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Dienstag, 7. Oktober 2008
Neues Semester - Neue Lehrveranstaltung
Dienstag, 07. Oktober 2008
Mein Weblog soll auch im WS 2008 nicht ungenutzt bleiben. Dieses Semester nehme ich am Projektstudium "Business & Internet" teil. Im Rahmen des Projektstudiums soll eine Lehrveranstaltung durch Einsetzen verschiedener Web 2.0-Dienste begleitet werden, um einerseits das Lernen zu erleichtern und andererseits die Vielfalt der Internetdienste kennenzulernen und gezielt einsetzen zu können.
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Sonntag, 22. Juni 2008
Zusammenfassung SS 08
Sonntag, 22. Juni 2008
Zu Beginn der Lehrveranstaltung habe ich in meinem ersten Beitrag Stellungnahme zum Medium Lernblog meine Erwartungen hinsichtlich dieser Lehrveranstaltung und vor allem bezüglich des Arbeiten mit dem Medium Blog beschrieben.
Im Nachhinein muss ich sagen, dass dieses Medium eine tolle Möglichkeit bietet, interaktive, lebendige und ortsunabhängige Kommunikation zu betreiben, um von anderen Meinungen, Anschauungen und Stellungnahmen profitieren zu können.
Vertrauen im e-Business ist besonders wichtig ist, wenn es um virtuelle Transaktionen geht. Der zweite Beitrag Maßnahmen zur Vertrauensbildung am Beispiel von e-Bay soll zeigen, welche Maßnahmen e-Bay trifft, um das Vertrauen der Kunden zu gewinnen. Die Peer-Validierung und der PayPal-Verkäuferschutz zählen hier zu den wichtigsten Maßnahmen.
Weiters habe ich mich im Kurs mit meiner Kollegin Steffi mit dem Internetdienst Technorati auseinandergesetzt. Technorati ist eine kostenlose Suchmaschine, mit der man Blogs durchsuchen kann, zumindest die Blogs, die von Technorati erfasst werden; nach heutigem Stand sind das mehr als 55 Millionen Blogs weltweit.
Man kann herausfinden, welche Weblogs ein bestimmtes Thema behandeln.
Im Beitrag Anspruch und Wirklichkeit der Lernblogs habe ich mich auf ein Zitat von von Rainer Kuhlen bezogen, welches den Sinn des kollaborativen Lernens - meiner Meinung nach sehr gut - beschreibt.
Thema Datenschutz:
Die Deutsche Telekom soll in den Jahren 2005 und 2006 heimlich Telefon-Verbindungsdaten ihrer Manager ausspioniert haben, um undichte Stellen in Vorstand und Aufsichtsrat aufzuspüren. Dabei sollen Daten wie Uhrzeit, Länge und Gesprächsteilnehmer aufgezeichnet worden sein. Im Beitrag Datenmissbrauch wurden rechtliche und gesellschaftliche Aspekte, mit denen die Telekom nun konfrontiert wird, behandelt.
Mein letzter Beitrag behandelt das Thema Kundenkarten. Fortschritt oder anonymer Einkauf?
Abschließend ist zu sagen, dass der Weblog als Lernplattform ein optimales, effektives Instrument zur Auseinandersetzung mit bestimten Themen ist. Er motiviert mich, mich an Diskussionen zu beteiligen, mich mit Themen auseinanderzusetzen, sie zu reflektieren und meinen eigenen Horizont - durch die Kommentare der anderen Teilnehmer - zu erweitern.
Im Nachhinein muss ich sagen, dass dieses Medium eine tolle Möglichkeit bietet, interaktive, lebendige und ortsunabhängige Kommunikation zu betreiben, um von anderen Meinungen, Anschauungen und Stellungnahmen profitieren zu können.
Vertrauen im e-Business ist besonders wichtig ist, wenn es um virtuelle Transaktionen geht. Der zweite Beitrag Maßnahmen zur Vertrauensbildung am Beispiel von e-Bay soll zeigen, welche Maßnahmen e-Bay trifft, um das Vertrauen der Kunden zu gewinnen. Die Peer-Validierung und der PayPal-Verkäuferschutz zählen hier zu den wichtigsten Maßnahmen.
