den jeweiligen Inhalt des zu Verschlüsselnden an, ob es sich lohnt, Zeit und Geld zu investieren, diesen Inhalt möglichst sicher zu "verpacken" beziehungsweise zu "entpacken". Doch an dieser Stelle befindet sich auch die Krux der Kryptographie. Einerseits ermöglicht sie möglichst hohe Datensicherheit doch andererseits begrenzt sie gleichermaßen die Überprüfbarkeit beziehungsweise Kontrolle, gerade auch mit dem Hintergrund steigender organisierter Kriminalität, die sich ebenfalls dieser Anwendung bedient. Aus diesem Grund wird auch derzeit noch in der EU das Verbot uneingeschränkter Nutzung "starker Verschlüsselung" diskutiert und in manchen Staaten auch bereits praktisch durchgesetzt. Meiner Meinung nach ist aber die staatliche oder legislative Einschränkung der Kryptographie in den ICT nicht mit dem derzeit amtierenden Briefgeheimnis vereinbar, dem ja auch nur mit richterlichem Beschluss entgegenzuwirken ist.

Zum Thema der Begrenzungsbestrebungen geht meine Meinung in diesem Sinne konform mit der meiner Kollegin Daniela Hons, die sie in ihrem Weblog zu der Thematik äussert. Und zwar bin ich auch der Meinung, dass bei einem Kryptographie - Verbot, in erster Linie der gesetzestreue Nutzer zu Schaden kommt, der die zahlreichen, oben beschriebenen Vorteile nutzen möchte. Kriminell motivierte Handlungen hingegen finden stets einen Weg sich, wenn auch nur kurzfristig, aber dafür kontinuierlich der Kontrolle zu entziehen. Ich bin also auch der Meinung, dass die Nachteile für den unbescholtenen Nutzer, der durch ein Verbot der Verschlüsselung gleichzeitig stärker den kriminellen Machenschaften ausgesetzt ist, den Vorteilen durch etwaige Missbrauchsverhinderungen überwiegt.

Ein weiteres Argument gegen die Begrenzungsbestrebungen, dem ich mich ebenfalls anschließen möchte, wird von Thomas Kellermair in seinem Weblog zu diesem Thema angesprochen. Demnach wäre die wirtschaftliche Nutzbarkeit des Internets ohne kryptographischer Verschlüsselung, etwa in Hinblick auf "sicheren" Zahlungsverkehr, stark eingeschränkt. Dass es keine 100%ige Absicherung gibt, habe ich bereits erwähnt, aber dennoch ist bei dem heutigen Verschlüsselungseinsatz gerade in diesen Bereichen der Aufwand für einen Missbrauch zu hoch, was auch die Daten bezüglich krimineller Machenschaften in diesem Bereich meiner Meinung nach belegen.

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Donnerstag, 21. April 2005

Einsatz von Weblogs in der universitären Ausbildung

Das Führen eines Weblogs begleitend zu einer Lehrveranstaltung hat mehrere Vorteile:
  • Mehrwegkommunikation für Jedermann
  • Verstärkt die Gruppenbildung
  • Schafft zusätzlichen Lerneffekt durch Lesen/Schreiben
Dies sind nur 3 der zahlreichen, möglichen Aspekte, wie sie auch zum Teil von Hans Mittendorfer in Weblogs - eine Einführung angeführt sind.

Unter dem angeführten Aspekt der Mehrwegkommunikation für Jedermann verstehe ich vordergründig den Vorteil, dass auf einfache Art und Weise Informationen mit den Kollegen/innen, beispielsweise bezüglich einer LVA, getauscht werden können. Diese Funktion wird auch von Evelyn Grasserbauer in ihrem Weblog zu dieser Thematik unter dem Titel Funktionen eines Weblogs erwähnt. Darüber hinaus erwähnt sie, dass der persönliche Weblog unter anderem die Funktion aufweist, sich speziell für Lehrveranstaltungen Notizen oder Zusammenfassungen
zu erstellen, die dann auch Kollegen/innen zu Verfügung gestellt werden können. Das ist auch aus meiner Sicht ein sehr interessanter und nützlicher Anwendungsaspekt.

Darüber hinaus finde ich die Einsatzmöglichkeit eines Weblogs interessant und hilfreich, den Inhalt einer LVA von dem jeweiligen LVA-Leiter/in per AudioBlog oder VideoBlog zu Verfügung gestellt zu bekommen. Damit teile ich die Meinung von Markus Hoheneck, die er in seinem Weblog, ebenfalls zu dem selben Thema Einsatzaspekte und Vorteile von Weblogs in der universitären Ausbildung kund macht. Ich glaube, dass die vermehrte Anwendung dieses Einsatzaspektes sehr guten Anklang bei einer Mehrzahl der Studierenden findet.

Abschließend möchte ich, in Anlehnung an den Artikel von Hans Mittendorfer mit dem Thema Kooperatives Publizieren - Thesen zum Start der Verbundveranstaltung noch anführen, dass es sich bei Gruppenkommunikation, wie sie mit Weblogs, als neue Form der Groupware zum Einsatz kommt, aber dennoch um singuläre Einzelbeiträge und -meinungen handelt. Ein Weblog definiert sich also als gemeinsames "Sprachrohr" allerdings mit individuellen Beiträgen und keiner synchronen und identen Aussage.

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