Weiters habe ich mich im Kurs mit meiner Kollegin Steffi mit dem Internetdienst Technorati auseinandergesetzt. Technorati ist eine kostenlose Suchmaschine, mit der man Blogs durchsuchen kann, zumindest die Blogs, die von Technorati erfasst werden; nach heutigem Stand sind das mehr als 55 Millionen Blogs weltweit.
Man kann herausfinden, welche Weblogs ein bestimmtes Thema behandeln.
Im Beitrag Anspruch und Wirklichkeit der Lernblogs habe ich mich auf ein Zitat von von Rainer Kuhlen bezogen, welches den Sinn des kollaborativen Lernens - meiner Meinung nach sehr gut - beschreibt.
Thema Datenschutz:
Die Deutsche Telekom soll in den Jahren 2005 und 2006 heimlich Telefon-Verbindungsdaten ihrer Manager ausspioniert haben, um undichte Stellen in Vorstand und Aufsichtsrat aufzuspüren. Dabei sollen Daten wie Uhrzeit, Länge und Gesprächsteilnehmer aufgezeichnet worden sein. Im Beitrag Datenmissbrauch wurden rechtliche und gesellschaftliche Aspekte, mit denen die Telekom nun konfrontiert wird, behandelt.
Mein letzter Beitrag behandelt das Thema Kundenkarten. Fortschritt oder anonymer Einkauf?
Abschließend ist zu sagen, dass der Weblog als Lernplattform ein optimales, effektives Instrument zur Auseinandersetzung mit bestimten Themen ist. Er motiviert mich, mich an Diskussionen zu beteiligen, mich mit Themen auseinanderzusetzen, sie zu reflektieren und meinen eigenen Horizont - durch die Kommentare der anderen Teilnehmer - zu erweitern.
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Kundenkarten
Sonntag, 22. Juni 2008
Wie im Beitrag "Datenmissbrauch" bereits erwähnt, wissen viele Unternehmer nicht ausreichend über den Datenschutz bescheid und unterschätzen dessen Auswirkung bei Verstößen.
Ich glaube, dass auch viele Privatpersonen sich oft dessen gar nicht bewusst sind, dass sie Daten von sich preisgeben und auch das Recht auf Auskunft haben, zB bei Einkäufen mit diversen Kundenkarten.
Geschäfte locken mit Preisreduktionen über die Kundenkarte und wer sagt schon "Nein" zu diversen Angeboten, wenn man doch nur einen kleinen Zettel ausfüllen muss, um diese Karten zu erhalten. Die Kunden sollen durch die Vergünstigungen ins Geschäft gelockt werden, mit dem Hintergrund auch weitere - unvergünstigte - Produkte zu kaufen. Dies ist nur ein Grund, dessen sich - glaube ich - die meisten Kunden bewusst sind. Dass aber die individuellen Einkaufsdaten pro Einkauf gespeichert werden, um maßgeschneiderte Angebote zu entwerfen, wissen nicht alle und entrüstet viele.
Man muss sich also entscheiden: Günstige Angebote oder anonymer Einkauf? Ich persönlich würde mich für günstige Angebote entscheiden und somit auch den Komfort von für mich maßgeschneiderte Angebote genießen. Mich würde aber trotzdem sehr interessieren, welche Daten genau über mich gespeichert werden, dazu gibt es auch eine Möglichkeit, das herauszufinden.
Im Datenschutzgesetz § 1 Absatz 3 steht, dass jedermann das Recht auf Auskunft darüber, wer welche Daten über ihn verarbeitet, woher die Daten stammen, und wozu sie verwendet werden, insbesondere auch, an wen sie übermittelt werden, sowie das Recht auf Richtigstellung unrichtiger Daten und das Recht auf Löschung unzulässigerweise verarbeiteter Daten hat. Bipa, Billa, Merkur, ... wären also grundsätzlich dazu verpflichtet, mir über meine Daten Auskunft zu geben. Iwieweit diese Unternehmen tatsächlich bereit sind diese Daten herauszugeben, wäre auf jeden Fall einen Versuch wert!
Ich glaube, dass auch viele Privatpersonen sich oft dessen gar nicht bewusst sind, dass sie Daten von sich preisgeben und auch das Recht auf Auskunft haben, zB bei Einkäufen mit diversen Kundenkarten.
Geschäfte locken mit Preisreduktionen über die Kundenkarte und wer sagt schon "Nein" zu diversen Angeboten, wenn man doch nur einen kleinen Zettel ausfüllen muss, um diese Karten zu erhalten. Die Kunden sollen durch die Vergünstigungen ins Geschäft gelockt werden, mit dem Hintergrund auch weitere - unvergünstigte - Produkte zu kaufen. Dies ist nur ein Grund, dessen sich - glaube ich - die meisten Kunden bewusst sind. Dass aber die individuellen Einkaufsdaten pro Einkauf gespeichert werden, um maßgeschneiderte Angebote zu entwerfen, wissen nicht alle und entrüstet viele.
Man muss sich also entscheiden: Günstige Angebote oder anonymer Einkauf? Ich persönlich würde mich für günstige Angebote entscheiden und somit auch den Komfort von für mich maßgeschneiderte Angebote genießen. Mich würde aber trotzdem sehr interessieren, welche Daten genau über mich gespeichert werden, dazu gibt es auch eine Möglichkeit, das herauszufinden.
Im Datenschutzgesetz § 1 Absatz 3 steht, dass jedermann das Recht auf Auskunft darüber, wer welche Daten über ihn verarbeitet, woher die Daten stammen, und wozu sie verwendet werden, insbesondere auch, an wen sie übermittelt werden, sowie das Recht auf Richtigstellung unrichtiger Daten und das Recht auf Löschung unzulässigerweise verarbeiteter Daten hat. Bipa, Billa, Merkur, ... wären also grundsätzlich dazu verpflichtet, mir über meine Daten Auskunft zu geben. Iwieweit diese Unternehmen tatsächlich bereit sind diese Daten herauszugeben, wäre auf jeden Fall einen Versuch wert!
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Mittwoch, 18. Juni 2008
Datenmissbrauch
Mittwoch, 18. Juni 2008
Skandal - die Deutsche Telekom soll in den Jahren 2005 und 2006 heimlich Telefon-Verbindungsdaten ihrer Manager ausspioniert haben, um undichte Stellen in Vorstand und Aufsichtsrat aufzuspüren. Dabei sollen Daten wie Uhrzeit, Länge und Gesprächsteilnehmer aufgezeichnet worden sein.
Die Telekom wird nun mit folgenden rechtlichen und gesellschaftlichen Aspekten konfrontiert:
Rechtliche Aspekte:
§ 8. des DSG besagt, dass bestehende schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen bei Verwendung nicht-sensibler Daten dann nicht verletzt sind, wenn
1. eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung oder Verpflichtung zur Verwendung der Daten besteht oder
2. der Betroffene der Verwendung seiner Daten zugestimmt hat, wobei ein Widerruf jederzeit möglich ist und die Unzulässigkeit der weiteren Verwendung der Daten bewirkt, oder
3. lebenswichtige Interessen des Betroffenen die Verwendung erfordern oder
4. überwiegende berechtigte Interessen des Auftraggebers oder eines Dritten die Verwendung erfordern.
Da keine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung zur Verwendung der Daten besteht, verletzt die Telekom §8, Absatz 1 des DSG . Die Wörter "ausspionieren" und "bespitzeln" lassen darauf schließen, dass die Manager der Verwendung dieser Telefondaten nicht zugestimmt haben und die Telekom somit auch gegen § 8, Absatz 2 des DSG verstößt. Weiters ist die Verwendung dieser Daten keineswegs von lebenswichtigen Interesse des Betroffenen und es bestehen keine BERECHTIGTEN Interessen des Auftraggebers, womit auch Absatz 3 und 4 von der Telekom verletzt wurden.
Gesellschaftliche Aspekte:
Neben den oben beschriebenen Rechtsproblemen sieht sich die Telekom mit Sicherheit einem gesellschaftlichen Problem gegenüber. Meines Erachtens besteht keine Möglichkeit, diese Lauschangriffe gegenüber der Öffentlichkeit, vor allem aber gegenüber den Managern zu rechtfertigen. Neben dem großen Imageverlust - Negativschlagzeilen brennen sich in den Köpfen der Bevölkerung ein - wird sich auch ein personelles Problem auftun. Die Vertrauenswürdigkeit und Loyal der Manager gegenüber der Firma wird gegen Null schrumpfen und somit auch die Motivation des Managements angagiert und produktiv für das Unternehmen zu arbeiten. Geschieht dieser Produktivitätsverlust in der Führungsebene und breitet sich dort Misstrauen aus, wird sich dies auf das gesamte Unternehmen übertragen. Dieses verlorengegangene Vertrauen wieder aufzubauen sehe ich als schier unlösbares Problem, das von der Telekom sehr hohen Einsatz verlangen wird.
Neben diesem Beispiel an vorsätzlichen Datenmissbrauch wird auch häufig aus Unkenntnis der gesetzlich vorgeschriebene Datenschutz vernachlässigt. Der Artikel Jedes fünfte Unternehmen verstößt gegen den Datenschutz sagt, dass noch immer zu viele Unternehmen die Bedeutung des Datenschutzes unterschätzen und damit auch das Vertrauen von Kunden und Partnern riskieren. Der Bitkom widmet sich jetzt in zwei neuen Publikationen dieser Problematik und hat Leitfäden entwickelt, anhand diesen die Unternehmen ihre Datenverarbeitungsprozesse an die rechtlichen Anforderungen anpassen können.
Die Telekom wird nun mit folgenden rechtlichen und gesellschaftlichen Aspekten konfrontiert:
Rechtliche Aspekte:
§ 8. des DSG besagt, dass bestehende schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen bei Verwendung nicht-sensibler Daten dann nicht verletzt sind, wenn
1. eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung oder Verpflichtung zur Verwendung der Daten besteht oder
2. der Betroffene der Verwendung seiner Daten zugestimmt hat, wobei ein Widerruf jederzeit möglich ist und die Unzulässigkeit der weiteren Verwendung der Daten bewirkt, oder
3. lebenswichtige Interessen des Betroffenen die Verwendung erfordern oder
4. überwiegende berechtigte Interessen des Auftraggebers oder eines Dritten die Verwendung erfordern.
Da keine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung zur Verwendung der Daten besteht, verletzt die Telekom §8, Absatz 1 des DSG . Die Wörter "ausspionieren" und "bespitzeln" lassen darauf schließen, dass die Manager der Verwendung dieser Telefondaten nicht zugestimmt haben und die Telekom somit auch gegen § 8, Absatz 2 des DSG verstößt. Weiters ist die Verwendung dieser Daten keineswegs von lebenswichtigen Interesse des Betroffenen und es bestehen keine BERECHTIGTEN Interessen des Auftraggebers, womit auch Absatz 3 und 4 von der Telekom verletzt wurden.
Gesellschaftliche Aspekte:
Neben den oben beschriebenen Rechtsproblemen sieht sich die Telekom mit Sicherheit einem gesellschaftlichen Problem gegenüber. Meines Erachtens besteht keine Möglichkeit, diese Lauschangriffe gegenüber der Öffentlichkeit, vor allem aber gegenüber den Managern zu rechtfertigen. Neben dem großen Imageverlust - Negativschlagzeilen brennen sich in den Köpfen der Bevölkerung ein - wird sich auch ein personelles Problem auftun. Die Vertrauenswürdigkeit und Loyal der Manager gegenüber der Firma wird gegen Null schrumpfen und somit auch die Motivation des Managements angagiert und produktiv für das Unternehmen zu arbeiten. Geschieht dieser Produktivitätsverlust in der Führungsebene und breitet sich dort Misstrauen aus, wird sich dies auf das gesamte Unternehmen übertragen. Dieses verlorengegangene Vertrauen wieder aufzubauen sehe ich als schier unlösbares Problem, das von der Telekom sehr hohen Einsatz verlangen wird.
Neben diesem Beispiel an vorsätzlichen Datenmissbrauch wird auch häufig aus Unkenntnis der gesetzlich vorgeschriebene Datenschutz vernachlässigt. Der Artikel Jedes fünfte Unternehmen verstößt gegen den Datenschutz sagt, dass noch immer zu viele Unternehmen die Bedeutung des Datenschutzes unterschätzen und damit auch das Vertrauen von Kunden und Partnern riskieren. Der Bitkom widmet sich jetzt in zwei neuen Publikationen dieser Problematik und hat Leitfäden entwickelt, anhand diesen die Unternehmen ihre Datenverarbeitungsprozesse an die rechtlichen Anforderungen anpassen können.
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